Wann ist ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll?
Kognitive Einschränkung
Demenz, Vergesslichkeit, Orientierungslosigkeit haben zugenommen
Mobilitätsverlust
Häufige Stürze, Rollator oder Rollstuhl nötig, Bettlägerigkeit
Mehr Pflegeaufwand
Pflegeperson muss mehr Zeit aufwenden, neue Diagnosen
Neue Erkrankung
Krankenhausaufenthalte, neue Diagnosen, Verschlechterung
Was eine Höherstufung beim Pflegegeld verändern kann
Kurz zur Orientierung: Bei einer bewilligten Höherstufung steigt vor allem das monatliche Pflegegeld spürbar.
Meine Leistung bei der Höherstufung
Was Sie für die Höherstufung vorbereiten können
Häufige Fragen zur Pflegegrad-Höherstufung
Wie oft kann ich eine Höherstufung beantragen?
Grundsätzlich jederzeit, wenn sich der Pflegebedarf erkennbar verändert hat. Es gibt keine feste Wartezeit – entscheidend ist, dass eine echte Verschlechterung vorliegt und nachvollziehbar dargestellt werden kann.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Bleibt der Pflegegrad unverändert, kann innerhalb der Widerspruchsfrist Widerspruch eingelegt werden. Eine erneute Höherstufung kann später wieder beantragt werden, wenn sich die Situation weiter verändert.
Wirkt sich eine Höherstufung rückwirkend aus?
In der Regel gilt der neue Pflegegrad ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, bei einer erkennbaren Verschlechterung zeitnah tätig zu werden.
Kann sich der Pflegegrad durch den Antrag auch verschlechtern?
Ja, das ist möglich. Eine Begutachtung ist immer eine vollständige Neubewertung der aktuellen Situation – nicht nur eine Prüfung dessen, was sich verschlechtert hat. Stellt der Gutachter dabei auch eine gestiegene Selbstständigkeit fest, kann im Ergebnis sogar ein niedrigerer Pflegegrad als bisher herauskommen. Genau deshalb ist eine fachliche Einschätzung vorab sinnvoll, um realistisch abzuwägen, ob und wann ein Antrag angezeigt ist.
Ich begleite Sie bei der Höherstufung.
Das Erstgespräch ist kostenlos – ich bespreche Ihre Situation und erkläre den weiteren Ablauf.