§ 45 SGB XI · Abrechnung über die Pflegekasse möglich

Schulung & Überleitungspflege für Angehörige

Als DBfK-Mitglied und Leistungserbringer für Schulungen nach §45 SGB XI unterstütze ich pflegende Angehörige direkt zu Hause. Je nach Pflegekasse können diese Leistungen vollständig über die Pflegekasse abgerechnet werden.

Wozu gibt es häusliche Schulungen?

Eine Pflegefachkraft lernt Pflege über Jahre in Ausbildung, Praxis und regelmäßiger Weiterbildung. Angehörige übernehmen Pflege dagegen oft plötzlich, ohne dass ihnen vorher jemand gezeigt hat, worauf es wirklich ankommt.

Genau dafür gibt es die häusliche Schulung: Sie müssen nicht „alles über Pflege” lernen. Sie werden gezielt in den Bereichen angeleitet, die für Ihre Situation wichtig sind.

Beispiel Haut & Lagerung Was nützt es, wenn Papa liebevoll gewaschen wird, aber trotzdem eine offene Stelle entsteht, weil niemand erklärt hat, wie Druckstellen verhindert werden?
Beispiel Transfer & Rücken Was nützt es, wenn Mama jeden Tag aus dem Bett geholfen wird, aber niemand gezeigt hat, wie das sicher funktioniert, ohne Sturzrisiko und ohne Rückenschmerzen?
Beispiel Hilfsmittel & Kompression Was nützt ein Pflegebett, Rollator oder Kompressionsstrumpf, wenn niemand zeigt, wie man alles richtig einsetzt, einstellt oder anzieht, ohne dass jeder Morgen zum Kampf wird?
Beispiel Demenz & Alltag Was nützt der beste Pflegeplan, wenn ein Mensch mit Demenz Angst bekommt, sich weigert oder nachts unruhig wird und niemand erklärt hat, wie man ruhig und sicher reagiert?
Beispiel Entlassung & Kurzzeitpflege Was nützt ein Entlassbrief, wenn zu Hause niemand weiß, wie Pflege, Hilfsmittel, Medikamente, Mobilisation und Anträge praktisch zusammengebracht werden sollen?
Beispiel Angehörige & Überforderung Was nützt es, wenn Angehörige alles geben, aber niemand ihnen zeigt, wie sie sich selbst schützen und Entlastung nutzen können?

Die Schulung findet bei Ihnen zu Hause statt: mit Ihren Hilfsmitteln, Ihrem Tagesablauf und den Fragen, die im Alltag tatsächlich auftreten.

Sie lernen genau das, was Sie wirklich brauchen
Sie vermeiden typische Pflegefehler und Folgeschäden
Sie werden sicherer, ohne alles allein herausfinden zu müssen
Individuelle Schulung

Schulung für pflegende Angehörige

„Die meisten Pflegefehler passieren aus Unsicherheit, nicht aus Nachlässigkeit.”
Was ohne Anleitung häufig passiert
⚠ Dekubitus ⚠ Stürze ⚠ Rückenschäden ⚠ Überforderung
Was wir gemeinsam erarbeiten
  • Lagerung & Transfer: rückenschonend und sicher
  • Pflegebett, Rollator & Hilfsmittel richtig einsetzen
  • Ernährung, Flüssigkeit, Hautpflege & Medikamentenorganisation
  • Dekubitus-, Sturz- und Überlastungsprophylaxe
  • Selbstschutz: damit Sie dauerhaft pflegen können
  • Prüfung, welche Pflegeleistungen Sie noch nutzen können
Für wen ist das gedacht?
  • Ehepartner, Kinder, Geschwister, Schwiegerkinder
  • Nachbarn, Freunde & ehrenamtlich Pflegende
  • Menschen, die bereits pflegen oder bald pflegen werden
Überleitungspflege

Gut vorbereitet nach Hause

„Der Übergang vom Krankenhaus nach Hause entscheidet oft, ob Pflege wirklich gelingt.”
Was ohne Begleitung oft schiefläuft
⚠ Falscher Pflegegrad ⚠ Leistungen verfallen ⚠ Überforderung ⚠ Erneute Einweisung
So läuft die Begleitung ab
1
Vor der Entlassung: Vorbereitung, Einschätzung und erste Schulung, wenn ein Krankenhausbesuch möglich und sinnvoll ist.
2
Direkt nach der Entlassung: Hausbesuch, Pflegeorganisation, Hilfsmittel, Anträge und praktische Anleitung.
3
Nahtlos weiter: Bei Bedarf kann eine individuelle häusliche Schulung anschließen.
Was ich dabei übernehme
  • Pflegegrad beantragen oder Erhöhung prüfen
  • Pflegedienst, Hilfsmittel & Wohnraumanpassung vorbereiten
  • Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege & weitere Ansprüche prüfen
  • Abstimmung mit Pflegekasse, Krankenhaus und Angehörigen
Wichtig: Melden Sie sich möglichst früh, sobald eine Entlassung absehbar ist. Krankenhäuser informieren Angehörige oft sehr kurzfristig.

Kostenfrei-Check: Welche Kasse ist zuständig?

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Pflegekasse. Wichtig: Bei häuslicher Schulung und Überleitungspflege kann die Mitgliedschaft der pflegebedürftigen Person oder der zu schulenden Person ausreichen. So kann eine Schulung zum Beispiel auch möglich sein, wenn der pflegebedürftige Elternteil bei einer anderen Kasse versichert ist, der zu schulende Sohn aber Mitglied einer der genannten Kassen ist.

BARMER
Individuelle Schulung
PGGemäß Rahmenvertrag ohne bestehenden Pflegegrad möglich.
ZeitBis zu 120 Minuten plus bis zu zwei Anschlussberatungen.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Überleitungspflege
PGKein dauerhafter Pflegegrad erforderlich.
ZeitBis zu 60 Minuten vor der Entlassung plus bis zu 120 Minuten innerhalb von 10 Tagen danach.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Bei der BARMER reicht es, wenn die pflegebedürftige Person oder die zu schulende Person Mitglied ist. Dann kann ich Schulung und Überleitungspflege direkt nach den Rahmenvertragsbedingungen organisieren.
IKK classic
Individuelle Schulung
PGGemäß Rahmenvertrag ohne bestehenden Pflegegrad möglich.
ZeitBis zu 120 Minuten plus bis zu zwei Anschlussberatungen.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Überleitungspflege
PGKein dauerhafter Pflegegrad erforderlich.
ZeitBis zu 60 Minuten vor der Entlassung plus bis zu 120 Minuten innerhalb von 10 Tagen danach.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Bei der IKK classic reicht es, wenn die pflegebedürftige Person oder die zu schulende Person Mitglied ist. Dann kann ich Schulung und Überleitungspflege direkt nach den Rahmenvertragsbedingungen organisieren.
AOK NordWest
Individuelle Schulung
PGGemäß Rahmenvertrag ohne bestehenden Pflegegrad möglich.
ZeitBis zu 120 Minuten plus bis zu zwei Anschlussberatungen.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Überleitungspflege
PGKein dauerhafter Pflegegrad erforderlich.
ZeitBis zu 60 Minuten vor der Entlassung plus bis zu 120 Minuten innerhalb von 10 Tagen danach.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Bei der AOK NordWest reicht es, wenn die pflegebedürftige Person oder die zu schulende Person Mitglied ist. Dann kann ich Schulung und Überleitungspflege direkt nach den Rahmenvertragsbedingungen organisieren.
Techniker Krankenkasse (TK)
Individuelle Schulung
PGEin Pflegegrad muss vorliegen.
ZeitBis zu 120 Minuten; Anschlussschulungen sind bei Bedarf möglich.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Überleitungspflege
PGEin Pflegegrad muss vorliegen.
ZeitAls individuelle Schulung zur Vorbereitung der Entlassung möglich.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Bei der TK reicht es, wenn die pflegebedürftige Person oder die zu schulende Person Mitglied ist. Entscheidend ist zusätzlich der vorhandene Pflegegrad.
DAK-Gesundheit
Individuelle Schulung
PGEin Pflegegrad muss vorliegen.
ZeitBis zu 240 Minuten gesamt, aufteilbar in mehrere Termine.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Überleitungspflege
PGEin Pflegegrad muss vorliegen oder beantragt sein.
ZeitBis zu 240 Minuten gesamt, aufteilbar in mehrere Termine.
OKKeine vorherige Genehmigung erforderlich.
Bei der DAK reicht es, wenn die pflegebedürftige Person oder die zu schulende Person Mitglied ist. Die Kostenübernahme ist gemäß Rahmenvertrag möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Andere Pflegekasse
Individuelle Schulung
PGDie Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Pflegekasse ab.
ZeitDauer und Anzahl der Termine werden vorab mit der Pflegekasse geklärt.
OKVorherige Beantragung erforderlich.
Überleitungspflege
PGDie Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Pflegekasse ab.
ZeitDauer und Anzahl der Termine werden vorab mit der Pflegekasse geklärt.
OKVorherige Beantragung erforderlich.
Auch bei anderen Pflegekassen ist eine Kostenübernahme möglich. Entscheidend kann die Kasse der pflegebedürftigen Person oder der zu schulenden Person sein. Ich stelle die Leistung vor Beginn bei der Pflegekasse vor und kläre die Genehmigung.

Hinweis: Grundlage sind die Rahmenverträge nach § 45 SGB XI, denen ich als DBfK-Mitglied beigetreten bin. Quelle/Stand: DBfK-Übersicht zu § 45 SGB XI, April 2026. Gesetzliche Grundlage: § 45 SGB XI.