Viele Pflegegeldempfänger erhalten aktuell Post von ihrer Pflegekasse:
„Bitte reichen Sie Ihren Beratungsnachweis bis zum xx.xx.xxxx nach“.
Der Grund: Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 37.3 SGB XI wurde nicht fristgerecht durchgeführt oder der Nachweis ist nicht eingegangen.
Das kann unangenehme Folgen haben – lässt sich jedoch mit guter Planung und einem festen Ansprechpartner zuverlässig vermeiden.


1. Was bedeutet die Beratungspflicht?
Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen regelmäßig – je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich – einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nachweisen.
Ziel dieser Pflicht ist es, sicherzustellen, dass die häusliche Pflege gewährleistet ist und alle wichtigen Leistungen bekannt sind.
Fristen im Überblick:
- Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate
2. Folgen einer versäumten Beratung
- Kürzung oder Aussetzung des Pflegegeldes, bis ein Nachweis vorliegt
- Verzögerungen bei zukünftigen Zahlungen
- In seltenen Fällen Rückforderungen
3. Häufige Gründe für verpasste Fristen
- Erinnerungsschreiben nicht erhalten oder übersehen
- Unklarheit über die Pflicht zur Beratung
- Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder Urlaub
- Kein fester Ansprechpartner – wechselnde Pflegedienste oder kurzfristige Lösungen
4. Warum ein fester Ansprechpartner hilft
Ein fester Pflegeberater kann dabei unterstützen, dass kein Beratungstermin in Vergessenheit gerät:
- Erinnerung an Fristen und rechtzeitige Terminabsprache
- Planung im vorgeschriebenen Rhythmus (3 oder 6 Monate)
- Durchführung der Beratung im häuslichen Umfeld
- Unterstützung bei der fristgerechten Übermittlung des Nachweises an die Pflegekasse
So bleibt das Pflegegeld gesichert – und der organisatorische Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige deutlich geringer.
Für Pflegegeldempfänger entstehen dabei keine Kosten – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse über eine zugelassene Beratungsperson.
📬 Post von der Pflegekasse erhalten – was jetzt?
Wer von seiner Pflegekasse ein Schreiben erhält, in dem eine versäumte Beratung nach § 37.3 SGB XI bemängelt oder eine Kürzung des Pflegegeldes angedroht wird, sollte schnell handeln:
- Frist prüfen: Im Schreiben steht, bis wann der Beratungsnachweis bei der Pflegekasse vorliegen muss.
- Beratungsperson kontaktieren: Umgehend eine zugelassene Pflegefachkraft oder Pflegeberatungsstelle für einen kurzfristigen Termin ansprechen.
- Beratung durchführen: Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt und umfasst die Sicherstellung der Pflege sowie Hinweise auf Leistungen.
- Nachweis einreichen: Idealerweise übermittelt die Beratungsperson den unterschriebenen Nachweis direkt an die Pflegekasse – per Post oder digital, je nach Vorgabe der Kasse.
Wichtig: Für Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 ist diese Beratung kostenlos – die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der zugelassenen Beratungsperson und der Pflegekasse.
💬 Mein Service für Sie
Ich als Ihr persönlicher Ansprechpartner
- erinnere Sie rechtzeitig an den nächsten Beratungstermin,
- plane Folgetermine direkt im gesetzlich vorgeschriebenen Rhythmus ein,
- komme zu Ihnen nach Hause und führe die Beratung fachlich und persönlich durch,
- sende den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse – sicher und fristgerecht.
Ergebnis: Keine verpassten Fristen, kein Stress, keine Kürzungen.
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