Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sollen die Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden – Pflegegrad 2 künftig erst ab 30 statt bisher 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert. Ein bereits bewilligter Pflegegrad genießt zwar Bestandsschutz, für eine Höherstufung kann sich eine frühzeitige Prüfung aber besonders lohnen – idealerweise noch in diesem Jahr, bevor die höheren Schwellen gelten. Der Gesetzentwurf ist noch nicht final beschlossen und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Womit Sie sich jetzt auseinandersetzen müssen
Wenn sich der Pflegebedarf spürbar verändert hat, stellen sich mehrere Fragen gleichzeitig – und eine falsche Einschätzung kann teuer oder sogar riskant werden.
Wann ist ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll?
Kognitive Einschränkung
Demenz, Vergesslichkeit, Orientierungslosigkeit haben zugenommen
Mobilitätsverlust
Häufige Stürze, Rollator oder Rollstuhl nötig, Bettlägerigkeit
Mehr Pflegeaufwand
Pflegeperson muss mehr Zeit aufwenden, neue Diagnosen
Neue Erkrankung
Krankenhausaufenthalte, neue Diagnosen, Verschlechterung
Was eine Höherstufung beim Pflegegeld verändern kann
Kurz zur Orientierung: Bei einer bewilligten Höherstufung steigt vor allem das monatliche Pflegegeld spürbar.
Meine Leistung bei der Höherstufung
- Hausbesuch vor Ort
- Abgleich mit dem bisherigen Gutachten
- Verfassen der pflegefachlichen Stellungnahme
- Rückfragen, Klärung und Beschaffung fehlender Unterlagen
- Vorbereitung auf die Begutachtung & Nachbereitung
Persönliche Begleitung beim MDK-Begutachtungstermin
Der Begutachtungstermin selbst ist nicht Teil dieses Pakets. Wenn Sie möchten, dass ich Sie persönlich dabei begleite, ist das eine eigenständige Leistung, die Sie auch unabhängig buchen können.
Warum sich professionelle Begleitung lohnen kann
Was Sie für die Höherstufung vorbereiten können
So läuft es ab
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation telefonisch oder per Video und klären, ob eine Höherstufung realistisch sinnvoll ist.
Sie oder ich stellen formlos einen Antrag auf Überprüfung des bestehenden Pflegegrads bei der Pflegekasse – das löst die erneute Begutachtung aus.
Ich besuche Sie, erfasse die aktuelle Situation und erstelle eine pflegefachliche Stellungnahme im Vergleich zum letzten Gutachten.
Ich erkläre den Ablauf der erneuten Begutachtung und worauf besonders zu achten ist. Vor dem Termin übermittle ich dem Gutachter zudem digital die relevanten Unterlagen und meine Stellungnahme.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von MEDICPROOF führt den eigentlichen Begutachtungstermin durch – auf Wunsch begleite ich Sie dabei persönlich, das ist eine eigenständig buchbare Zusatzleistung.
Mehr zur Begutachtungsbegleitung →Die Pflegekasse sendet den neuen Bescheid. Bei Ablehnung oder unverändertem Pflegegrad kann Widerspruch eingelegt werden.
Häufige Fragen zur Pflegegrad-Höherstufung
Garantieren Sie mir eine Höherstufung?
Nein, das kann seriös niemand versprechen – die Entscheidung trifft ausschließlich die Pflegekasse auf Grundlage der erneuten Begutachtung. Was ich Ihnen zusichern kann: dass Ihre aktuelle Situation vollständig, verständlich und nach denselben Kriterien dargestellt wird, die der Gutachter selbst anwendet. Das ist die Grundlage für eine faire Einstufung – die Entscheidung bleibt bei der Pflegekasse.
Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?
Grundsätzlich jederzeit, wenn sich der Pflegebedarf erkennbar verändert hat. Es gibt keine feste Wartezeit – entscheidend ist, dass eine echte Verschlechterung vorliegt und nachvollziehbar dargestellt werden kann.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bleibt der Pflegegrad unverändert, kann innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch eingelegt werden. Eine erneute Höherstufung kann später wieder beantragt werden, wenn sich die Situation weiter verändert.
Wirkt sich eine Höherstufung rückwirkend aus?
In der Regel gilt der neue Pflegegrad ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, bei einer erkennbaren Verschlechterung zeitnah tätig zu werden.
Kann sich der Pflegegrad durch den Antrag auch verschlechtern?
Grundsätzlich ja, denn eine Begutachtung ist immer eine vollständige Neubewertung der aktuellen Situation – nicht nur eine Prüfung dessen, was sich verschlechtert hat. Eine wichtige Ausnahme: Stammt Ihr aktueller Pflegegrad aus der Überleitung einer bereits vor dem 31.12.2016 bestehenden Pflegestufe, greift der Besitzstandsschutz nach § 141 SGB XI – eine neue Begutachtung kann diesen übergeleiteten Wert nicht unterschreiten (außer bei vollständigem Wegfall der Pflegebedürftigkeit). Wurde Ihr Pflegegrad dagegen erst nach 2017 neu festgestellt, gilt dieser Schutz nicht – hier kann eine Neubewertung im Ergebnis tatsächlich auch zu einem niedrigeren Pflegegrad führen. Genau deshalb ist eine fachliche Einschätzung vorab sinnvoll, um realistisch abzuwägen, ob und wann ein Antrag angezeigt ist.
Ich begleite Sie bei der Höherstufung.
Noch unsicher, ob sich eine Höherstufung lohnt oder riskant sein könnte? Schon der Hausbesuch für 60 € (Fahrt bis 15 km inklusive) gibt Ihnen eine ehrliche fachliche Einschätzung, ganz ohne Verpflichtung zum Gesamtpaket. Das Erstgespräch davor ist kostenlos.