Beratungseinsatz § 37.3 in Krefeld – persönlich bei Ihnen zu Hause
Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI biete ich in Krefeld die gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegegeldempfänger an – persönlich bei Ihnen zu Hause. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei, da die Pflegekasse die Kosten vollständig übernimmt. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen, bespreche gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Pflegesituation und dokumentiere den Einsatz fachgerecht. Den Nachweis übermittle ich anschließend direkt und sicher an Ihre Pflegekasse, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.
Leistungsübersicht – für § 37.3:
- Persönlicher Hausbesuch in Krefeld
- Individuelle Beratung zu Pflege, Leistungen & Hilfsmitteln – in dem Umfang, wie es für Ihre Situation erforderlich ist
- Empfehlung geeigneter Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und Unterstützung bei der Beantragung
- Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI)
- Fachgerechte Dokumentation
- Direkte und sichere Übermittlung des Nachweises an die Pflegekasse




Anfahrt & Servicegebiet
§ 37.3-Beratung in Krefeld
Krefeld – auch bekannt als „Samt- und Seidenstadt“ – liegt am linken Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist in Stadtteile wie Fischeln, Hüls, Uerdingen, Bockum, Oppum, Linn, Traar und Verberg unterteilt. Die Stadt verbindet eine zentrale Lage mit guten Verkehrsverbindungen nach Düsseldorf, Duisburg und ins Ruhrgebiet.
Auch außerhalb von Krefeld für Sie da
Auch wenn Sie nicht direkt in Krefeld wohnen, kann ich Ihren Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen. Mein Einzugsgebiet umfasst den gesamten 30-km-Umkreis, darunter Städte wie Meerbusch, Tönisvorst, Willich, Moers, Viersen und Neuss. Die Anfahrt ist für Sie kostenfrei – egal ob im Stadtzentrum, in den Krefelder Stadtteilen oder in den umliegenden Gemeinden.
Als anerkannte, unabhängige Beratungsstelle biete ich persönliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI an. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen richten sich an Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 und sind für Sie kostenfrei, da die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.
Mein Service in Krefeld umfasst nicht nur die Durchführung der Beratungseinsätze, sondern auch Empfehlungen zu geeigneten Hilfsmitteln nach § 40 SGB XI, Tipps zur Verbesserung der häuslichen Pflege und eine automatische Terminerinnerung, damit Sie Ihre gesetzliche Pflichtberatung nie mehr selbst im Blick behalten müssen.
Häufige Fragen zur § 37.3-Beratung in Krefeld
- Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Pflichtberatung nach § 37.3 in Krefeld – einfach, persönlich und zuverlässig.