Viele pflegende Angehörige kümmern sich Tag für Tag um ihre Liebsten – oft ohne Pause. Doch was passiert, wenn Sie einmal krank sind, Urlaub brauchen oder einfach eine Erholungspause benötigen?
Dafür gibt es die Verhinderungspflege, eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse, die Ihnen hilft, eine vertretende Pflege zu organisieren, ohne dass Ihnen das Pflegegeld gestrichen wird.

1️⃣ Was ist Verhinderungspflege und wer hat Anspruch?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die bis zu 1.612 € pro Jahr übernimmt, wenn die hauptsächliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt – egal ob wegen Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Gründen.
📌 Wer kann Verhinderungspflege nutzen?
✔ Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2
✔ Wenn die Hauptpflegeperson bereits mindestens 6 Monate gepflegt hat
✔ Wenn eine vertretende Person oder ein Pflegedienst die Pflege übernimmt
💡 Wichtig: Die Ersatzpflege kann ein Angehöriger, ein Nachbar oder ein Pflegedienst übernehmen – je nachdem, was für Sie am besten passt.
2️⃣ Wie viel Geld gibt es für die Verhinderungspflege?
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.612 € pro Jahr für die Ersatzpflege. Zusätzlich können bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege angerechnet werden, sodass maximal 2.418 € pro Jahr zur Verfügung stehen!
📌 So setzt sich die Unterstützung zusammen:
Leistung | Betrag pro Jahr |
---|---|
Verhinderungspflege | 1,612 € |
Anrechnung aus Kurzzeitpflege | + 806 € |
Maximale Gesamtsumme | 2.418 € |
3️⃣ Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?
➡ Angehörige oder Freunde: Eine Person aus dem Bekanntenkreis kann die Pflege übernehmen.
➡ Pflegedienst: Ein ambulanter Dienst kann einspringen und übernimmt bestimmte Aufgaben.
➡ Tagespflege oder Kurzzeitpflege: Falls eine vollstationäre Unterbringung nötig ist, kann dies über die Kurzzeitpflege geregelt werden.
💡 Gut zu wissen:
• Übernimmt ein Angehöriger aus dem gleichen Haushalt die Pflege, wird nur das bislang gezahlte Pflegegeld als Erstattung gewährt.
• Beauftragen Sie einen Pflegedienst oder eine externe Person, wird der volle Betrag gezahlt.


4️⃣ Wie beantrage ich die Verhinderungspflege?
1️⃣ Formular der Pflegekasse ausfüllen – Sie erhalten es online oder auf Anfrage.
2️⃣ Nachweise über die Verhinderung einreichen – Z. B. eine Rechnung des Pflegedienstes oder eine Quittung der Ersatzpflegeperson.
3️⃣ Die Pflegekasse prüft den Antrag – Nach Genehmigung wird das Geld entweder direkt an die Pflegeperson oder als Kostenerstattung ausgezahlt.
💡 Tipp: Viele Pflegekassen genehmigen die Verhinderungspflege auch rückwirkend, wenn sie noch nicht ausgeschöpft wurde!
5️⃣ Fazit – Gönnen Sie sich eine Pause!
Pflegende Angehörige leisten täglich Großes – aber auch Sie brauchen eine Auszeit! Die Verhinderungspflege sorgt dafür, dass Ihre Liebsten weiterhin gut versorgt sind, während Sie sich erholen oder wichtige Termine wahrnehmen können.
📞 Sie möchten wissen, wie Sie die Verhinderungspflege optimal nutzen? Ich helfe Ihnen bei der Beantragung!
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