Kooperationsangebot für Leistungserbringer

Die § 37.3-Pflichtberatung –
professionell. unabhängig. entlastend.

Ihre Klienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratungseinsätze? Ich erbringe diese Leistung als zertifizierter Pflegeberater – ohne Interessenkonflikt, ohne Konkurrenz zu Ihrem Angebot. Kooperation anfragen
Der Hintergrund

§ 37.3 SGB XI –
Pflicht für Klienten, Herausforderung für Sie


Seit 2026 müssen alle Pflegegeldbezieher mit PG 2–5 einheitlich halbjährlich Beratungseinsätze nachweisen – die Kasse kürzt oder streicht das Pflegegeld, wenn der Nachweis fehlt. Klienten mit PG 1 können die Beratung freiwillig halbjährlich nutzen.

Als Alltagshilfe, Betreuungsdienst oder nicht-ambulanter Leistungserbringer können Sie diese Beratungseinsätze in der Regel nicht selbst abrechnen. Mindestens zweimal pro Jahr ist zwingend ein anderer Leistungserbringer bei Ihren Klienten.

„Ich biete Ihren Klienten genau diese gesetzlich geforderte Leistung – und bringe dabei keinerlei wirtschaftliche Eigeninteressen mit."

Kein Interessenkonflikt

Ich bin unabhängig und nicht an Pflegedienste, andere Leistungserbringer oder Einrichtungen gebunden. Die Beratung dient ausschließlich dem Klienten.

Kein Zeitaufwand für Sie

Ich koordiniere den Termin direkt mit dem Klienten, führe den Einsatz durch und übermittle den Nachweis an die Kasse. Sie müssen nichts organisieren.

Ihre Klienten bleiben Ihre Klienten

Ich übernehme ausschließlich die Beratungsleistung. Keine Abwerbung, keine Konkurrenz zu Ihrem Kerngeschäft.

Rechtssichere Abwicklung

Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI ist die Leistungsabrechnung vollständig geregelt. Kein Aufwand auf Ihrer Seite.

Ihr strategischer Vorteil

Mehr als Pflichterfüllung –
ein echter Wettbewerbsvorteil für Sie


Erhöhter Pflegebedarf wird erkannt – Höherstufung frühzeitig angestoßen

Ich kenne die Anzeichen eines steigenden Pflegebedarfs. Erkenne ich beim Beratungseinsatz, dass eine Höherstufung sinnvoll ist, weise ich Ihre Klienten aktiv darauf hin und begleite den Prozess. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegegeld – und damit mehr Budget für Ihre Leistungen.

Optionale private Unterstützung – auf Wunsch Ihrer Klienten

Wünschen Klienten mehr als den gesetzlichen Beratungseinsatz, biete ich diese Leistungen auf Wunsch privat an. Flexibel, diskret und immer als Ergänzung zu Ihrem Angebot, nie als Konkurrenz.

Pflegegrad 1 – jetzt beraten lassen, bevor es zu spät ist

Klienten mit PG 1 können die § 37.3-Beratung freiwillig halbjährlich nutzen. Ab 2027 werden mit der PNOG-Reform die Einstiegshürden in höhere Pflegegrade größer. Wer heute Anspruch auf PG 2 hat, könnte ab nächstem Jahr leer ausgehen – und damit auch den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) verlieren, der Ihre Leistungen finanziert. Ich prüfe gezielt das Höherstufungspotenzial und handle rechtzeitig.

Kein Einfallstor für Mitbewerber

Jeder Leistungserbringer, der einen § 37.3-Besuch bei Ihren Klienten durchführt, nutzt diese Gelegenheit mitunter für eigene Akquise. Mit mir als Ihrem Kooperationspartner schließen Sie diese Tür. Kein anderer Anbieter kommt über die Pflichtberatung ins Haus – Sie behalten die Beziehung zu Ihren Klienten unangefochten.

So funktioniert die Kooperation

Einfach. Unkompliziert. Verlässlich.


Die Zusammenarbeit ist bewusst schlank gehalten – damit Sie profitieren, ohne administrativen Mehraufwand zu haben.

1

Kurzes Kennenlerngespräch

Wir klären gemeinsam, wie die Kooperation für Ihre Struktur und Klientel am besten funktioniert – flexibel und ohne Verpflichtungen.

2

Meldung beratungspflichtiger Klienten

Sie melden mir Klienten, bei denen ein Beratungseinsatz fällig ist – per Nachricht, telefonisch oder per E-Mail. Kein aufwändiges System.

3

Ich koordiniere und führe den Einsatz durch

Terminabsprache, Hausbesuch, Dokumentation – ich kümmere mich um alles. Der Klient erhält professionelle Beratung, die Kasse den Nachweis.

4

Rückmeldung an Sie

Nach dem Einsatz erhalten Sie auf Wunsch eine kurze Rückmeldung – diskret, datenschutzkonform und auf das Wesentliche beschränkt.

Qualifikation & Akkreditierung

Damit Sie wissen, mit wem Sie zusammenarbeiten


Ich bin Jan Müller – examinierter Altenpfleger und zertifizierter Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Meine Beratungsstelle ist durch die Landesverbände der Pflegekassen NRW anerkannt (§ 37 Abs. 7 SGB XI). Ich arbeite mit Rahmenverträgen u. a. mit BARMER, DAK, TK und IKK classic.

Anerkannte Beratungsstelle§ 37 Abs. 7 SGB XI
Akkreditiert durch Landesverbände NRW
Zertifizierter Pflegeberater§ 7a SGB XI
Examinierter Altenpfleger
Region Krefeld & UmgebungKrefeld, Neuss, Kaarst,
Meerbusch, Dormagen
Unabhängig & neutralKeine wirtschaftlichen
Eigeninteressen gegenüber Klienten

Meine Einsätze werden über die Abrechnungsstelle AS AG Bremen abgerechnet. Für Ihre Klienten entstehen dadurch keine Kosten – die Leistung ist eine Kassenleistung.

Leistungsumfang im Überblick

Was ich für Ihre Klienten übernehme


Neben dem gesetzlichen Beratungseinsatz kann ich Ihren Klienten weitere Unterstützung anbieten – immer als Ergänzung, nicht als Ersatz für Ihre Leistung.

§ 37.3 Beratungseinsatz – gesetzlich gefordert, professionell dokumentiert
§ 45 Pflegeschulung für pflegende Angehörige (Kassenleistung, auf Wunsch)
§ 40 Hilfsmittelempfehlung (Pflegebett, Rollstuhl, Duschhocker etc.)
Überleitungspflege nach Krankenhausaufenthalt (Kassenleistung, auf Anfrage)
Private pflegefachliche Begleitung bei Erstantrag, Höherstufung & Widerspruch – zu Sonderkonditionen für Klienten von Kooperationspartnern

Wichtig: Ich empfehle keine konkurrierenden Pflegedienstleistungen und werbe keine Klienten für Dritte ab. Meine Beratung ist ausdrücklich neutral und nicht an wirtschaftliche Interessen gebunden.

Gemeinsam mehr für Ihre Klienten

Interesse an einer Kooperation? Ich freue mich auf ein unverbindliches Gespräch – telefonisch oder vor Ort.