Beratungseinsatz § 37.3 in Krefeld – persönlich bei Ihnen zu Hause

Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI biete ich in Krefeld die gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegegeldempfänger an – persönlich bei Ihnen zu Hause. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei, da die Pflegekasse die Kosten vollständig übernimmt. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen, bespreche gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Pflegesituation und dokumentiere den Einsatz fachgerecht. Den Nachweis übermittle ich anschließend direkt und sicher an Ihre Pflegekasse, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.

Leistungsübersicht – für § 37.3:

 

  • Persönlicher Hausbesuch in Krefeld
  • Individuelle Beratung zu Pflege, Leistungen & Hilfsmitteln – in dem Umfang, wie es für Ihre Situation erforderlich ist
  • Empfehlung geeigneter Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und Unterstützung bei der Beantragung
  • Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI)
  • Fachgerechte Dokumentation
  • Direkte und sichere Übermittlung des Nachweises an die Pflegekasse




Anfahrt & Servicegebiet


§ 37.3-Beratung in Krefeld

Krefeld – auch bekannt als „Samt- und Seidenstadt“ – liegt am linken Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist in Stadtteile wie Fischeln, Hüls, Uerdingen, Bockum, Oppum, Linn, Traar und Verberg unterteilt. Die Stadt verbindet eine zentrale Lage mit guten Verkehrsverbindungen nach Düsseldorf, Duisburg und ins Ruhrgebiet.

 

Auch außerhalb von Krefeld für Sie da

Auch wenn Sie nicht direkt in Krefeld wohnen, kann ich Ihren Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen. Mein Einzugsgebiet umfasst den gesamten 30-km-Umkreis, darunter Städte wie Meerbusch, Tönisvorst, Willich, Moers, Viersen und Neuss. Die Anfahrt ist für Sie kostenfrei – egal ob im Stadtzentrum, in den Krefelder Stadtteilen oder in den umliegenden Gemeinden.

Als anerkannte, unabhängige Beratungsstelle biete ich persönliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI an. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen richten sich an Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 und sind für Sie kostenfrei, da die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.

 

Mein Service in Krefeld umfasst nicht nur die Durchführung der Beratungseinsätze, sondern auch Empfehlungen zu geeigneten Hilfsmitteln nach § 40 SGB XI, Tipps zur Verbesserung der häuslichen Pflege und eine automatische Terminerinnerung, damit Sie Ihre gesetzliche Pflichtberatung nie mehr selbst im Blick behalten müssen.

Häufige Fragen zur § 37.3-Beratung in Krefeld

Wer muss die § 37.3-Beratung durchführen?
Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5, die keinen Pflegedienst beauftragt haben, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchzuführen. Dieser Beratungseinsatz dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, die Versorgung zu verbessern und mögliche zusätzliche Leistungen oder Hilfsmittel zu besprechen.
Wer darf die Beratung durchführen?
Die Beratung darf nur von anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Das sind nicht nur ambulante Pflegedienste – auch unabhängige Pflegeberater wie ich können diese Einsätze anbieten. Als unabhängiger Berater habe ich mich ausschließlich auf die Beratung spezialisiert, sodass der Einsatz ganz in Ihrem Interesse und ohne Zeitdruck stattfindet.
Wer bezahlt die Beratung?
Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts bezahlen, da die Abrechnung direkt zwischen mir und der Pflegekasse erfolgt.
Wie oft muss der Einsatz stattfinden?
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Bei mir müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern – ich melde mich automatisch rechtzeitig bei Ihnen und biete Ihnen einen Termin an, damit Sie die Frist sicher einhalten.
Wie läuft eine Beratung ab?
Ich komme zu Ihnen nach Hause, nehme mir ausreichend Zeit für Ihre Fragen und schaue mir die aktuelle Pflegesituation an. Wir sprechen über mögliche Verbesserungen, zusätzliche Leistungen oder geeignete Hilfsmittel nach § 40 SGB XI. Nach dem Gespräch fülle ich das gesetzliche Formular aus und übermittle es direkt an Ihre Pflegekasse.
Wie lange dauert eine Beratung?
In der Regel dauert der Einsatz zwischen 30 und 60 Minuten – abhängig vom Umfang Ihrer Fragen und ob z. B. Hilfsmittelberatung oder die Vorbereitung auf eine Höherstufung gewünscht ist.
Kann der Termin auch am Wochenende stattfinden?
Ja, nach Absprache sind auch Abend- und Wochenendtermine möglich – besonders praktisch für Angehörige, die berufstätig sind.

Pflichtberatung nach § 37.3 in Krefeld – einfach, persönlich und zuverlässig.

Kontakt

Senden Sie mir einfach kurz Ihren Namen, und eine Telefonnummer und ich melde mich kurzfristig für einen Termin für einen kostenlosen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI bei Ihnen.

Nur bei Pflegegeldbezug!