§ 18 SGB XI

Pflegegrad beantragen in Krefeld
Erstantrag professionell begleitet

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu Leistungen, Entlastung und finanzieller Unterstützung. Ich begleite Pflegebedürftige und Angehörige in Krefeld, Meerbusch, Moers, Duisburg und Umgebung von der Vorbereitung bis zur Begutachtung durch MDK oder MEDICPROOF.

Pflegefachliche Einschätzung zu Hause MDK/MEDICPROOF-Vorbereitung Kostenloses Erstgespräch
Geplante Gesetzesänderung zum 01.01.2027

Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sollen die Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden – Pflegegrad 2 künftig erst ab 30 statt bisher 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert. Wird der Antrag noch bis zum 31.12.2026 gestellt, wird nach den aktuell geltenden, niedrigeren Schwellen begutachtet – auch wenn der Termin selbst erst 2027 stattfindet. Der Gesetzentwurf ist noch nicht final beschlossen und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Ihre Situation jetzt

Womit Sie sich jetzt auseinandersetzen müssen

Wenn im Alltag spürbar mehr Unterstützung nötig wird, kommt einiges gleichzeitig auf Sie zu – oft zum ersten Mal und ohne zu wissen, worauf es ankommt.

Herausfinden, ob überhaupt ein Pflegegrad infrage kommt – und ab wann sich ein Antrag lohnt.
Verstehen, wie die Begutachtung funktioniert – nach 6 Modulen, deren Kriterien Laien in der Regel nicht kennen.
Den Antrag formal richtig stellen – und wissen, welche Unterlagen wirklich gebraucht werden.
Sich auf den Begutachtungstermin vorbereiten – ohne zu wissen, worauf der Gutachter achtet.
Zur Einordnung

Was ein Pflegegrad konkret ermöglicht

Je nach zuerkanntem Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung – unter anderem:

Pflegegeld – monatliche Zahlung bei Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen – Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes
Entlastungsbetrag – für Haushaltshilfe und Unterstützungsangebote
Verhinderungspflege – Ersatz, wenn die Pflegeperson ausfällt
Kurzzeitpflege – vorübergehende stationäre Unterbringung
Pflegehilfsmittel – Verbrauchsmaterial und technische Hilfen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Zuschuss für barrierefreie Umbauten
Pflegekurse – kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige

Welche Leistungen im Detail infrage kommen, hängt vom zuerkannten Pflegegrad ab. Weitere Hintergründe zum Antragsprozess habe ich in einem separaten Artikel zusammengefasst.

Warum professionelle Hilfe beim Pflegegrad-Antrag?

Die Bewertungskriterien kennen

Der Gutachter bewertet nach 6 festen Modulen, in denen es darauf ankommt, wie selbstständig Sie einzelne Handlungen ausführen können – nicht nur, welche Diagnose vorliegt. Ohne diese Systematik zu kennen, werden im Gespräch oft genau die Dinge nicht erwähnt, auf die es ankommt.

Unterbewertung vermeiden

An einem vergleichsweise guten Tag wirken viele Fähigkeiten besser, als sie im normalen Alltag tatsächlich sind. Wird das im Gespräch nicht differenziert dargestellt, kann der Gutachter den tatsächlichen Hilfebedarf niedriger einschätzen, als er wirklich ist – mit direkten finanziellen Folgen.

Nichts Wichtiges vergessen

Im Gespräch mit dem Gutachter werden unter Zeitdruck und emotionaler Belastung leicht Dinge übersehen, die im Alltag längst selbstverständlich geworden sind. Da zudem nicht jedes Kriterium aktiv abgefragt wird, sondern der Gutachter vieles selbst interpretiert, sorgt eine strukturierte Vorbereitung dafür, dass wirklich alle relevanten Einschränkungen zur Sprache kommen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wer in der Begutachtung vor allem erzählt, dass er Hilfe im Haushalt braucht, nicht mehr einkaufen, in die Stadt kommen oder kochen kann, bekommt dafür nach den aktuellen Kriterien null Punkte – die hauswirtschaftliche Versorgung fließt seit der Pflegereform 2017 nicht mehr in die Bewertung ein. Entscheidend sind stattdessen Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Fähigkeiten und der Umgang mit der Erkrankung. Wer das nicht weiß, verschenkt im Gespräch oft genau die Punkte, auf die es ankommt.
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung wird unterschrieben

Gut vorbereitet in die Begutachtung — persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause.

Begutachtungsrichtlinie

Die 6 Module der Begutachtung

Der MDK bewertet in diesen Bereichen. Ich stelle sicher, dass jedes Modul vollständig und korrekt erfasst wird.

1 Mobilität Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen

Was bewertet wird

  • Kann die Person alleine im Bett die Position wechseln?
  • Gelingt Aufstehen, Hinsetzen und Umsetzen ohne Hilfe?
  • Kann sie sich in der Wohnung sicher fortbewegen?
  • Sind Treppen möglich oder besteht Sturzgefahr?
Typisches Beispiel: Unsicheres Gehen, häufiges Festhalten an Möbeln oder Hilfe beim Aufstehen kann für die Bewertung wichtig sein.
2 Kognition & Kommunikation Verstehen, Orientierung, Gespräche führen

Was bewertet wird

  • Ist die Person zeitlich und örtlich orientiert?
  • Kann sie Risiken erkennen und Entscheidungen treffen?
  • Versteht sie Aufforderungen und kann Bedürfnisse mitteilen?
  • Kann sie Gesprächen folgen und wichtige Informationen behalten?
Typisches Beispiel: Vergesslichkeit, Verwechslungen, wiederholte Fragen oder Schwierigkeiten beim Verstehen von Anweisungen sollten konkret beschrieben werden.
3 Verhaltensweisen Unruhe, Angst, Abwehr, Schlafstörungen

Was bewertet wird

  • Kommt es zu nächtlicher Unruhe oder Weglauftendenz?
  • Gibt es Angst, Antriebslosigkeit oder auffällige Stimmungsschwankungen?
  • Wird Pflege abgelehnt oder braucht es viel Anleitung und Beruhigung?
  • Entstehen belastende Situationen für Angehörige?
Typisches Beispiel: Gerade bei Demenz werden solche Situationen oft unterschätzt, obwohl sie den Pflegealltag stark prägen.
4 Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang

Was bewertet wird

  • Wie viel Hilfe ist bei Körperpflege und Duschen nötig?
  • Kann die Person sich selbst an- und auskleiden?
  • Gelingt Essen und Trinken selbstständig?
  • Ist Hilfe bei Toilettengang, Inkontinenz oder Intimpflege erforderlich?
Wichtig: Dieses Modul hat viel Gewicht. Kleine Hilfen im Alltag können in Summe entscheidend sein.
5 Umgang mit Erkrankungen Medikamente, Therapien, Arztbesuche

Was bewertet wird

  • Wer stellt Medikamente, erinnert an Einnahmen oder kontrolliert sie?
  • Sind Verbände, Kompression, Blutzucker oder Injektionen Thema?
  • Wie häufig müssen Arzt-, Therapie- oder Behandlungstermine begleitet werden?
  • Kann die Person Krankheitssymptome selbst einordnen?
Typisches Beispiel: Regelmäßige Anleitung, Kontrolle oder Begleitung zählt oft mehr, als Angehörige zunächst vermuten.
6 Alltagsleben & soziale Kontakte Tagesstruktur, Kontakte, Beschäftigung

Was bewertet wird

  • Kann die Person den Tagesablauf selbst gestalten?
  • Braucht sie Anleitung bei Beschäftigung, Mahlzeiten oder Ruhephasen?
  • Kann sie Kontakte pflegen und Termine selbst organisieren?
  • Ist regelmäßige Beaufsichtigung oder Motivation nötig?
Typisches Beispiel: Wenn Angehörige den Tag strukturieren, motivieren oder ständig erinnern müssen, sollte das in der Begutachtung sichtbar werden.
Was ich für Sie tue

Meine Leistung beim Pflegegrad-Erstantrag

Hausbesuch (60 €) & Pflegegrad-Einschätzung – Ich komme zu Ihnen nach Hause und verschaffe mir ein genaues Bild Ihres Alltags: Wo wird bereits Hilfe gebraucht – bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität, der Einnahme von Medikamenten, der Orientierung oder im Umgang mit Ängsten und Belastungen? Ich orientiere mich dabei an denselben 6 Modulen, nach denen auch der Gutachter des Medizinischen Dienstes bewertet, und schätze auf dieser Grundlage ein, welcher Pflegegrad realistisch zu erwarten ist. 60 € investieren, Klarheit haben, wissen, was zu tun ist – und erst danach entscheiden, ob Sie dabei Hilfe möchten.
Pflegefachliche Stellungnahme – Daraus entsteht ein ausformuliertes, schriftliches Dokument, das Ihre tatsächliche Pflegesituation modulweise, strukturiert und mit konkreten Alltagsbeispielen beschreibt – nicht als vage Zusammenfassung, sondern in der Fachsprache, die auch der Gutachter verwendet. Sie können diese Stellungnahme beim MDK bzw. MEDICPROOF als relevante Unterlage einreichen oder der Begutachtung vorlegen.
Vorbereitung auf die Begutachtung – Ich erkläre Ihnen, wie ein Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst oder MEDICPROOF konkret abläuft, welche Fragen typischerweise gestellt werden und wie Sie vermeiden, dass an einem "guten Tag" Fähigkeiten überschätzt werden. Bei Bedarf zeige ich Ihnen, wie ein Pflegetagebuch geführt wird – vor allem als Gedächtnisstütze für das Gespräch, denn aus Erfahrung schaut der Gutachter selten systematisch hinein, sondern stützt sich auf die freie Schilderung, einfache Funktionsüberprüfungen und relevante Unterlagen wie Arztberichte oder Medikamentenplan.
Begleitung & Nachbereitung – Auch nach dem Hausbesuch bin ich für Rückfragen erreichbar, helfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen wie Arztberichten und prüfe nach Erhalt des Bescheids das Gutachten pflegefachlich – damit Sie einschätzen können, ob die Einstufung nachvollziehbar ist oder ein Widerspruch sinnvoll wäre.
Wird der Pflegegrad nicht bewilligt oder zu niedrig eingestuft, kann meine Stellungnahme als Grundlage für einen Widerspruch verwendet werden.
Kosten auf einen Blick
0 €
Telefonisches Erstgespräch
Unverbindlich, 20–30 Min. Ich erkläre den Prozess und die nächsten Schritte.
60 €
Hausbesuch & Einschätzung
Vor-Ort-Termin: Wir klären den aktuellen Stand, den realistischen Pflegegrad, ob ein Antrag sinnvoll ist und wo Unterstützungsbedarf besteht. Erst danach entscheiden Sie über eine weitere Begleitung. Bei Beauftragung voll auf das Gesamtpaket angerechnet. Fahrt bis 15 km um Krefeld inklusive, 15–35 km 8,50 € Pauschale, danach 0,70 €/km.
+290 €
Rest bei Beauftragung
Zusätzlich zum Hausbesuch – macht in Summe 350 € für Stellungnahme und Antragsvorbereitung als Gesamtpaket.
Sozialtarif: Bei Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Wohngeld, Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse oder einer Rente unter 1.300 € zahlen Sie für dieses Paket 250 € statt 350 € – ein aktueller Bescheid genügt.
Wie sich der Preis zusammensetzt
Der Festpreis deckt den gesamten Aufwand ab – unabhängig davon, wie lange der einzelne Schritt im Einzelfall dauert:
  • Hausbesuch vor Ort
  • Sichtung der Unterlagen
  • Verfassen der pflegefachlichen Stellungnahme
  • Rückfragen, Klärung und Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Vorbereitung auf die Begutachtung & Nachbereitung
Zur Einordnung: Nicht jeder Antrag zielt auf eine Geldleistung – am Beispiel des Pflegegeldes lässt sich die Größenordnung aber gut einordnen: Bei Bewilligung deckt allein die Nachzahlung in aller Regel bereits mein Honorar – oft bleibt sogar noch etwas übrig. Beispiel Pflegegrad 2 (347 €/Monat Pflegegeld): Da die Bewilligung rückwirkend zum Antragsmonat gilt, erhalten Sie mit der ersten Zahlung meist zwei Monatsbeträge zugleich, also rund 694 €. Meine Rechnung stelle ich erst nach Eingang des Bescheids – nicht vorher.
Nicht im Festpreis enthalten – separat buchbar

Persönliche Begleitung beim MDK-Begutachtungstermin

Der Begutachtungstermin selbst ist nicht Teil dieses Pakets. Wenn Sie möchten, dass ich Sie persönlich dabei begleite, ist das eine eigenständige Leistung, die Sie auch unabhängig buchen können.

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Transparenz

Warum sich professionelle Begleitung lohnen kann

Ehrlich gesagt: Sie können den Pflegegrad-Erstantrag grundsätzlich auch selbst stellen – dafür ist keine Beratung notwendig. Ich biete meine Unterstützung als zusätzliche, freiwillige Leistung an – für alle, die sich mehr Sicherheit und eine fachliche Einschätzung vor der Begutachtung wünschen oder Schwierigkeiten haben, ihre Situation selbst überzeugend zu formulieren. Anders als die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die vor allem Orientierung bietet, aber keine aktive Unterstützung bei der Antragstellung oder Begutachtung umfasst, erhalten Sie bei mir eine persönliche Begleitung bis zur Entscheidung der Pflegekasse sowie eine ausformulierte, schriftliche pflegefachliche Stellungnahme zur Vorlage bei der Begutachtung.
Ein handfester Vorteil: Der Gutachter fragt beim Termin nicht jedes Kriterium aktiv ab, sondern interpretiert vieles aus der freien Schilderung und dem Gesamteindruck selbst – mit professioneller Begleitung sinkt das Risiko, dass dabei etwas Relevantes unerwähnt bleibt. Meine schriftliche Stellungnahme zählt zudem als relevante Unterlage, die im Rahmen der Begutachtung gewürdigt werden muss.

So läuft es ab

1
Kostenloses Erstgespräch

Wir besprechen Ihre Situation telefonisch oder per Video – ich erkläre den Prozess und nächste Schritte.

2
Antrag bei der Pflegekasse stellen

Sie oder ich stellen formlos einen Antrag auf Pflegegrad – das löst die Begutachtungspflicht aus.

3
Hausbesuch & Stellungnahme

Ich besuche Sie, erfasse alle Einschränkungen und erstelle eine pflegefachliche Einschätzung.

4
Begutachtung vorbereiten

Ich erkläre den Ablauf des Begutachtungstermins und was dabei erfragt wird. Vor dem Termin übermittle ich dem Gutachter zudem digital die relevanten Unterlagen und meine Stellungnahme.

5
Begutachtungstermin durch MDK oder MEDICPROOF

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von MEDICPROOF führt den eigentlichen Begutachtungstermin durch – auf Wunsch begleite ich Sie dabei persönlich, das ist eine eigenständig buchbare Zusatzleistung.

Mehr zur Begutachtungsbegleitung →
6
Bescheid erhalten

Die Pflegekasse sendet den Bescheid. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad kann Widerspruch eingelegt werden.

Was Sie für den Erstantrag vorbereiten können

Vorhandene Arztberichte, Diagnosen und Medikamentenplan
Notizen oder Pflegetagebuch zum tatsächlichen Alltag
Bereits genutzte Hilfsmittel, Pflegedienste oder Unterstützung
Krankenkassenkarte und Versichertennummer für den Antrag

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Erstantrag

Garantieren Sie mir einen Pflegegrad?

Nein, das kann seriös niemand versprechen – die Entscheidung trifft ausschließlich die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Was ich Ihnen zusichern kann: dass Ihre tatsächliche Situation vollständig, verständlich und nach denselben Kriterien dargestellt wird, die der Gutachter selbst anwendet. Das ist die Grundlage für eine faire Einstufung – die Entscheidung bleibt bei der Pflegekasse.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Bei bestimmten Situationen, z. B. aus dem Krankenhaus heraus, gelten kürzere Fristen.

Wer stellt den Antrag – ich selbst oder Sie?

Den formlosen Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse, das löst die Begutachtungspflicht aus. Ich begleite Sie danach bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei den Unterlagen.

Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?

Dann kann innerhalb der Widerspruchsfrist (meist ein Monat) Widerspruch eingelegt werden. Meine Stellungnahme aus der Erstberatung kann dabei als fachliche Grundlage dienen.

Muss ich beim MDK-Termin dabei sein?

Ja, in der Regel findet der Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause statt. Ich bereite Sie darauf vor, was erfragt wird und worauf es ankommt – eine direkte Begleitung zum Termin ist gegen Aufpreis separat buchbar.

Jetzt anfangen

Ich begleite Sie beim Erstantrag.

Noch unsicher, ob sich ein Antrag lohnt? Schon der Hausbesuch für 60 € (Fahrt bis 15 km inklusive) gibt Ihnen eine ehrliche fachliche Einschätzung, ganz ohne Verpflichtung zum Gesamtpaket. Das Erstgespräch davor ist kostenlos.