Schulung & Überleitungspflege für Angehörige
Als DBfK-Mitglied und Leistungserbringer für Schulungen nach §45 SGB XI unterstütze ich pflegende Angehörige direkt zu Hause. Je nach Pflegekasse können diese Leistungen vollständig über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Wozu gibt es häusliche Schulungen?
Eine Pflegefachkraft lernt Pflege über Jahre in Ausbildung, Praxis und regelmäßiger Weiterbildung. Angehörige übernehmen Pflege dagegen oft plötzlich, ohne dass ihnen vorher jemand gezeigt hat, worauf es wirklich ankommt.
Genau dafür gibt es die häusliche Schulung: Sie müssen nicht „alles über Pflege” lernen. Sie werden gezielt in den Bereichen angeleitet, die für Ihre Situation wichtig sind.
Die Schulung findet bei Ihnen zu Hause statt: mit Ihren Hilfsmitteln, Ihrem Tagesablauf und den Fragen, die im Alltag tatsächlich auftreten.
Schulung für pflegende Angehörige
- ✓Lagerung & Transfer: rückenschonend und sicher
- ✓Pflegebett, Rollator & Hilfsmittel richtig einsetzen
- ✓Ernährung, Flüssigkeit, Hautpflege & Medikamentenorganisation
- ✓Dekubitus-, Sturz- und Überlastungsprophylaxe
- ✓Selbstschutz: damit Sie dauerhaft pflegen können
- ✓Prüfung, welche Pflegeleistungen Sie noch nutzen können
- ✓Ehepartner, Kinder, Geschwister, Schwiegerkinder
- ✓Nachbarn, Freunde & ehrenamtlich Pflegende
- ✓Menschen, die bereits pflegen oder bald pflegen werden
Gut vorbereitet nach Hause
- ✓Pflegegrad beantragen oder Erhöhung prüfen
- ✓Pflegedienst, Hilfsmittel & Wohnraumanpassung vorbereiten
- ✓Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege & weitere Ansprüche prüfen
- ✓Abstimmung mit Pflegekasse, Krankenhaus und Angehörigen
Kostenfrei-Check: Welche Kasse ist zuständig?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Pflegekasse. Wichtig: Bei häuslicher Schulung und Überleitungspflege kann die Mitgliedschaft der pflegebedürftigen Person oder der zu schulenden Person ausreichen. So kann eine Schulung zum Beispiel auch möglich sein, wenn der pflegebedürftige Elternteil bei einer anderen Kasse versichert ist, der zu schulende Sohn aber Mitglied einer der genannten Kassen ist.
BARMER
IKK classic
AOK NordWest
Techniker Krankenkasse (TK)
DAK-Gesundheit
Andere Pflegekasse
Hinweis: Grundlage sind die Rahmenverträge nach § 45 SGB XI, denen ich als DBfK-Mitglied beigetreten bin. Quelle/Stand: DBfK-Übersicht zu § 45 SGB XI, April 2026. Gesetzliche Grundlage: § 45 SGB XI.