Kosten – Pflegeberatung Müller


Kostenlos nach § 37.3 SGB XI

Viele Begriffe – ein Termin, der alles klärt

Entlastungsbetrag? Verhinderung & Kurzzeitpflege? Pflegegeld, DiPA, Wohnumfeld…
In der kostenlosen Beratung nach § 37.3 SGB XI erkläre ich Ihre Ansprüche – und wie Sie diese aktivieren.

Entlastungsbetrag (131 € mtl.): Für anerkannte Hilfe im Alltag (Haushalt, Begleitung, Alltagshelfer).
Verhinderung & Kurzzeitpflege: Gemeinsamer Jahrestopf von 3.539 € – flexibel für Ersatz- oder Kurzzeitpflege nutzbar.
Kombinationsleistungen: Pflegegeld + Pflegesachleistungen klug verbinden, ohne Ansprüche zu verschenken.
Pflegegeld & Sachleistungen: Höhe je Pflegegrad; beides kann auch kombiniert werden.
Pflegehilfsmittel: Pauschale 42 € mtl. für Verbrauchsartikel (z. B. Handschuhe, Desinfektion); Zuschüsse für technische Hilfsmittel.
Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss bis 4.180 € je Maßnahme (z. B. Badumbau, Haltegriffe); höher bei mehreren Anspruchsberechtigten.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 53 € mtl. für Apps/Assistenzsysteme plus ggf. ergänzende Unterstützungsleistungen.
Pflegekurse für Angehörige: Anspruch auf kostenlose Schulungen – auch individuell, bei Wunsch zu Hause.
Beratungspflicht & Fristen: PG 2–3 alle 6 Monate · PG 4–5 alle 3 Monate. Ich erinnere rechtzeitig und melde den Nachweis an die Kasse.
  • 💡Verstehen: Welche Leistungen stehen Ihnen heute schon zu?
  • 🛠️Aktivieren: So rufen Sie Leistungen wirklich ab – Schritt für Schritt.
  • 🤝Unabhängig & respektvoll: Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie nutzen – und wie ich Sie dabei unterstützen soll.
  • 📩Nachweis & Erinnerung: Kassen-Nachweis durch mich, Folgetermine im richtigen Rhythmus.

Alle Angaben nach Stand 01.07.2025 (z. B. Entlastungsbetrag 131 €, Hilfsmittel 42 € mtl., DiPA 53 € mtl., Wohnumfeld bis 4.180 €, VHP/Kurzzeitpflege gesamt 3.539 €/Jahr).

Private Pflegeberatung – individuell & auf Wunsch mit Umsetzung

Wenn Sie über den Pflichttermin hinaus Unterstützung wünschen, begleite ich Sie strukturiert, effizient und verlässlich.

Wobei ich Sie begleite

  • 📑Pflegegrad-Erstantrag & Höherstufung: Einschätzung, Vorbereitung inkl. pflegefachlicher Stellungnahme, Begleitung zur Begutachtung.
  • ✍️Widerspruch: Begründung inkl. pflegefachlicher Stellungnahme und komplette Einreichung.
  • 🛠️Umsetzung & Organisation: Entlastungsbetrag nutzen, Ersatz-/Kurzzeitpflege organisieren, Hilfsmittel beantragen.
  • 🧭Orientierung im System: Klarer Plan, welche Schritte sich für Ihre Situation eignen.

Ablauf & Preise

  • 📞Kostenlose Erstberatung (20–30 Min.): Zuhören, erste Fragen klären, nächste Schritte skizzieren.
  • 🏠Erstanalyse vor Ort (45–60 Min.): Pflegefachliche Einschätzung & konkrete Empfehlungen. 60 € Aufwandspauschale – wird bei Folgeauftrag angerechnet.
  • 📦Weiterführende Begleitung: bevorzugt Pauschalpakete (z. B. Antrag/Widerspruch); alternativ 80 €/h im 15-Min-Takt, wenn nicht pauschal abbildbar.

Transparente Abrechnung:
• Pauschal = planbar & komplett inklusive aller nötigen Schritte.
• Stundenweise = nur auf ausdrücklichen Wunsch oder bei Sonderfällen.

🤝 Unabhängig & respektvoll: Ich will Ihnen nichts „andrehen“. Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Sie nutzen – und wie ich Sie dabei unterstützen soll. Motto: Ihre Pflege. Ihre Entscheidung. Meine Beratung.

Struktur • Transparenz • Augenmaß – persönlich und verlässlich.


Google Logo Google-Rezension
★★★★★

„Die Beratung war verständlich, professionell und hat uns sehr geholfen. Man merkt, dass ihm das Wohl der Pflegebedürftigen am Herzen liegt.“

Mein Fairness-Prinzip

Transparent. Realistisch. Ergebnissicher.

„Ich arbeite anders – damit Sie kein Risiko eingehen.“

Keine Erfolgsgarantien – dafür volle Klarheit

Ich verspreche keine Pflegegrade. Die Entscheidung liegt bei MDK und Pflegekasse.

Was Sie von mir erwarten dürfen:

  • Eine realistische und transparente Einschätzung Ihrer Situation
  • Sorgfalt, Erfahrung und Struktur in jedem einzelnen Schritt
  • Keine leeren Versprechungen – dafür eine ehrliche, professionelle Begleitung bis zur Entscheidung
Keine versteckten Takte – nur auf Wunsch minutengenau:
Ich rechne bewusst nicht nach Stunden oder Minuten ab. Stattdessen erhalten Sie faire Pauschalpreise für die gesamte Beratung. Für Klient*innen, die nach dem Erstgespräch lieber eigenständig weitermachen möchten, biete ich auf Wunsch auch eine allgemeine Beratung mit minutengenauer Abrechnung an.
Mein Antrieb:
Erfolg nur, wenn Sie ihn haben.
Keine Lockangebote – nur echte Lösungen.

Paketleistungen



Pflegegrad-Erstantrag


  • Hausbesuch mit ausführlicher Einschätzung der individuellen Pflegesituation
  • Strukturierte Erfassung aller relevanten Einschränkungen gemäß den Modulen der Begutachtungsrichtlinie
    • Fachlich fundierte schriftliche Einschätzung zur Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK bzw. MEDICPROOF

    • Antragserstellung: Ich übernehme die vollständige Vorbereitung – Sie müssen nur noch unterschreiben und einreichen.

    Ziel: Eine realistische und nachvollziehbare Einschätzung, die die Grundlage für die Anerkennung eines angemessenen Pflegegrads bildet

     

    Pauschalhonorar individuell auf Anfrage


    Pflegegrad-Höherstufung


    • Hausbesuch mit ausführlicher Einschätzung der individuellen Pflegesituation
    • Gezielte Erfassung der Veränderungen seit der letzten Begutachtung
    • Fachlich fundierte schriftliche Einschätzung zur Entwicklung des Pflegebedarfs, die dem Höherstufungsantrag beigefügt werden kann
    • Antragserstellung: Ich übernehme die vollständige Vorbereitung – Sie müssen nur noch unterschreiben und einreichen.

     

    Ziel: Nachvollziehbare Darstellung der Verschlechterung, die in der ursprünglichen Bewertung nicht mehr oder nicht ausreichend berücksichtigt wird.

     

    Pauschalhonorar individuell auf Anfrage


    Pflegegrad-Widerspruch


    • Hausbesuch zur Einschätzung der aktuellen Versorgungssituation

    • Analyse des bisherigen Gutachtens

    • Fachliche Einschätzung zur Pflegesituation im Alltag

    • Beschreibung relevanter Einschränkungen und möglicher Abweichungen zur Einschätzung des Gutachtens

     

    Ziel: Sachliche Argumentation auf Basis der Begutachtungsrichtlinien, die hilft, Abweichungen im Widerspruchsverfahren zu korrigieren.

    Hinweis: Die Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat ab Zugang des Bescheids. Bitte handeln Sie rechtzeitig.

     

    Pauschalhonorar individuell auf Anfrage

     


    Jahresend-Check


    • Analyse aller relevanten Leistungen der Pflegeversicherung

    • Prüfung offener Budgets (z. B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege)

    • Individuelle Empfehlungen zur kurzfristigen Ausnutzung

    • Hinweise zu Fristen, Nachweisen und Erstattungsmöglichkeiten

    • Persönliches Beratungsprotokoll mit klaren Ergebnissen

    • Musteranschreiben zur Antragstellung

    • Stundennachweise für Nachbarschaftshilfe oder Verhinderungspflege

    • Optional: Hausbesuch zur individuellen Klärung vor Ort

     

    Ziel: Sicherstellen, dass kein Anspruch verschenkt wird – und dass pflegende Angehörige mit Überblick und Rückhalt ins neue Jahr starten können.

     

    Pauschalhonorar individuell auf Anfrage 

    Allgemeine private Pflegeberatung

     

    • Beratung für Ratsuchende, die vieles selbst organisieren, aber fachliche Rückendeckung wünschen
    • Klärung offener Fragen zur Versorgung, Leistungsnutzung oder Heimeinzug
    • Orientierungshilfe bei der Auswahl von Diensten, Einrichtungen oder bei Alltagsproblemen

     

    Ziel: Fachliche Einschätzung ohne Antragserstellung – für alle, die bewusst eigenständig bleiben möchten, aber Unsicherheiten professionell klären wollen.

     

    Honorar: 80€ pro Stunde, abgerechnet im 15min. Takt, erste 15 Min. grundsätzlich kostenlos.




    Was bei mir kostenlos ist – und bleibt

     

    Ich möchte, dass Sie sich gut beraten fühlen – auch ohne sofort eine kostenpflichtige Leistung zu buchen.

     

    Kostenfreie Angebote auf einen Blick:

    ✔️ Telefonische Erstberatung – offen, ehrlich und unverbindlich

    ✔️ Ratgeber, Vorlagen & Musteranträge auf meiner Website – jederzeit abrufbar

    ✔️ Transparente Hinweise, wenn eine Abrechnung über die Pflegekasse möglich ist – z. B. über § 37.3 SGB XI

     

    Nach erfolgreicher Pflegegrad-Bewilligung:

    Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, haben Sie Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI –

    auch mit Pflegegrad 1 ist diese Beratung bereits alle 6 Monate freiwillig möglich.

     

    Ab Pflegegrad 2 ist die Beratung verpflichtend –  alle 6 Monate (PG 2–3) oder alle 3 Monate (PG 4–5).

     

    Diese Beratungen sind für Sie kostenfrei, denn sie werden direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.

     

    Und das Beste:

    Sie erhalten diese Beratungen nicht von irgendwem – sondern, wenn Sie wünschen, auch künftig von mir. Sie dürfen entscheiden wer Sie berät!

    Verlässlich, persönlich und ohne zusätzliche Kosten. Sie dürfen entscheiden wer Sie berät!

     

    Wissen hilft – und sollte nichts kosten.