🩺 Pflegeberatung Müller – Neugründung seit 01. Juni 2025

Seit Juni 2025 begleite ich Pflegebedürftige und Angehörige als unabhängiger Pflegeberater – mit persönlicher Einschätzung, fachlichen Stellungnahmen und individueller Unterstützung bei Anträgen & Widersprüchen.

ℹ️ Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI:
Die offizielle Zulassung wurde bereits beantragt – voraussichtlich ab spätestens Herbst 2025 sind Abrechnungen mit der Pflegekasse möglich. Ich halte Sie hierzu auf dem Laufenden.

Pflegeberatung Müller

Jan Müller · freiberuflicher Pflegeberater  

Tel.: 0151 / 9132090

E-Mail: kontakt@pflegeberatung-mueller.de 

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Kontaktieren Sie mich für unabhängige und neutrale Beratung zu Pflegebedürftigkeit und Pflegeplanung.






🧭 So läuft die Beratung ab – Schritt für Schritt

☎️ 1. Kostenloses Erstgespräch
  • Unverbindliche telefonische Kurzberatung (ca. 30 Minuten)
  • Erste Einschätzung Ihrer Situation
  • Klärung, wie ich Sie unterstützen kann

Hinweis: Dieses Erstgespräch ist garantiert kostenlos.

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🏡 2. Vor-Ort-Termin
  • Persönliche Analyse Ihrer Pflegesituation bei Ihnen zu Hause
  • Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • Bei geringem Potenzial: Empfehlung zum Verzicht auf weitere Schritte

Hinweis: Dieser Schritt ist mit einer geringen Aufwandspauschale verbunden. Mehr hierzu unter Kosten.

✍️ 3. Entscheidung zur Begleitung
  • Pflegefachliche Stellungnahme zur Antragstellung oder Höherstufung
  • Unterstützung bei Formularen & Vorbereitung auf den MDK
  • Begleitung bis zur Entscheidung der Pflegekasse

Hinweis: Für diese umfassende Begleitung fällt ein Pauschalhonorar an. Mehr dazu unter Kosten.

📞 4. Persönliche Rufnummer
  • Sie erhalten eine eigene, exklusive Klienten-Rufnummer
  • Während des Verfahrens bin ich darüber direkt erreichbar
  • Inklusive bis zu 30 Minuten kostenloser telefonischer Rückfragen

Hinweis: Diese Leistung ist Teil der Begleitung und für Paketkund*innen inklusive.

🛡️ 5. Fairness bei Ablehnung
  • Freiwillige Kulanzregelung bei Ablehnung trotz Begleitung
  • Wahl: Widerspruchsgutschein oder Teilrückerstattung
  • Voraussetzung: Ablehnungsbescheid innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt
💶 6. Ihr finanzieller Vorteil
  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen werden rückwirkend ab Antrag gezahlt
  • Ein bewilligter Pflegegrad kann mehrere Hundert Euro pro Monat bedeuten
  • Das Honorar für die Beratung ist meist nach dem ersten Bescheid refinanziert

Nutzen Sie meinen Pflegegeldrechner, um Ihren möglichen Vorteil zu berechnen.

📌 Hinweis: Eine vollständige Übersicht zu allen Leistungen, Preisen und zur möglichen Rückerstattung durch Pflegegeld finden Sie unter Kosten & Transparenz.