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Pflegeberatung Müller

Anerkannte Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI in NRW

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Krefeld

Sie beziehen Pflegegeld und benötigen den verpflichtenden Beratungseinsatz? Ich unterstütze Pflegebedürftige und Angehörige in Krefeld und Umgebung kurzfristig, verständlich und zuverlässig.

  • Kurzfristige Termine möglich
  • Hausbesuch oder Videoberatung
  • Abrechnung über die Pflegekasse
5,0/5 aus Google-Bewertungen · Zugelassene Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI · Persönliche Beratung in Krefeld & Umgebung

Passenden Termin direkt auswählen

Beantworten Sie kurz ein paar Fragen. Je nach Anliegen werden Sie direkt zur richtigen Terminbuchung weitergeleitet.

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos.

Wann ist die Beratung nach § 37.3 erforderlich?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen lassen. Der Termin dient dazu, die häusliche Pflege zu sichern, Angehörige zu entlasten und konkrete Fragen zur Versorgung zu klären.

Pflegegrad 2 bis 5

Seit dem 01.01.2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug einheitlich einmal pro Halbjahr erforderlich.

Pflegegrad 4 und 5

Die Pflicht ist halbjährlich. Zusätzlich kann bei Bedarf weiterhin freiwillig einmal pro Quartal eine Beratung genutzt werden.

Pflegegrad 1 oder Sachleistung

Bei Pflegegrad 1 oder bei Nutzung eines Pflegedienstes ist die Beratung freiwillig einmal pro Halbjahr möglich.

Gut zu wissen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad entstehen bei der Pflichtberatung normalerweise keine eigenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse. Wenn Sie Post von der Pflegekasse erhalten haben oder eine Frist unsicher ist, klären wir kurzfristig, was jetzt zu tun ist.

Was wird im Beratungseinsatz besprochen?

Die Beratung ist mehr als ein Nachweis für die Pflegekasse. Sie soll helfen, die Versorgung zu Hause zu stabilisieren, Überforderung früh zu erkennen und Entlastungsmöglichkeiten passend zu nutzen.

Pflegesituation

Wir besprechen, wie die Versorgung im Alltag läuft, welche Aufgaben Angehörige übernehmen und wo es regelmäßig schwierig wird.

Entlastung & Leistungen

Typische Themen sind Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld und Unterstützung durch Dienste.

Veränderungen erkennen

Wenn sich der Hilfebedarf erhöht hat, kann eine Höherstufung oder eine bessere Vorbereitung auf weitere Schritte sinnvoll sein.

So unterstütze ich Sie beim Beratungseinsatz

Beratung im Alltag

  • Klärung Ihrer aktuellen Pflegesituation
  • praktische Hinweise zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Informationen zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsbetrag

Nachweis für die Pflegekasse

  • Durchführung des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI
  • fristgerechte Weiterleitung des Nachweises
  • Planung der Folgetermine im passenden Rhythmus

Ablauf: In 3 Schritten zum Beratungstermin

Termin vereinbaren

Buchen Sie online oder rufen Sie mich an. Wenn es dringend ist, sagen Sie das bitte direkt dazu.

Beratung durchführen

Der Beratungseinsatz findet bei Ihnen zu Hause in Krefeld und Umgebung oder digital per Videokonferenz statt.

Nachweis sichern

Der Nachweis wird für Ihre Pflegekasse vorbereitet und übermittelt, damit Ihre Pflegegeldzahlung abgesichert bleibt.

Pflichtberatung in Krefeld und Umgebung

Ich bin für Pflegebedürftige und Angehörige in Krefeld sowie in der Umgebung tätig, unter anderem in Meerbusch, Moers, Duisburg, Viersen, Neuss und Mönchengladbach.

Ob erster Beratungseinsatz, verpasste Frist oder regelmäßige Folgeberatung: Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten und die nächsten Schritte sicher zu gehen.

Häufige Fragen zur § 37.3 Beratung

Was passiert, wenn ich die Beratung nach § 37.3 verpasst habe?

Wenn Sie eine Erinnerung oder Aufforderung der Pflegekasse erhalten haben, sollten Sie zeitnah einen Beratungstermin vereinbaren. Häufig lässt sich die Situation kurzfristig klären, bevor es zu Problemen mit der Pflegegeldzahlung kommt.

Kostet der Beratungseinsatz etwas?

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zur Beratung nach § 37.3 verpflichtet sind, entstehen in der Regel keine eigenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.

Kann die Beratung auch per Video stattfinden?

Je nach Situation ist eine digitale Beratung möglich. Die erste Beratung findet in der Regel persönlich in der Häuslichkeit statt; danach kann grundsätzlich jeder zweite Beratungseinsatz per Video erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie oft ist der Beratungseinsatz seit 2026 Pflicht?

Seit dem 01.01.2026 müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bei Pflegegeldbezug den Beratungseinsatz halbjährlich nachweisen. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann zusätzlich freiwillig einmal pro Quartal Beratung genutzt werden.

Kann ich die Beratung freiwillig nutzen?

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst nutzen, können freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen.

Bekomme ich auch Hilfe bei Pflegegrad, Höherstufung oder Widerspruch?

Ja. Neben der Pflichtberatung unterstütze ich auch bei Pflegegrad-Erstanträgen, Höherstufungen, der Vorbereitung auf Begutachtungen und bei pflegefachlichen Fragen rund um einen Widerspruch. Eine Rechtsberatung biete ich nicht an.

Jetzt Beratungseinsatz nach § 37.3 in Krefeld vereinbaren

Wenn Sie Post von der Pflegekasse bekommen haben oder Ihren nächsten Beratungstermin planen möchten, melden Sie sich gerne direkt.

Hinweis: Die Informationen dienen der pflegefachlichen Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Beratungseinsatz § 37.3 in Krefeld – persönlich bei Ihnen zu Hause

Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI biete ich in Krefeld die gesetzlich vorgeschriebene Beratung für Pflegegeldempfänger an – persönlich bei Ihnen zu Hause. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei, da die Pflegekasse die Kosten vollständig übernimmt. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragen, bespreche gemeinsam mit Ihnen Ihre aktuelle Pflegesituation und dokumentiere den Einsatz fachgerecht. Den Nachweis übermittle ich anschließend direkt und sicher an Ihre Pflegekasse, sodass für Sie kein weiterer Aufwand entsteht.

Leistungsübersicht – für § 37.3:

 

  • Persönlicher Hausbesuch in Krefeld
  • Individuelle Beratung zu Pflege, Leistungen & Hilfsmitteln – in dem Umfang, wie es für Ihre Situation erforderlich ist
  • Empfehlung geeigneter Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und Unterstützung bei der Beantragung
  • Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI)
  • Fachgerechte Dokumentation
  • Direkte und sichere Übermittlung des Nachweises an die Pflegekasse




Anfahrt & Servicegebiet


§ 37.3-Beratung in Krefeld

Krefeld – auch bekannt als „Samt- und Seidenstadt“ – liegt am linken Niederrhein in Nordrhein-Westfalen und ist in Stadtteile wie Fischeln, Hüls, Uerdingen, Bockum, Oppum, Linn, Traar und Verberg unterteilt. Die Stadt verbindet eine zentrale Lage mit guten Verkehrsverbindungen nach Düsseldorf, Duisburg und ins Ruhrgebiet.

 

Auch außerhalb von Krefeld für Sie da

Auch wenn Sie nicht direkt in Krefeld wohnen, kann ich Ihren Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen. Mein Einzugsgebiet umfasst den gesamten 30-km-Umkreis, darunter Städte wie Meerbusch, Tönisvorst, Willich, Moers, Viersen und Neuss. Die Anfahrt ist für Sie kostenfrei – egal ob im Stadtzentrum, in den Krefelder Stadtteilen oder in den umliegenden Gemeinden.

Als anerkannte, unabhängige Beratungsstelle biete ich persönliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI an. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Beratungen richten sich an Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 und sind für Sie kostenfrei, da die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.

 

Mein Service in Krefeld umfasst nicht nur die Durchführung der Beratungseinsätze, sondern auch Empfehlungen zu geeigneten Hilfsmitteln nach § 40 SGB XI, Tipps zur Verbesserung der häuslichen Pflege und eine automatische Terminerinnerung, damit Sie Ihre gesetzliche Pflichtberatung nie mehr selbst im Blick behalten müssen.

Häufige Fragen zur § 37.3-Beratung in Krefeld

Wer muss die § 37.3-Beratung durchführen?
Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5, die keinen Pflegedienst beauftragt haben, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchzuführen. Dieser Beratungseinsatz dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, die Versorgung zu verbessern und mögliche zusätzliche Leistungen oder Hilfsmittel zu besprechen.
Wer darf die Beratung durchführen?
Die Beratung darf nur von anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Das sind nicht nur ambulante Pflegedienste – auch unabhängige Pflegeberater wie ich können diese Einsätze anbieten. Als unabhängiger Berater habe ich mich ausschließlich auf die Beratung spezialisiert, sodass der Einsatz ganz in Ihrem Interesse und ohne Zeitdruck stattfindet.
Wer bezahlt die Beratung?
Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts bezahlen, da die Abrechnung direkt zwischen mir und der Pflegekasse erfolgt.
Wie oft muss der Einsatz stattfinden?
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Bei mir müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern – ich melde mich automatisch rechtzeitig bei Ihnen und biete Ihnen einen Termin an, damit Sie die Frist sicher einhalten.
Wie läuft eine Beratung ab?
Ich komme zu Ihnen nach Hause, nehme mir ausreichend Zeit für Ihre Fragen und schaue mir die aktuelle Pflegesituation an. Wir sprechen über mögliche Verbesserungen, zusätzliche Leistungen oder geeignete Hilfsmittel nach § 40 SGB XI. Nach dem Gespräch fülle ich das gesetzliche Formular aus und übermittle es direkt an Ihre Pflegekasse.
Wie lange dauert eine Beratung?
In der Regel dauert der Einsatz zwischen 30 und 60 Minuten – abhängig vom Umfang Ihrer Fragen und ob z. B. Hilfsmittelberatung oder die Vorbereitung auf eine Höherstufung gewünscht ist.
Kann der Termin auch am Wochenende stattfinden?
Ja, nach Absprache sind auch Abend- und Wochenendtermine möglich – besonders praktisch für Angehörige, die berufstätig sind.

Pflichtberatung nach § 37.3 in Krefeld – einfach, persönlich und zuverlässig.

Kontakt

Senden Sie mir einfach kurz Ihren Namen, und eine Telefonnummer und ich melde mich kurzfristig für einen Termin für einen kostenlosen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI bei Ihnen.

Nur bei Pflegegeldbezug!