§ 18 SGB XI

Pflegegrad-Höherstufung in Krefeld
mehr Pflegebedarf richtig darstellen

Hat sich Ihr Pflegebedarf spürbar verändert? Dann kann eine Überprüfung des bestehenden Pflegegrads sinnvoll sein. Ich begleite Pflegebedürftige und Angehörige in Krefeld, Meerbusch, Moers, Duisburg und Umgebung mit einer pflegefachlichen Stellungnahme, die Ihre aktuelle Alltagssituation klar und nachvollziehbar darstellt.

Hausbesuch in Krefeld und Umgebung Pflegefachliche Stellungnahme MDK/MEDICPROOF-Vorbereitung
Geplante Gesetzesänderung zum 01.01.2027

Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sollen die Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden – Pflegegrad 2 künftig erst ab 30 statt bisher 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert. Ein bereits bewilligter Pflegegrad genießt zwar Bestandsschutz, für eine Höherstufung kann sich eine frühzeitige Prüfung aber besonders lohnen – idealerweise noch in diesem Jahr, bevor die höheren Schwellen gelten. Der Gesetzentwurf ist noch nicht final beschlossen und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Ihre Situation jetzt

Womit Sie sich jetzt auseinandersetzen müssen

Wenn sich der Pflegebedarf spürbar verändert hat, stellen sich mehrere Fragen gleichzeitig – und eine falsche Einschätzung kann teuer oder sogar riskant werden.

Einschätzen, ob sich eine erneute Begutachtung überhaupt lohnt – oder den bestehenden Pflegegrad sogar gefährden könnte.
Die eingetretenen Veränderungen nachvollziehbar darstellen – seit der letzten Begutachtung, mit konkreten Alltagsbeispielen.
Verstehen, wie eine Höherstufung formal abläuft – und was dabei anders ist als beim Erstantrag.
Sich auf die erneute Begutachtung vorbereiten – ohne zu wissen, worauf der Gutachter diesmal besonders achtet.
Wichtig zu wissen: Eine Begutachtung ist immer eine vollständige Neubewertung Ihrer aktuellen Situation – nicht nur eine Prüfung dessen, was sich verschlechtert hat. Es kann im Ergebnis deshalb auch ein niedrigerer Pflegegrad als bisher herauskommen. Genau deshalb ist eine vorherige fachliche Prüfung grundsätzlich zu empfehlen, bevor Sie eine Höherstufung beantragen.

Wann ist ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll?

Kognitive Einschränkung

Demenz, Vergesslichkeit, Orientierungslosigkeit haben zugenommen

Mobilitätsverlust

Häufige Stürze, Rollator oder Rollstuhl nötig, Bettlägerigkeit

Mehr Pflegeaufwand

Pflegeperson muss mehr Zeit aufwenden, neue Diagnosen

Neue Erkrankung

Krankenhausaufenthalte, neue Diagnosen, Verschlechterung

Ein Beispiel aus der Praxis: Wer in der erneuten Begutachtung nur sagt, dass es insgesamt schlechter geworden ist, ohne das konkret mit dem letzten Gutachten zu vergleichen, riskiert, dass die tatsächliche Verschlechterung vom Gutachter nicht in vollem Umfang erfasst wird. Bewertet wird der aktuelle Zustand neu, nach denselben 6 Modulen wie beim letzten Mal – entscheidend ist eine konkrete, modulweise Gegenüberstellung: Was war vorher noch möglich, was ist es jetzt nicht mehr?

Veränderungen im Pflegebedarf gemeinsam einordnen — bei Ihnen vor Ort.

Pflegegeld 2026

Was eine Höherstufung beim Pflegegeld verändern kann

Kurz zur Orientierung: Bei einer bewilligten Höherstufung steigt vor allem das monatliche Pflegegeld spürbar.

347 → 599 € von Pflegegrad 2 auf 3: +252 € Pflegegeld pro Monat
599 → 800 € von Pflegegrad 3 auf 4: +201 € Pflegegeld pro Monat
800 → 990 € von Pflegegrad 4 auf 5: +190 € Pflegegeld pro Monat
Hinweis: Beträge Stand 2026. Neben dem Pflegegeld können auch Sachleistungsbudgets und weitere Leistungen steigen. Eine ausführliche Budget-Übersicht finden Sie beim Pflegegrad-Erstantrag.
Was ich für Sie tue

Meine Leistung bei der Höherstufung

Hausbesuch (60 €) & Pflegegrad-Einschätzung – Ich komme zu Ihnen nach Hause und erfasse den aktuellen Hilfebedarf entlang derselben 6 Module, nach denen auch der Medizinische Dienst bewertet. Im Mittelpunkt steht der Abgleich mit dem letzten Gutachten: Was hat sich seither konkret verändert – bei der Mobilität, der Selbstversorgung, kognitiven Fähigkeiten oder im Umgang mit der Erkrankung? 60 € investieren, Klarheit haben, wissen, was zu tun ist – und erst danach entscheiden, ob Sie dabei Hilfe möchten.
Pflegefachliche Stellungnahme – Daraus entsteht eine schriftliche Gegenüberstellung: der bisherige Zustand laut letztem Gutachten im Vergleich zur aktuellen Situation, mit konkreten Alltagsbeispielen für die eingetretene Veränderung. Sie können diese Stellungnahme beim MDK bzw. MEDICPROOF als relevante Unterlage einreichen – sie dient zugleich als fachliche Grundlage für den Höherstufungsantrag.
Vorbereitung auf die Begutachtung – Ich erkläre, wie die erneute Begutachtung abläuft und worauf besonders zu achten ist, da eine Höherstufung immer eine vollständige Neubewertung ist – nicht nur eine Prüfung dessen, was sich verschlechtert hat. Bei Bedarf zeige ich, wie ein Pflegetagebuch hilft, Schwankungen im Alltag sichtbar zu machen – vor allem als Gedächtnisstütze für das Gespräch, denn aus Erfahrung schaut der Gutachter selten systematisch hinein, sondern stützt sich auf die freie Schilderung, einfache Funktionsüberprüfungen und relevante Unterlagen wie das letzte Gutachten oder aktuelle Arztberichte.
Begleitung & Nachbereitung – Ich bin auch nach dem Hausbesuch für Rückfragen erreichbar, helfe bei fehlenden Unterlagen wie Arztberichten und prüfe nach Erhalt des Bescheids das neue Gutachten pflegefachlich.
Ehrlich gesagt: Eine Begutachtung ist immer eine vollständige Neubewertung der aktuellen Situation – nicht nur eine Prüfung dessen, was sich verschlechtert hat. Stellt der Gutachter dabei auch eine gestiegene Selbstständigkeit fest, kann im Ergebnis sogar ein niedrigerer Pflegegrad als bisher herauskommen. Genau deshalb schätze ich vorab realistisch ein, ob und wann ein Antrag sinnvoll ist.
Kosten auf einen Blick
0 €
Telefonisches Erstgespräch
Unverbindlich. Wir klären, ob eine Höherstufung realistisch sinnvoll ist.
60 €
Hausbesuch & Einschätzung
Vor-Ort-Termin: Wir klären den aktuellen Stand, den realistischen Pflegegrad, ob eine Höherstufung sinnvoll ist und wo Unterstützungsbedarf besteht. Erst danach entscheiden Sie über eine weitere Begleitung. Bei Beauftragung voll auf das Gesamtpaket angerechnet. Fahrt bis 15 km um Krefeld inklusive, 15–35 km 8,50 € Pauschale, danach 0,70 €/km.
+290 €
Rest bei Beauftragung
Zusätzlich zum Hausbesuch – macht in Summe 350 € für Einschätzung und Antragsvorbereitung als Gesamtpaket.
Sozialtarif: Bei Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Wohngeld, Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse oder einer Rente unter 1.300 € zahlen Sie für dieses Paket 250 € statt 350 € – ein aktueller Bescheid genügt.
Wie sich der Preis zusammensetzt
Der Festpreis deckt den gesamten Aufwand ab – unabhängig davon, wie lange der einzelne Schritt im Einzelfall dauert:
  • Hausbesuch vor Ort
  • Abgleich mit dem bisherigen Gutachten
  • Verfassen der pflegefachlichen Stellungnahme
  • Rückfragen, Klärung und Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Vorbereitung auf die Begutachtung & Nachbereitung
Zur Einordnung: Bei Bewilligung deckt die Nachzahlung in aller Regel bereits mein Honorar – oft bleibt sogar noch etwas übrig. Beispiel Höherstufung von PG 2 auf PG 3 (Differenz 252 €/Monat): Da die Höherstufung rückwirkend zum Antragsmonat gilt, erhalten Sie mit der ersten Zahlung meist die Differenz für zwei Monate zugleich, also rund 504 €. Meine Rechnung stelle ich erst nach Eingang des Bescheids – nicht vorher.
Nicht im Festpreis enthalten – separat buchbar

Persönliche Begleitung beim MDK-Begutachtungstermin

Der Begutachtungstermin selbst ist nicht Teil dieses Pakets. Wenn Sie möchten, dass ich Sie persönlich dabei begleite, ist das eine eigenständige Leistung, die Sie auch unabhängig buchen können.

Mehr erfahren
Transparenz

Warum sich professionelle Begleitung lohnen kann

Ehrlich gesagt: Sie können die Höherstufung grundsätzlich auch selbst beantragen – dafür ist keine Beratung notwendig. Ich biete meine Unterstützung als zusätzliche, freiwillige Leistung an – für alle, die den gestiegenen Pflegebedarf nachvollziehbar darstellen möchten oder Schwierigkeiten haben, ihre Situation selbst überzeugend zu formulieren. Anders als die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die vor allem Orientierung bietet, aber keine aktive Unterstützung bei der Antragstellung oder Begutachtung umfasst, erhalten Sie bei mir eine persönliche Begleitung bis zur Entscheidung der Pflegekasse sowie eine ausformulierte, schriftliche pflegefachliche Stellungnahme zur Vorlage bei der Begutachtung.
Ein handfester Vorteil: Der Gutachter fragt beim Termin nicht jedes Kriterium aktiv ab, sondern interpretiert vieles aus der freien Schilderung und dem Gesamteindruck selbst – mit professioneller Begleitung sinkt das Risiko, dass dabei etwas Relevantes unerwähnt bleibt. Meine schriftliche Stellungnahme zählt zudem als relevante Unterlage, die im Rahmen der Begutachtung gewürdigt werden muss.

Was Sie für die Höherstufung vorbereiten können

Aktueller Pflegegrad-Bescheid und letztes Gutachten
Neue Arztberichte, Diagnosen oder Krankenhausberichte
Notizen, was sich im Alltag konkret verändert hat

So läuft es ab

1
Kostenloses Erstgespräch

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation telefonisch oder per Video und klären, ob eine Höherstufung realistisch sinnvoll ist.

2
Antrag auf Überprüfung stellen

Sie oder ich stellen formlos einen Antrag auf Überprüfung des bestehenden Pflegegrads bei der Pflegekasse – das löst die erneute Begutachtung aus.

3
Hausbesuch & Stellungnahme

Ich besuche Sie, erfasse die aktuelle Situation und erstelle eine pflegefachliche Stellungnahme im Vergleich zum letzten Gutachten.

4
Begutachtung vorbereiten

Ich erkläre den Ablauf der erneuten Begutachtung und worauf besonders zu achten ist. Vor dem Termin übermittle ich dem Gutachter zudem digital die relevanten Unterlagen und meine Stellungnahme.

5
Begutachtungstermin durch MDK oder MEDICPROOF

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von MEDICPROOF führt den eigentlichen Begutachtungstermin durch – auf Wunsch begleite ich Sie dabei persönlich, das ist eine eigenständig buchbare Zusatzleistung.

Mehr zur Begutachtungsbegleitung →
6
Bescheid erhalten

Die Pflegekasse sendet den neuen Bescheid. Bei Ablehnung oder unverändertem Pflegegrad kann Widerspruch eingelegt werden.

Häufige Fragen zur Pflegegrad-Höherstufung

Garantieren Sie mir eine Höherstufung?

Nein, das kann seriös niemand versprechen – die Entscheidung trifft ausschließlich die Pflegekasse auf Grundlage der erneuten Begutachtung. Was ich Ihnen zusichern kann: dass Ihre aktuelle Situation vollständig, verständlich und nach denselben Kriterien dargestellt wird, die der Gutachter selbst anwendet. Das ist die Grundlage für eine faire Einstufung – die Entscheidung bleibt bei der Pflegekasse.

Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?

Grundsätzlich jederzeit, wenn sich der Pflegebedarf erkennbar verändert hat. Es gibt keine feste Wartezeit – entscheidend ist, dass eine echte Verschlechterung vorliegt und nachvollziehbar dargestellt werden kann.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Bleibt der Pflegegrad unverändert, kann innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch eingelegt werden. Eine erneute Höherstufung kann später wieder beantragt werden, wenn sich die Situation weiter verändert.

Wirkt sich eine Höherstufung rückwirkend aus?

In der Regel gilt der neue Pflegegrad ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, bei einer erkennbaren Verschlechterung zeitnah tätig zu werden.

Kann sich der Pflegegrad durch den Antrag auch verschlechtern?

Grundsätzlich ja, denn eine Begutachtung ist immer eine vollständige Neubewertung der aktuellen Situation – nicht nur eine Prüfung dessen, was sich verschlechtert hat. Eine wichtige Ausnahme: Stammt Ihr aktueller Pflegegrad aus der Überleitung einer bereits vor dem 31.12.2016 bestehenden Pflegestufe, greift der Besitzstandsschutz nach § 141 SGB XI – eine neue Begutachtung kann diesen übergeleiteten Wert nicht unterschreiten (außer bei vollständigem Wegfall der Pflegebedürftigkeit). Wurde Ihr Pflegegrad dagegen erst nach 2017 neu festgestellt, gilt dieser Schutz nicht – hier kann eine Neubewertung im Ergebnis tatsächlich auch zu einem niedrigeren Pflegegrad führen. Genau deshalb ist eine fachliche Einschätzung vorab sinnvoll, um realistisch abzuwägen, ob und wann ein Antrag angezeigt ist.

Höherstufung prüfen

Ich begleite Sie bei der Höherstufung.

Noch unsicher, ob sich eine Höherstufung lohnt oder riskant sein könnte? Schon der Hausbesuch für 60 € (Fahrt bis 15 km inklusive) gibt Ihnen eine ehrliche fachliche Einschätzung, ganz ohne Verpflichtung zum Gesamtpaket. Das Erstgespräch davor ist kostenlos.