Nach dem aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sollen die Punktschwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben werden – Pflegegrad 2 künftig erst ab 30 statt bisher 27 Punkten, Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten. Pflegegrad 4 und 5 bleiben unverändert. Wird der Antrag noch bis zum 31.12.2026 gestellt, wird nach den aktuell geltenden, niedrigeren Schwellen begutachtet – auch wenn der Termin selbst erst 2027 stattfindet. Der Gesetzentwurf ist noch nicht final beschlossen und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Womit Sie sich jetzt auseinandersetzen müssen
Wenn im Alltag spürbar mehr Unterstützung nötig wird, kommt einiges gleichzeitig auf Sie zu – oft zum ersten Mal und ohne zu wissen, worauf es ankommt.
Was ein Pflegegrad konkret ermöglicht
Je nach zuerkanntem Pflegegrad stehen unterschiedliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung – unter anderem:
Welche Leistungen im Detail infrage kommen, hängt vom zuerkannten Pflegegrad ab. Weitere Hintergründe zum Antragsprozess habe ich in einem separaten Artikel zusammengefasst.
Warum professionelle Hilfe beim Pflegegrad-Antrag?
Die Bewertungskriterien kennen
Der Gutachter bewertet nach 6 festen Modulen, in denen es darauf ankommt, wie selbstständig Sie einzelne Handlungen ausführen können – nicht nur, welche Diagnose vorliegt. Ohne diese Systematik zu kennen, werden im Gespräch oft genau die Dinge nicht erwähnt, auf die es ankommt.
Unterbewertung vermeiden
An einem vergleichsweise guten Tag wirken viele Fähigkeiten besser, als sie im normalen Alltag tatsächlich sind. Wird das im Gespräch nicht differenziert dargestellt, kann der Gutachter den tatsächlichen Hilfebedarf niedriger einschätzen, als er wirklich ist – mit direkten finanziellen Folgen.
Nichts Wichtiges vergessen
Im Gespräch mit dem Gutachter werden unter Zeitdruck und emotionaler Belastung leicht Dinge übersehen, die im Alltag längst selbstverständlich geworden sind. Da zudem nicht jedes Kriterium aktiv abgefragt wird, sondern der Gutachter vieles selbst interpretiert, sorgt eine strukturierte Vorbereitung dafür, dass wirklich alle relevanten Einschränkungen zur Sprache kommen.
Die 6 Module der Begutachtung
Der MDK bewertet in diesen Bereichen. Ich stelle sicher, dass jedes Modul vollständig und korrekt erfasst wird.
1 Mobilität Positionswechsel, Fortbewegung, Treppensteigen
Was bewertet wird
- Kann die Person alleine im Bett die Position wechseln?
- Gelingt Aufstehen, Hinsetzen und Umsetzen ohne Hilfe?
- Kann sie sich in der Wohnung sicher fortbewegen?
- Sind Treppen möglich oder besteht Sturzgefahr?
2 Kognition & Kommunikation Verstehen, Orientierung, Gespräche führen
Was bewertet wird
- Ist die Person zeitlich und örtlich orientiert?
- Kann sie Risiken erkennen und Entscheidungen treffen?
- Versteht sie Aufforderungen und kann Bedürfnisse mitteilen?
- Kann sie Gesprächen folgen und wichtige Informationen behalten?
3 Verhaltensweisen Unruhe, Angst, Abwehr, Schlafstörungen
Was bewertet wird
- Kommt es zu nächtlicher Unruhe oder Weglauftendenz?
- Gibt es Angst, Antriebslosigkeit oder auffällige Stimmungsschwankungen?
- Wird Pflege abgelehnt oder braucht es viel Anleitung und Beruhigung?
- Entstehen belastende Situationen für Angehörige?
4 Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang
Was bewertet wird
- Wie viel Hilfe ist bei Körperpflege und Duschen nötig?
- Kann die Person sich selbst an- und auskleiden?
- Gelingt Essen und Trinken selbstständig?
- Ist Hilfe bei Toilettengang, Inkontinenz oder Intimpflege erforderlich?
5 Umgang mit Erkrankungen Medikamente, Therapien, Arztbesuche
Was bewertet wird
- Wer stellt Medikamente, erinnert an Einnahmen oder kontrolliert sie?
- Sind Verbände, Kompression, Blutzucker oder Injektionen Thema?
- Wie häufig müssen Arzt-, Therapie- oder Behandlungstermine begleitet werden?
- Kann die Person Krankheitssymptome selbst einordnen?
6 Alltagsleben & soziale Kontakte Tagesstruktur, Kontakte, Beschäftigung
Was bewertet wird
- Kann die Person den Tagesablauf selbst gestalten?
- Braucht sie Anleitung bei Beschäftigung, Mahlzeiten oder Ruhephasen?
- Kann sie Kontakte pflegen und Termine selbst organisieren?
- Ist regelmäßige Beaufsichtigung oder Motivation nötig?
Meine Leistung beim Pflegegrad-Erstantrag
- Hausbesuch vor Ort
- Sichtung der Unterlagen
- Verfassen der pflegefachlichen Stellungnahme
- Rückfragen, Klärung und Beschaffung fehlender Unterlagen
- Vorbereitung auf die Begutachtung & Nachbereitung
Persönliche Begleitung beim MDK-Begutachtungstermin
Der Begutachtungstermin selbst ist nicht Teil dieses Pakets. Wenn Sie möchten, dass ich Sie persönlich dabei begleite, ist das eine eigenständige Leistung, die Sie auch unabhängig buchen können.
Warum sich professionelle Begleitung lohnen kann
So läuft es ab
Wir besprechen Ihre Situation telefonisch oder per Video – ich erkläre den Prozess und nächste Schritte.
Sie oder ich stellen formlos einen Antrag auf Pflegegrad – das löst die Begutachtungspflicht aus.
Ich besuche Sie, erfasse alle Einschränkungen und erstelle eine pflegefachliche Einschätzung.
Ich erkläre den Ablauf des Begutachtungstermins und was dabei erfragt wird. Vor dem Termin übermittle ich dem Gutachter zudem digital die relevanten Unterlagen und meine Stellungnahme.
Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von MEDICPROOF führt den eigentlichen Begutachtungstermin durch – auf Wunsch begleite ich Sie dabei persönlich, das ist eine eigenständig buchbare Zusatzleistung.
Mehr zur Begutachtungsbegleitung →Die Pflegekasse sendet den Bescheid. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad kann Widerspruch eingelegt werden.
Was Sie für den Erstantrag vorbereiten können
Häufige Fragen zum Pflegegrad-Erstantrag
Garantieren Sie mir einen Pflegegrad?
Nein, das kann seriös niemand versprechen – die Entscheidung trifft ausschließlich die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Was ich Ihnen zusichern kann: dass Ihre tatsächliche Situation vollständig, verständlich und nach denselben Kriterien dargestellt wird, die der Gutachter selbst anwendet. Das ist die Grundlage für eine faire Einstufung – die Entscheidung bleibt bei der Pflegekasse.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Bei bestimmten Situationen, z. B. aus dem Krankenhaus heraus, gelten kürzere Fristen.
Wer stellt den Antrag – ich selbst oder Sie?
Den formlosen Antrag stellen Sie selbst bei Ihrer Pflegekasse, das löst die Begutachtungspflicht aus. Ich begleite Sie danach bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und bei den Unterlagen.
Was passiert, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird?
Dann kann innerhalb der Widerspruchsfrist (meist ein Monat) Widerspruch eingelegt werden. Meine Stellungnahme aus der Erstberatung kann dabei als fachliche Grundlage dienen.
Muss ich beim MDK-Termin dabei sein?
Ja, in der Regel findet der Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause statt. Ich bereite Sie darauf vor, was erfragt wird und worauf es ankommt – eine direkte Begleitung zum Termin ist gegen Aufpreis separat buchbar.
Ich begleite Sie beim Erstantrag.
Noch unsicher, ob sich ein Antrag lohnt? Schon der Hausbesuch für 60 € (Fahrt bis 15 km inklusive) gibt Ihnen eine ehrliche fachliche Einschätzung, ganz ohne Verpflichtung zum Gesamtpaket. Das Erstgespräch davor ist kostenlos.