Versäumte Beratung nach § 37.3 SGB XI – Folgen und wie Sie sie vermeiden
Viele Pflegegeldempfänger erhalten aktuell Post von ihrer Pflegekasse:
„Bitte reichen Sie Ihren Beratungsnachweis bis zum xx.xx.xxxx nach“.
Der Grund: Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 37.3 SGB XI wurde nicht fristgerecht durchgeführt oder der Nachweis ist nicht eingegangen.
Das kann unangenehme Folgen haben – lässt sich jedoch mit guter Planung und einem festen Ansprechpartner zuverlässig vermeiden.