🩺 Pflegeberatung Müller – Neugründung seit 01. Juni 2025
Seit Juni 2025 begleite ich Pflegebedürftige und Angehörige als unabhängiger Pflegeberater – mit persönlicher Einschätzung, fachlichen Stellungnahmen und individueller Unterstützung bei Anträgen & Widersprüchen.
ℹ️ Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI:
Die offizielle Zulassung wurde bereits beantragt – voraussichtlich ab spätestens Herbst 2025 sind Abrechnungen mit der Pflegekasse möglich. Ich halte Sie hierzu auf dem Laufenden.
Pflegeberatung Müller
Jan Müller · freiberuflicher Pflegeberater
Tel.: 0151 / 9132090
E-Mail: kontakt@pflegeberatung-mueller.de

Kontaktieren Sie mich unverbindlich
Kontaktieren Sie mich für unabhängige und neutrale Beratung zu Pflegebedürftigkeit und Pflegeplanung.
🧭 So läuft die Beratung ab – Schritt für Schritt
☎️ 1. Kostenloses Erstgespräch
- Unverbindliche telefonische Kurzberatung (ca. 30 Minuten)
- Erste Einschätzung Ihrer Situation
- Klärung, wie ich Sie unterstützen kann
Hinweis: Dieses Erstgespräch ist garantiert kostenlos.
Termin jetzt buchen🏡 2. Vor-Ort-Termin
- Persönliche Analyse Ihrer Pflegesituation bei Ihnen zu Hause
- Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Bei geringem Potenzial: Empfehlung zum Verzicht auf weitere Schritte
Hinweis: Dieser Schritt ist mit einer geringen Aufwandspauschale verbunden. Mehr hierzu unter Kosten.
✍️ 3. Entscheidung zur Begleitung
- Pflegefachliche Stellungnahme zur Antragstellung oder Höherstufung
- Unterstützung bei Formularen & Vorbereitung auf den MDK
- Begleitung bis zur Entscheidung der Pflegekasse
Hinweis: Für diese umfassende Begleitung fällt ein Pauschalhonorar an. Mehr dazu unter Kosten.
📞 4. Persönliche Rufnummer
- Sie erhalten eine eigene, exklusive Klienten-Rufnummer
- Während des Verfahrens bin ich darüber direkt erreichbar
- Inklusive bis zu 30 Minuten kostenloser telefonischer Rückfragen
Hinweis: Diese Leistung ist Teil der Begleitung und für Paketkund*innen inklusive.
🛡️ 5. Fairness bei Ablehnung
- Freiwillige Kulanzregelung bei Ablehnung trotz Begleitung
- Wahl: Widerspruchsgutschein oder Teilrückerstattung
- Voraussetzung: Ablehnungsbescheid innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt
💶 6. Ihr finanzieller Vorteil
- Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden rückwirkend ab Antrag gezahlt
- Ein bewilligter Pflegegrad kann mehrere Hundert Euro pro Monat bedeuten
- Das Honorar für die Beratung ist meist nach dem ersten Bescheid refinanziert
Nutzen Sie meinen Pflegegeldrechner, um Ihren möglichen Vorteil zu berechnen.