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Digitale § 37.3 Beratung per Video

Digitale § 37.3 Beratung bundesweit per Video

Sie benötigen den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI und möchten den Termin bequem per Videoberatung wahrnehmen? Ich unterstütze Pflegebedürftige und Angehörige digital, verständlich und zuverlässig, wenn die Voraussetzungen für eine Videoberatung erfüllt sind.

  • Bundesweit per Video möglich
  • Nachweis für die Pflegekasse
  • Abrechnung über die Pflegekasse
5,0/5 aus Google-Bewertungen · Zugelassene Beratungsstelle nach § 37.3 SGB XI · Digitale Beratung per Videogespräch

Passenden Termin direkt auswählen

Beantworten Sie kurz ein paar Fragen. Wenn eine digitale § 37.3 Beratung für Ihre Situation passt, werden Sie direkt zur richtigen Terminbuchung weitergeleitet.

Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos.

Wann ist die § 37.3 Beratung erforderlich?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen lassen. Der Termin dient dazu, die häusliche Pflege zu sichern, Angehörige zu entlasten und konkrete Fragen zur Versorgung zu klären.

Pflegegrad 2 bis 5

Seit dem 01.01.2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug einheitlich einmal pro Halbjahr erforderlich.

Pflegegrad 4 und 5

Die Pflicht ist halbjährlich. Zusätzlich kann bei Bedarf weiterhin freiwillig einmal pro Quartal eine Beratung genutzt werden.

Pflegegrad 1 oder Sachleistung

Bei Pflegegrad 1 oder bei Nutzung eines Pflegedienstes ist die Beratung freiwillig einmal pro Halbjahr möglich.

Gut zu wissen: Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad entstehen bei der Pflichtberatung normalerweise keine eigenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse. Wenn Sie Post von der Pflegekasse erhalten haben oder eine Frist unsicher ist, klären wir kurzfristig, was jetzt zu tun ist.

Wann ist die digitale Beratung per Video möglich?

Der Beratungseinsatz kann nicht in jeder Situation sofort digital stattfinden. Die Erstberatung muss in der Regel persönlich in der häuslichen Umgebung erfolgen. Danach kann grundsätzlich jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn die technischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Erstberatung persönlich

Wenn noch nie ein Beratungseinsatz in der Häuslichkeit stattgefunden hat, ist zuerst ein persönlicher Termin erforderlich.

Folgeberatung per Video

Nach einer persönlichen Beratung kann grundsätzlich jeder zweite Beratungseinsatz digital erfolgen.

Technik vorhanden

Benötigt werden Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung.

Wichtig: Wenn unklar ist, ob Video in Ihrem Fall möglich ist, klären wir das vor dem Termin. So vermeiden Sie, dass ein Nachweis später nicht akzeptiert wird.

Was wird in der Videoberatung besprochen?

Die Beratung ist mehr als ein Nachweis für die Pflegekasse. Sie soll helfen, die Versorgung zu Hause zu stabilisieren, Überforderung früh zu erkennen und Entlastungsmöglichkeiten passend zu nutzen.

Pflegesituation zu Hause

Wir besprechen, wie die Versorgung im Alltag läuft, welche Aufgaben Angehörige übernehmen und wo regelmäßig Schwierigkeiten entstehen.

Entlastung & Leistungen

Typische Themen sind Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld und Unterstützung durch Dienste.

Veränderungen erkennen

Wenn sich der Hilfebedarf erhöht hat, kann eine Höherstufung oder eine bessere Vorbereitung auf weitere Schritte sinnvoll sein.

So unterstütze ich Sie bei der digitalen § 37.3 Beratung

Beratung per Video

  • Klärung Ihrer aktuellen Pflegesituation im Videogespräch
  • praktische Hinweise zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Informationen zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsbetrag

Nachweis für die Pflegekasse

  • Durchführung des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI
  • fristgerechte Weiterleitung des Nachweises
  • Planung der Folgetermine im passenden Rhythmus

Ablauf: In 3 Schritten zur digitalen Beratung

Termin anfragen

Buchen Sie online oder rufen Sie mich an. Wir klären vorab, ob die Videoberatung in Ihrem Fall möglich ist.

Videoberatung durchführen

Sie erhalten einen digitalen Termin und nehmen bequem per Smartphone, Tablet oder Computer teil.

Nachweis sichern

Der Nachweis wird für Ihre Pflegekasse vorbereitet und übermittelt, damit Ihre Pflegegeldzahlung abgesichert bleibt.

Digitale Pflichtberatung bundesweit

Die Videoberatung ist besonders praktisch, wenn Angehörige weiter entfernt wohnen, Termine vor Ort schwer zu organisieren sind oder die nächste Folgeberatung unkompliziert digital stattfinden soll.

Ob verpasste Frist, nächster Folgetermin oder Unsicherheit zur Video-Voraussetzung: Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten und die nächsten Schritte sicher zu gehen.

Häufige Fragen zur digitalen § 37.3 Beratung

Kann ich die § 37.3 Beratung komplett online machen?

Nicht immer. Die Erstberatung muss in der Regel persönlich in der Häuslichkeit stattfinden. Danach kann grundsätzlich jeder zweite Beratungseinsatz per Video erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was passiert, wenn ich die Beratung nach § 37.3 verpasst habe?

Wenn Sie eine Erinnerung oder Aufforderung der Pflegekasse erhalten haben, sollten Sie zeitnah einen Beratungstermin vereinbaren. Häufig lässt sich die Situation kurzfristig klären, bevor es zu Problemen mit der Pflegegeldzahlung kommt.

Kostet der Beratungseinsatz etwas?

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zur Beratung nach § 37.3 verpflichtet sind, entstehen in der Regel keine eigenen Kosten. Die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse.

Welche Technik brauche ich für die Videoberatung?

Sie benötigen ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung. Der Termin wird vorab so vorbereitet, dass der Zugang möglichst einfach ist.

Kann die Beratung auch per Video stattfinden?

Je nach Situation ist eine digitale Beratung möglich. Die erste Beratung findet in der Regel persönlich in der Häuslichkeit statt; danach kann grundsätzlich jeder zweite Beratungseinsatz per Video erfolgen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie oft ist der Beratungseinsatz seit 2026 Pflicht?

Seit dem 01.01.2026 müssen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 bei Pflegegeldbezug den Beratungseinsatz halbjährlich nachweisen. Bei Pflegegrad 4 und 5 kann zusätzlich freiwillig einmal pro Quartal Beratung genutzt werden.

Kann ich die Beratung freiwillig nutzen?

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 sowie Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst nutzen, können freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen.

Bekomme ich auch Hilfe bei Pflegegrad, Höherstufung oder Widerspruch?

Ja. Neben der Pflichtberatung unterstütze ich auch bei Pflegegrad-Erstanträgen, Höherstufungen, der Vorbereitung auf Begutachtungen und bei pflegefachlichen Fragen rund um einen Widerspruch. Eine Rechtsberatung biete ich nicht an.

Digitale § 37.3 Beratung vereinbaren

Wenn Sie Ihren nächsten Beratungseinsatz per Video planen möchten oder unsicher sind, ob eine digitale Beratung möglich ist, melden Sie sich gerne direkt.

Hinweis: Die Informationen dienen der pflegefachlichen Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.