Jetzt passenden Beratungstermin finden
Ob gesetzlicher Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI, Unterstützung bei Pflegegrad-Anträgen, Höherstufung, Widerspruch oder allgemeine Fragen zur Pflegesituation: Das folgende Formular führt Sie direkt zum passenden Termin.
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Beantworten Sie kurz ein paar Fragen. Je nach Anliegen werden Sie direkt zur richtigen Terminbuchung weitergeleitet.
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos.
Gesetzliche Beratung nach § 37.3 SGB XI Kassenleistung
- Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad und Anspruch auf Beratungseinsatz
- Als Hausbesuch oder – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – auch digital
- Mit Hinweis auf Ansprüche wie Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Hilfsmittel und mehr
Kostenloses Erstgespräch für private Anliegen
- Bei Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch
- Bei Fragen zur Pflegesituation oder zur Vorbereitung auf die Begutachtung
- Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt
- Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie im Formular einfach die passendste Option aus.
- Bei Fragen können Sie sich auch direkt telefonisch melden.
Wie finde ich den richtigen Termin?
Nutzen Sie das Formular oben. Es führt Sie je nach Anliegen direkt zur passenden Terminbuchung. Oder rufen Sie gerne auch einfach an.Wann ist eine digitale § 37.3 Beratung möglich?
Eine digitale Durchführung ist möglich, wenn zuvor bereits ein persönlicher Beratungseinsatz in der Häuslichkeit stattgefunden hat und die technischen Voraussetzungen (Smartphone, Tablet, Laptop) im Einzelfall erfüllt sind.Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?
In diesem Fall kommt meist ein kostenloses Erstgespräch infrage, um die Situation zu besprechen und die nächsten Schritte zu klären. Ein Anspruch auf gesetzliche Pflegeberatung besteht erst nach Antragsstellung auf einen Pflegegrad.Kann ich auch Unterstützung bei Antrag oder Widerspruch bekommen?
Ja. Dafür werden Sie im Formular zu einem kostenlosen Erstgespräch weitergeleitet.🩺 Kostenlose Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI
Ich bin durch den Landesverband der Pflegekassen NRW offiziell als anerkannte Beratungsstelle gemäß § 37 Absatz 7 SGB XI zugelassen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad und deren Angehörige können die Beratungseinsätze kostenfrei bei mir durchführen lassen. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2-5, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet halbjährlich einen Beratungseinsatz nach §37.3 durchführen zu lassen. Mit Pflegegrad 1 oder wenn Sie ein Pflegedienst betreut, kann bei Bedarf freiwillig einmal pro Halbjahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Am schnellsten geht's online:
Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin oder wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind einen digitalen Beratungseinsatz
nach § 37.3 SGB XI – direkt bei mir, keine Vermitllung.
Hinweis: Sie können natürlich auch einfach anrufen!
Pflegeberatung Müller
Jan Müller · freiberuflicher Pflegeberater
Tel.: 0151 / 9132090
E-Mail: kontakt@pflegeberatung-mueller.de
Kontaktieren Sie mich unverbindlich
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