Hier finden Sie eine Übersicht der Dienstleistungen bei Pflegeberatung Müller. Ich biete professionelle Pflegeberatung, Hilfe bei Antragsstellung  individuelle Pflegeplanung und Hilfsmittelberatung an.

Pflegegrad-Erstantrag

Viele Menschen sind im Alltag stark eingeschränkt, erhalten aber noch keine Unterstützung von der Pflegekasse – oft, weil ein Pflegegrad fehlt. Dabei ist der Pflegegrad der Schlüssel zu finanziellen Leistungen, Entlastungsangeboten und pflegerischer Unterstützung.

 

Wer erstmals einen Antrag stellt, muss sich mit Fragen wie diesen auseinandersetzen:

  • Was zählt bei der Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF?
  • Wie beurteile ich den tatsächlichen Pflegebedarf?
  • Wie stelle ich sicher, dass nichts übersehen wird?

 

Ein falscher oder unvollständiger Antrag kann zur Ablehnung oder Unterbewertung führen – und das kostet Zeit, Nerven und Geld. Deshalb ist es sinnvoll, sich fachkundig begleiten zu lassen.

Lesen Sie auch meinen Blogartikel:

Pflegegrad beantragen - Die wichtigsten Tipps für eine erfolgreiche Einstufung

 

Meine Leistung: Pflegegrad-Erstantrag mit Stellungnahme – professionell & persönlich

 

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung Ihres Pflegegrades – bei Ihnen vor Ort, strukturiert und mit dem Blick einer erfahrenen Pflegefachkraft.

 

Mein Angebot umfasst:

 

  • Hausbesuch mit ausführlicher Einschätzung der individuellen Pflegesituation

 

  • Strukturierte Erfassung aller relevanten Einschränkungen gemäß den Modulen der Begutachtungsrichtlinie

 

  • Fachlich fundierte schriftliche Einschätzung zur Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK bzw. MEDICPROOF

 

  • Antragserstellung: Ich übernehme die vollständige Vorbereitung – Sie müssen nur noch unterschreiben und einreichen.

     

    Die pflegefachliche Einschätzung dient der strukturierten Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch gemäß § 18 SGB XI. Sie hilft dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen – für Sie selbst, für Angehörige und gegebenenfalls auch für die Gutachterin oder den Gutachter.

Sollte der Pflegegrad nicht oder nur teilweise bewilligt werden, kann die Einschätzung auch als Grundlage für einen möglichen Widerspruch verwendet werden

 

Jetzt Termin vereinbaren – ich berate Sie gerne persönlich.


Pflegegrad-Höherstufung beantragen

 


Ihr Pflegegrad reicht nicht mehr aus?

 

Wenn sich die gesundheitliche oder pflegerische Situation verschlechtert, kann eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden. Das ist häufig der Fall bei:

 

  • zunehmender körperlicher oder kognitiver Einschränkung
  • höherem Pflege- oder Betreuungsaufwand
  • Demenz, Mobilitätsverlust, häufigen Stürzen oder Krankenhausaufenthalten

 

Meine Leistung: Unterstützung beim Höherstufungsantrag mit Stellungnahme - fachlich & individuell


Mein Ziel ist es, Ihre individuelle Pflegesituation verständlich und fachlich differenziert zu dokumentieren – als Grundlage für eine transparente Begutachtung.

 

Gerade in komplexen oder sich verändernden Pflegesituationen kann eine strukturierte und fachlich unterstützte Darstellung helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Versorgungslage realistisch abzubilden.

 

Im Leistungsumfang enthalten:

 

  • Hausbesuch mit ausführlicher Einschätzung der individuellen Pflegesituation

 

  • Gezielte Erfassung der Veränderungen seit der letzten Begutachtung

 

  • Fachlich fundierte schriftliche Einschätzung zur Entwicklung des Pflegebedarfs, die dem Höherstufungsantrag beigefügt werden kann

 

  • Antragserstellung: Ich übernehme die vollständige Vorbereitung – Sie müssen nur noch unterschreiben und einreichen.

     

 

Warum eine professionelle Stellungnahme sinnvoll ist:

 

  • Veränderungen im Pflegebedarf werden strukturiert und nachvollziehbar dargestellt

 

  • Verwendung pflegefachlicher Begriffe und Bewertungslogik, wie sie auch beim MDK Anwendung findet

 

  • Stärkung Ihres Antrags durch eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Begründung

 

Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen

 


Widerspruch Pflegegradeinstufung

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Ich unterstütze Ihren Widerspruch – mit pflegefachlicher Stellungnahme

 

Viele Pflegegrad-Anträge werden zunächst abgelehnt oder mit einem niedrigeren Pflegegrad beschieden. Das passiert häufig, wenn:

 

• relevante Einschränkungen im Alltag nicht vollständig erfasst wurden

• die Begutachtung auf einer Momentaufnahme basiert

• wichtige Informationen im Vorfeld nicht systematisch aufbereitet wurden

 

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Situation strukturiert und nachvollziehbar darzustellen – damit sie als Entscheidungsgrundlage fachlich vollständig berücksichtigt werden kann.

Ein gut begründeter Widerspruch kann die Entscheidung korrigieren – sofern er rechtzeitig erfolgt.

 

Wichtiger Hinweis: Widerspruch nur innerhalb von 1 Monat möglich

 

Wenn Sie den Bescheid der Pflegekasse erhalten haben, beginnt eine Frist von 1 Monat, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.

 

Meine Unterstützung setzt voraus, dass diese Frist noch nicht abgelaufen ist.

 

Ich empfehle: Legen Sie zunächst formlos Widerspruch ein („Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein“) – so sichern Sie die Frist. Anschließend kann die fachliche Begründung in Ruhe erarbeitet werden.

 

Meine Leistung

Ich unterstütze Sie mit einer pflegerischen Facheinschätzung, die Ihre Pflegebedürftigkeit nachvollziehbar darstellt.

 

Meine Leistung:

 

• Hausbesuch zur Einschätzung der aktuellen Versorgungssituation

• Analyse des bisherigen Gutachtens

• Fachliche Stellungnahme zur realen Pflegesituation im Alltag

• Beschreibung relevanter Einschränkungen und möglicher Abweichungen zur Einschätzung des Gutachtens

 

Ich biete keine Rechtsberatung an, sondern ausschließlich pflegefachliche Einschätzungen gemäß § 5 SGB XI. Die Stellungnahme dient als Ergänzung Ihres Widerspruchs und bringt eine medizinisch-pflegerische Perspektive in das Verfahren ein.

Ich begleite Sie persönlich, neutral und zuverlässig.

 

Telefon:02151 9132090

E-Mail: info@pflegeberatung-mueller.de

 

Oder direkt über das Kontaktformular


Pflichtberatung 

nach §37.3 SGB XI


Gesetzlich anerkannte Pflegeberatung für Pflegegeldempfänger

 

Wenn Sie Pflegegeld beziehen (Pflegegrad 2 bis 5), sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen:

• alle 6 Monate (Pflegegrad 2 und 3)

• alle 3 Monate (Pflegegrad 4 und 5)

 

Diese Beratung dient nicht nur dem formalen Nachweis gegenüber der Pflegekasse – sie ist ein wichtiges Instrument, um die häusliche Versorgung zu sichern, Überforderung vorzubeugen und passende Entlastungsangebote aufzuzeigen.

 

💬 Wichtig: Sie entscheiden selbst, wer Sie berät. Als unabhängiger Pflegeberater komme ich persönlich zu Ihnen nach Hause – ohne Zeitdruck, mit Fachkompetenz und Herz.

 

Was erwartet Sie bei der Beratung?

 

Ich nehme mir ausreichend Zeit, um Ihre individuelle Situation zu erfassen und gemeinsam mit Ihnen folgende Themen zu besprechen:

 

✔ Wie läuft die Pflege aktuell ab? – Einschätzung Ihrer häuslichen Versorgungssituation

✔ Gibt es Risiken oder Überforderung? – z. B. Sturzgefahr, Erschöpfung, Versorgungsdefizite

✔ Welche Leistungen können Sie zusätzlich nutzen? – Verhinderungspflege, Tagespflege, Entlastungsbetrag

✔ Welche Hilfsmittel könnten helfen? – z. B. Pflegebett, Duschstuhl oder Notrufsystem

✔ Wie kann Ihre Pflegeperson unterstützt werden? – z. B. durch Schulungen oder Beratung zu pflegeschonenden Techniken

✔ Wann ist eine Höherstufung sinnvoll? – Ich gebe eine erste fachliche Einschätzung

 

All das wird vertraulich dokumentiert und auf Wunsch an die Pflegekasse übermittelt.

 

Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse in voller Höhe.

 

Hilfsmittelberatung & Bescheinigung (§ 40 SGB XI)


Viele Pflegebedürftige kennen ihre Ansprüche nicht – und verschenken damit wertvolle Unterstützung im Alltag.

 

Ich berate Sie unabhängig, welche Hilfsmittel zu Ihrer Pflegesituation passen – und stelle auf Wunsch eine Bescheinigung für die Pflegekasse aus. In der Regel ist keine weitere ärztliche Verordnung nötig.

 

Beispiele für Hilfsmittel:

🛏 Technische Hilfen

Pflegebetten, Lagerungskissen, Rollatoren, Aufstehhilfen, Hausnotrufsysteme

 

🧴 Verbrauchs­hilfsmittel

Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen

 

🚽 Alltagshelfer

Toilettenstühle, Duschhocker, Urinflaschen, Ess- und Trinkhilfen, Greifhilfen

 

Mein Anspruch: Mehr als nur ein Pflichttermin

 

Während viele Beratungen nur „abgehakt“ werden, biete ich Ihnen eine echte Unterstützung.

Ich bin unabhängig, komme vor Ort und bleibe bei Wunsch dauerhaft an Ihrer Seite – auch bei Fragen zur Pflegegrad-Einstufung, zu Hilfsmitteln oder bei akuten Veränderungen.

 

📌 Für Sie ist diese Beratung kostenfrei.

📞 Melden Sie sich gern – ich freue mich, Sie kennenzulernen.

 

Lesen Sie auch meinen Blogartikel über Hilfsmittel ohne Verordnung

 

📞 Jetzt Beratung anfordern!


Allgemeine private Pflegeberatung 

– individuell & verständlich


Manchmal braucht es keine formelle Antragstellung, sondern einfach klare Antworten auf offene Fragen.

 

In meiner allgemeinen Pflegeberatung nehme ich mir die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen – ganz ohne Zeitdruck und Verkaufsinteresse.

 

Ob es um den richtigen Pflegegrad, Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen, Hilfsmittel, Entlastungsangebote oder die Organisation der häuslichen Pflege geht: Ich unterstütze Sie strukturiert, unabhängig und auf Augenhöhe.

 

Mögliche Themen der allgemeinen Beratung:

 

  • Orientierung im Pflegesystem: Wer zahlt was? Welche Leistungen stehen mir zu?

  • Unterstützung bei der Pflegeorganisation zu Hause

  • Überblick über Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege

  • Beratung zur Hilfsmittelversorgung und Wohnraumanpassung

  • Vorbereitung auf Begutachtungen oder Widerspruchsverfahren

  • Unterstützung bei der Interpretation von Bescheiden und MDK-Gutachten

 

Sie erhalten auf Wunsch ein Beratungsprotokoll mit konkreten Empfehlungen – klar, verständlich und individuell auf Ihre Fragen zugeschnitten.

 

Hinweis:

Diese Beratungsform richtet sich insbesondere an Ratsuchende, die ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich in die Hand nehmen möchten – mit fachlicher Unterstützung im Hintergrund.

 

Sollte im Einzelfall eine Beratung nach § 37.3 SGB XI möglich und damit eine Abrechnung über die Pflegekasse gegeben sein, informiere ich Sie selbstverständlich offen und transparent darüber.

Jahresend-Check

Ich führe Jahresend-Checks von Oktober bis Dezember durch.

Melden Sie sich jederzeit für einen Termin!



Pflegebudget nutzen – der Jahresend-Check für Ihre Pflegeleistungen

Jedes Jahr bleiben bei Pflegebedürftigen Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro ungenutzt – einfach, weil niemand daran erinnert. Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Pflegebudget rückwirkend zu sichern: schnell, unbürokratisch und persönlich.

 

Was ich für Sie prüfe

 

Im Rahmen des Jahresend-Checks prüfe ich für Sie u. a.:

 

  • Verhinderungspflege:bis zu 3.539 € rückwirkend sichern – auch ohne Pflegedienst, Beispiel:

    Ihr Nachbar hat Sie regelmäßig im Alltag unterstützt? Dann kann er rückwirkend als Ersatzpflegeperson anerkannt werden – mit einer fairen Aufwandsentschädigung.

  • Entlastungsbetrag – bis zu 1.572 € rückwirkend sichern Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

    Ich prüfe ob Sie das Geld rückwirkend für 2025 einsetzen können – z. B. für Nachbarschaftshilfe oder haushaltsnahe Unterstützung

  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 480 €/Jahr – genutzt?
  • Pflegegrad prüfen: Gab es Veränderungen, die eine Höherstufung rechtfertigen?


Im Rahmen des Jahresend-Checks stelle ich Ihnen alle nötigen Unterlagen zur Verfügung, um rückwirkende Leistungen einfach und korrekt bei der Pflegekasse geltend zu machen.

 

Sie erhalten:

 

  • Ein persönliches Beratungsprotokoll, das dokumentiert, welche Leistungen geprüft und empfohlen wurden
  • Stundennachweise für Verhinderungspflege oder Nachbarschaftshilfe, direkt zur Abgabe bei der Pflegekasse
  • Musteranschreiben für die Antragstellung – individuell vorbereitet
  • Hinweise zu Fristen, Nachweisen und möglichen Erstattungen

 

Ich mache es Ihnen so einfach wie möglich – damit Sie Ihre Ansprüche nicht verschenken.

Oder über das Kontaktformular:

Hier können Sie eine unverbindliche Kontaktanfrage stellen, ich melde mich zeitnah telefonisch oder per Mail bei Ihnen um Ihren Bedarf zu klären und mögliche Unterstützung anzubieten.