Viele Familien sind gerade damit beschäftigt, die Pflegereform 2027 zu verstehen: neue Budgets, neue Punktegrenzen, Wegfall von Leistungen bei Pflegegrad 1. Jetzt liegt der Arbeitsauftrag einer weiteren Kommission vor, der Pflegestrukturkommission. Sie soll die Pflegeversicherung über das Jahr 2030 hinaus tragfähig machen.
Die Bundesregierung sagt selbst, wie die beiden Vorhaben zusammenhängen: Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren. Weil die Pflegekosten aber absehbar schneller steigen als die Beitragseinnahmen, braucht es darüber hinaus grundsätzliche Lösungen. Die soll die Kommission erarbeiten.
- Wer die Kommission ist und bis wann sie liefert
- Die fünf Themen, die geprüft werden
- Der Zeitplan: zwei Reformen in einem Jahr
- Was das für Sie jetzt bedeutet
- Häufige Fragen
Wer die Kommission ist
Das Bundeskabinett hat die Kommission am 14. Oktober 2026 eingesetzt. Sie arbeitet unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums und besteht aus 13 Expertinnen und Experten aus Pflegewissenschaft, Gesundheitsökonomie, Sozial- und Verfassungsrecht sowie der Versorgungspraxis. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Georg Cremer, den Co-Vorsitz Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Das Ministerium kann in Abstimmung mit dem Finanzministerium weitere Mitglieder benennen.
Die Kommission soll die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" und der FinanzKommission Gesundheit einbeziehen und dabei auch die Lage des Bundeshaushalts berücksichtigen. Ihre Vorschläge soll sie bis spätestens Ende Januar 2027 vorlegen.
Die fünf Themen, die geprüft werden
Der Arbeitsauftrag ist in Leitfragen formuliert. Ich fasse sie hier so zusammen, dass erkennbar wird, was sie für Pflegebedürftige und Angehörige bedeuten könnten.
Warum die Ausgaben so stark steigen
Zuerst soll die Kommission untersuchen, welche Leistungsbereiche die Kosten treiben und warum: Liegt es eher an steigenden Preisen oder daran, dass mehr Menschen Leistungen beziehen? Verglichen werden dabei die gesetzliche und die private Pflegeversicherung, jeweils pro Versichertem.
Das klingt technisch, ist aber die Grundlage für alles Weitere. Wo die Kommission die Ursachen sieht, dort wird sie auch ansetzen.
Leistungen unabhängig vom Wohnort
Heute hängt es stark davon ab, wo jemand gepflegt wird, welche Leistungen es gibt: zu Hause, in der Tagespflege, in einer Wohngemeinschaft oder im Heim gelten jeweils eigene Regeln. Die Kommission soll prüfen, ob die Leistungen künftig unabhängig von Sektor und Wohnform gestaltet werden können – mit dem ausdrücklichen Ziel, die häusliche Pflege zu stärken.
Dabei soll sie die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf berücksichtigen sowie die besonderen Bedarfe junger Pflegebedürftiger und von Menschen mit Behinderungen. Geprüft werden außerdem verbindliche Personalvorgaben, die Qualitätssicherung, der künftige Umgang mit der medizinischen Behandlungspflege und mögliche Fehlanreize, die dem Grundsatz „ambulant vor stationär" entgegenstehen.
Eigenanteile im Pflegeheim
Für Heimbewohner und ihre Familien ist das der wichtigste Abschnitt. Die Kommission soll prüfen, ob die heutigen Zuschüsse zum Eigenanteil nach § 43c SGB XI anders gestaltet werden können. Heute steigen sie mit der Dauer des Heimaufenthalts, unabhängig von Einkommen und Vermögen. Der Auftrag nennt als Möglichkeit, sie „zielgenauer" auf Menschen ohne Vermögen oder mit geringerem und mittlerem Einkommen auszurichten. Auch eine Verknüpfung mit der Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt soll geprüft werden.
Ausdrücklich genannt ist außerdem die Prüfung einer Begrenzung der Eigenanteile. Ziel ist laut Auftrag, Sozialhilfebedarf möglichst zu vermeiden.
Beides ist offen. Ein Umbau in Richtung einkommensabhängiger Zuschüsse könnte für Menschen mit geringem Einkommen eine Verbesserung bedeuten – und für andere eine Verschlechterung. Was am Ende herauskommt, lässt sich heute nicht sagen.
Wie die Pflegeversicherung künftig finanziert wird
Die Kommission soll konkrete Vorschläge für eine kurz-, mittel- und langfristige Stabilisierung der Finanzen vorlegen. Die Leistungen sollen dabei „zielgenau und bedarfsgerecht" sein, mit einer Balance zwischen Eigenvorsorge und solidarischer Absicherung.
Geprüft werden unter anderem: eine Ergänzung der Pflegeversicherung durch Kapitaldeckung bei möglichst stabilem Beitragssatz, Wege, die private Pflegezusatzversicherung attraktiver zu machen, die Frage, welche „versicherungsfremden" Leistungen die Pflegeversicherung heute trägt und wer sie bezahlen sollte, sowie soziale Ausgleichsmechanismen innerhalb und außerhalb der Pflegeversicherung. Auch die Schnittstellen zu Eingliederungshilfe, Sozialhilfe und kommunalen Angeboten im Wohnumfeld sollen beachtet werden.
Prävention und Rehabilitation
Schließlich soll die Kommission prüfen, wie Krankenhaus- und Pflegeversorgung besser verzahnt werden können und wie sich präventive und rehabilitative Angebote stärken lassen – besonders in der Geriatrie und der Frührehabilitation. Ziel ist, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern und Selbstständigkeit zu erhalten.
Der Zeitplan: zwei Reformen in einem Jahr
Zwischen den Vorschlägen der Kommission und dem geplanten Inkrafttreten liegen nur fünf Monate. In dieser Zeit müssten ein Gesetzentwurf geschrieben, Stellungnahmen eingeholt und Bundestag und Bundesrat durchlaufen werden. Das ist sehr knapp. Für Familien heißt das: Auf die Umstellung zum Jahreswechsel kann schon im Sommer 2027 die nächste folgen.
Was das für Sie jetzt bedeutet
Die Kommission ändert nichts an dem, was in diesem Jahr wichtig ist. Drei Punkte bleiben unverändert gültig:
Meine Einschätzung
Der Arbeitsauftrag stellt die richtigen Fragen. Dass Leistungen nicht mehr davon abhängen sollen, ob jemand zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im Heim lebt, wird in der Beratung seit Langem gewünscht. Dass Prävention und Rehabilitation ein eigenes Thema sind und die Entlastung von Angehörigen ein Bewertungsmaßstab ist, halte ich für wichtig.
Zugleich ist der Auftrag stark von der Finanzlage geprägt. Begriffe wie „zielgenau", „Eigenvorsorge" und die Berücksichtigung des Bundeshaushalts zeigen, dass es auch um Einsparungen gehen wird. Wie das ausgeht, hängt davon ab, was die Kommission vorschlägt und was die Politik daraus macht.
Was mich am meisten beschäftigt, ist das Tempo. Familien sollen sich zum Jahreswechsel auf ein weitgehend neues Leistungsrecht einstellen und ein halbes Jahr später womöglich erneut. Umso wichtiger ist es, dass Sie wissen, was in Ihrer Situation gerade gilt. Ich halte Sie hier auf dem Laufenden, sobald die Vorschläge der Kommission vorliegen.
Was gilt in Ihrer Situation – jetzt und 2027?
Ob ein Antrag noch in diesem Jahr sinnvoll ist und welche Ansprüche Sie 2026 noch nutzen können, klären wir gemeinsam, bei Ihnen zu Hause oder per Videogespräch. Ich berate neutral und unabhängig. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Häufige Fragen zur Pflegestrukturkommission
Was ist die Pflegestrukturkommission?
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission mit 13 Mitgliedern unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums. Sie soll Vorschläge machen, wie die Pflegeversicherung auch nach 2030 eine gute Versorgung bei stabilen Beiträgen sichern kann. Den Vorsitz hat Prof. Dr. Georg Cremer.
Ändert die Kommission etwas an der Pflegereform 2027?
Nein. Das Pflegeneuordnungsgesetz wird unabhängig davon im Bundestag beraten und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Vorschläge der Kommission sind für ein weiteres Gesetz gedacht, das zum 1. Juli 2027 kommen soll.
Bis wann legt die Kommission ihre Vorschläge vor?
Laut Arbeitsauftrag bis spätestens Ende Januar 2027.
Werden die Zuschüsse zum Eigenanteil im Pflegeheim gekürzt?
Das ist offen. Die Kommission soll prüfen, ob die Zuschüsse nach § 43c SGB XI anders gestaltet und zielgenauer auf Menschen mit geringerem Einkommen oder ohne Vermögen ausgerichtet werden können. Ebenso soll sie eine Begrenzung der Eigenanteile prüfen. Beschlossen ist dazu nichts.
Sollte ich wegen der Kommission meinen Antrag noch 2026 stellen?
Die Kommission ist dafür nicht der Grund. Der Grund ist das Pflegeneuordnungsgesetz: Nach dem Entwurf zählt für Neuanträge das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wer ohnehin einen Antrag plant, wird bei Antragstellung 2026 nach den heutigen Punktegrenzen beurteilt.
Kommt eine Pflicht zur privaten Pflegeversicherung?
Davon steht im Arbeitsauftrag nichts. Geprüft werden soll, wie die Pflegeversicherung durch Kapitaldeckung ergänzt und wie die zusätzliche private Absicherung attraktiver gemacht werden kann. Wie das aussehen könnte, ist offen.
Dieser Artikel gibt den Arbeitsauftrag der Pflegestrukturkommission und den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 wieder (Stand 15. Oktober 2026). Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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