Digitale § 37.3 Beratung per Video
Sie benötigen den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI und möchten den Termin bequem per Videoberatung wahrnehmen? Ich unterstütze Pflegebedürftige und Angehörige digital, verständlich und zuverlässig – wenn die Voraussetzungen für eine Videoberatung erfüllt sind.
Wann ist der Beratungseinsatz erforderlich?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und zu Hause versorgt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen lassen. Der Termin dient dazu, die häusliche Pflege zu sichern, Angehörige zu entlasten und konkrete Fragen zur Versorgung zu klären.
Seit dem 01.01.2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug einheitlich einmal pro Halbjahr erforderlich.
Die Pflicht ist halbjährlich. Zusätzlich kann bei Bedarf weiterhin freiwillig einmal pro Quartal eine Beratung genutzt werden.
Bei Pflegegrad 1 oder bei Nutzung eines Pflegedienstes ist die Beratung freiwillig einmal pro Halbjahr möglich.
Wann ist die digitale Beratung per Video möglich?
Der Beratungseinsatz kann nicht in jeder Situation sofort digital stattfinden. Die Erstberatung muss in der Regel persönlich in der häuslichen Umgebung erfolgen. Danach kann grundsätzlich jeder zweite Beratungseinsatz per Videokonferenz durchgeführt werden, wenn die technischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn noch nie ein Beratungseinsatz in der Häuslichkeit stattgefunden hat, ist zuerst ein persönlicher Termin erforderlich.
Nach einer persönlichen Beratung kann grundsätzlich jeder zweite Beratungseinsatz digital erfolgen.
Benötigt werden Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und stabiler Internetverbindung.
Passenden Termin direkt auswählen
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos. Wenn eine digitale § 37.3 Beratung für Ihre Situation passt, werden Sie direkt zur richtigen Terminbuchung weitergeleitet.
Was wird in der Videoberatung besprochen?
Die Beratung ist mehr als ein Nachweis für die Pflegekasse. Sie soll helfen, die Versorgung zu Hause zu stabilisieren, Überforderung früh zu erkennen und Entlastungsmöglichkeiten passend zu nutzen.
Wir besprechen, wie die Versorgung im Alltag läuft, welche Aufgaben Angehörige übernehmen und wo regelmäßig Schwierigkeiten entstehen.
Typische Themen sind Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld und Unterstützung durch Dienste.
Wenn sich der Hilfebedarf erhöht hat, kann eine Höherstufung oder eine bessere Vorbereitung auf weitere Schritte sinnvoll sein.
So unterstütze ich Sie bei der digitalen § 37.3 Beratung
Beratung per Video
- Klärung Ihrer aktuellen Pflegesituation im Videogespräch
- Praktische Hinweise zur Entlastung pflegender Angehöriger
- Informationen zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und Entlastungsbetrag
Nachweis für die Pflegekasse
- Durchführung des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI
- Fristgerechte Weiterleitung des Nachweises
- Planung der Folgetermine im passenden Rhythmus
In 3 Schritten zur digitalen Beratung
Termin anfragen: Buchen Sie online oder rufen Sie mich an. Wir klären vorab, ob die Videoberatung in Ihrem Fall möglich ist.
Videoberatung durchführen: Sie erhalten einen digitalen Termin und nehmen bequem per Smartphone, Tablet oder Computer teil.
Nachweis sichern: Der Nachweis wird für Ihre Pflegekasse vorbereitet und übermittelt, damit Ihre Pflegegeldzahlung abgesichert bleibt.
Weitere Hilfe rund um Pflegegrad und Pflegegeld
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, begleite ich Sie beim Erstantrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, kann eine Höherstufung sinnvoll sein.
Wenn der Bescheid abgelehnt wurde oder zu niedrig erscheint, kann eine fachliche Prüfung helfen.
Erstberatungen finden persönlich vor Ort statt – auch in Krefeld und Meerbusch.
Artikel zur § 37.3 Beratung
Häufige Fragen zur digitalen § 37.3 Beratung
Kann ich die § 37.3 Beratung komplett online machen?
Nicht ganz von Anfang an: Die erste Beratung muss in der Regel persönlich bei Ihnen zu Hause stattfinden. Grundsätzlich kann danach jede zweite Folgeberatung per Video durchgeführt werden, wenn die technischen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was passiert, wenn ich die Beratung nach § 37.3 verpasst habe?
In der Regel erinnert die Pflegekasse zunächst an den fehlenden Beratungseinsatz. Erfolgt weiterhin keine Beratung, kann das Pflegegeld gekürzt werden. Melden Sie sich möglichst früh, damit der nächste Termin – auch digital – organisiert werden kann.
Kostet der Beratungseinsatz etwas?
Nein. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad ist die Pflichtberatung kostenlos, die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
Welche Technik brauche ich für die Videoberatung?
Benötigt werden lediglich ein Smartphone, Tablet oder Computer mit Kamera, Mikrofon und einer stabilen Internetverbindung.
Kann die Beratung auch per Video stattfinden, wenn ich weit entfernt wohne?
Ja, genau dafür ist das digitale Angebot gedacht: Nach der persönlichen Erstberatung können Folgetermine bundesweit per Video stattfinden.
Wie oft ist der Beratungseinsatz seit 2026 Pflicht?
Seit dem 01.01.2026 gilt bei Pflegegeldbezug einheitlich: Pflegegrad 2 bis 5 einmal halbjährlich verpflichtend. Pflegegrad 4 und 5 können zusätzlich freiwillig einmal pro Quartal Beratung nutzen.
Kann ich die Beratung freiwillig nutzen?
Ja. Bei Pflegegrad 1 oder bei Nutzung eines Pflegedienstes ist die Beratung freiwillig einmal pro Halbjahr möglich.
Bekomme ich auch Hilfe bei Pflegegrad, Höherstufung oder Widerspruch?
Ja, neben der § 37.3 Beratung unterstütze ich auch beim Pflegegrad-Erstantrag, bei der Höherstufung und mit einer pflegefachlichen Stellungnahme beim Widerspruch – eine Rechtsberatung biete ich dabei nicht an.
Digitale § 37.3 Beratung vereinbaren
Wenn Sie Ihren nächsten Beratungseinsatz per Video planen möchten oder unsicher sind, ob eine digitale Beratung möglich ist, melden Sie sich gerne direkt.