Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Krefeld
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, muss der Beratungseinsatz regelmäßig nachgewiesen werden. Ich komme als anerkannte Beratungsstelle zu Ihnen nach Hause, bespreche die Versorgungssituation und übermittle den Nachweis an die Pflegekasse.
Wann ist der Beratungseinsatz erforderlich?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, müssen einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nachweisen. Die Beratung soll die häusliche Pflege sichern, Angehörige entlasten und frühzeitig auf Risiken oder fehlende Unterstützung aufmerksam machen.
Seit dem 01.01.2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug in der Regel einmal halbjährlich erforderlich.
Die Beratung ist freiwillig und kann in der Regel einmal halbjährlich genutzt werden.
Zusätzlich zum halbjährlichen Pflichttermin kann freiwillig weiterhin einmal pro Quartal Beratung genutzt werden.
Passenden Termin direkt auswählen
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
Was wird im Beratungseinsatz besprochen?
Der Termin findet bei Ihnen zu Hause statt und orientiert sich an Ihrer tatsächlichen Versorgung. Es geht nicht darum, jemanden zu bewerten, sondern darum, die Pflege sicherer, verständlicher und alltagstauglicher zu machen.
- ✔Einschätzung der häuslichen Versorgungssituation und möglicher Risiken
- ✔Beratung zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege und weiteren Leistungen
- ✔Hinweise zu Pflegehilfsmitteln, technischen Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung
- ✔Praktische Tipps für Angehörige, wenn Pflege im Alltag belastender wird
- ✔Pflegefachlicher Hinweis, wenn Höherstufungspotenzial oder weiterer Beratungsbedarf erkennbar ist
In 3 Schritten zum Nachweis für die Pflegekasse
Termin auswählen: Sie buchen online, telefonisch oder per E-Mail einen passenden Hausbesuch in Krefeld und Umgebung.
Beratung zu Hause: Wir besprechen die aktuelle Pflegesituation, offene Fragen, Entlastungsmöglichkeiten und mögliche Risiken.
Nachweis: Der Beratungsnachweis wird nach dem Termin direkt von mir an die Pflegekasse übermittelt.Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Mehr Hilfe rund um Pflegegrad und Pflegegeld
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstütze ich beim Erstantrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, kann eine Höherstufung fachlich vorbereitet werden.
Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad kann eine pflegefachliche Stellungnahme hilfreich sein. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht.
Informationen zu kostenloser § 37.3 Beratung, Erstgespräch und privaten Beratungsleistungen.
Artikel zur § 37.3 Beratung
Häufige Fragen zur § 37.3 Beratung
Was passiert, wenn ich die Beratung nach § 37.3 verpasst habe?
In der Regel erinnert die Pflegekasse zunächst an den fehlenden Beratungseinsatz. Wenn weiterhin kein Nachweis eingeht, kann sie den Nachweis ausdrücklich anfordern. Erfolgt auch dann keine Beratung, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Melden Sie sich möglichst früh, damit der nächste Termin organisiert werden kann.
Entstehen für mich Kosten?
Nein. Der verpflichtende Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
Wie oft ist der Beratungseinsatz Pflicht?
Seit dem 01.01.2026 gilt bei Pflegegeldbezug: Pflegegrad 2 bis 5 einmal halbjährlich verpflichtend. Pflegegrad 1 kann freiwillig einmal halbjährlich beraten werden; Pflegegrad 4 und 5 können zusätzlich freiwillig einmal pro Quartal Beratung nutzen.
Kann ich den Berater frei wählen?
Ja. Sie sind nicht automatisch an einen bestimmten Pflegedienst gebunden. Wichtig ist, dass die beratende Stelle für Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI zugelassen ist.
Ist das Angebot auch für Pflegedienste?
Diese Seite richtet sich an Pflegegeldempfänger und Angehörige. Für Pflegedienste und Leistungserbringer gibt es ein separates B2B-Angebot.
Beratungseinsatz nach § 37.3 in Krefeld buchen
Der Termin ist für Pflegegeldempfänger in der Regel kostenfrei. Bei Fragen zur Frist oder zum Nachweis können Sie sich auch telefonisch melden.
Beratungseinsatz § 37.3 in Krefeld – persönlich bei Ihnen zu Hause
Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI biete ich in Krefeld die gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegegeldempfänger an – persönlich bei Ihnen zu Hause. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei, da die Pflegekasse die Kosten vollständig übernimmt. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen, bespreche gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Pflegesituation und dokumentiere den Einsatz fachgerecht. Den Nachweis übermittle ich anschließend direkt und sicher an Ihre Pflegekasse, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
Leistungsübersicht – für § 37.3:
- Persönlicher Hausbesuch in Krefeld
- Individuelle Beratung zu Pflege, Leistungen & Hilfsmitteln – in dem Umfang, wie es für Ihre Situation erforderlich ist
- Empfehlung geeigneter Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und Unterstützung bei der Beantragung
- Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI)
- Fachgerechte Dokumentation
- Direkte und sichere Übermittlung des Nachweises an die Pflegekasse
Anfahrt & Servicegebiet
§ 37.3-Beratung in Krefeld
Krefeld – auch bekannt als „Samt- und Seidenstadt“ – liegt am linken Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist in Stadtteile wie Fischeln, Hüls, Uerdingen, Bockum, Oppum, Linn, Traar und Verberg unterteilt. Die Stadt verbindet eine zentrale Lage mit guten Verkehrsverbindungen nach Düsseldorf, Duisburg und ins Ruhrgebiet.
Auch außerhalb von Krefeld für Sie da
Auch wenn Sie nicht direkt in Krefeld wohnen, kann ich Ihren Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen. Mein Einzugsgebiet umfasst den gesamten 30-km-Umkreis, darunter Städte wie Meerbusch, Tönisvorst, Willich, Moers, Viersen und Neuss. Die Anfahrt ist für Sie kostenfrei – egal ob im Stadtzentrum, in den Krefelder Stadtteilen oder in den umliegenden Gemeinden.
Als anerkannte, unabhängige Beratungsstelle biete ich persönliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI an. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen richten sich an Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 und sind für Sie kostenfrei, da die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.
Mein Service in Krefeld umfasst nicht nur die Durchführung der Beratungseinsätze, sondern auch Empfehlungen zu geeigneten Hilfsmitteln nach § 40 SGB XI, Tipps zur Verbesserung der häuslichen Pflege und eine automatische Terminerinnerung, damit Sie Ihre gesetzliche Pflichtberatung nie mehr selbst im Blick behalten müssen.
Häufige Fragen zur § 37.3-Beratung in Krefeld
- Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Pflichtberatung nach § 37.3 in Krefeld – einfach, persönlich und zuverlässig.