Die § 37.3-Pflichtberatung –
professionell. unabhängig. entlastend.
Ihre Klienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratungseinsätze? Ich erbringe diese Leistung als zertifizierter Pflegeberater – ohne Interessenkonflikt, ohne Konkurrenz zu Ihrem Angebot.
Kooperation anfragen
§ 37.3 SGB XI –
Pflicht für Klienten, Herausforderung für Sie
Seit 2026 müssen alle Pflegegeldbezieher mit PG 2–5 einheitlich halbjährlich Beratungseinsätze nachweisen – die Kasse kürzt oder streicht das Pflegegeld, wenn der Nachweis fehlt. Klienten mit PG 1 können die Beratung freiwillig halbjährlich nutzen.
Als Alltagshilfe, Betreuungsdienst oder nicht-ambulanter Leistungserbringer können Sie diese Beratungseinsätze in der Regel nicht selbst abrechnen. Mindestens zweimal pro Jahr ist zwingend ein anderer Leistungserbringer bei Ihren Klienten.
„Ich biete Ihren Klienten genau diese gesetzlich geforderte Leistung – und bringe dabei keinerlei wirtschaftliche Eigeninteressen mit."
Kein Interessenkonflikt
Ich bin unabhängig und nicht an Pflegedienste, andere Leistungserbringer oder Einrichtungen gebunden. Die Beratung dient ausschließlich dem Klienten.
Kein Zeitaufwand für Sie
Ich koordiniere den Termin direkt mit dem Klienten, führe den Einsatz durch und übermittle den Nachweis an die Kasse. Sie müssen nichts organisieren.
Ihre Klienten bleiben Ihre Klienten
Ich übernehme ausschließlich die Beratungsleistung. Keine Abwerbung, keine Konkurrenz zu Ihrem Kerngeschäft.
Rechtssichere Abwicklung
Als anerkannte Beratungsstelle nach § 37 Abs. 7 SGB XI ist die Leistungsabrechnung vollständig geregelt. Kein Aufwand auf Ihrer Seite.
Ihr strategischer Vorteil
Mehr als Pflichterfüllung –
ein echter Wettbewerbsvorteil für Sie
Erhöhter Pflegebedarf wird erkannt – Höherstufung frühzeitig angestoßen
Ich kenne die Anzeichen eines steigenden Pflegebedarfs. Erkenne ich beim Beratungseinsatz, dass eine Höherstufung sinnvoll ist, weise ich Ihre Klienten aktiv darauf hin und begleite den Prozess. Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Pflegegeld – und damit mehr Budget für Ihre Leistungen.
Optionale private Unterstützung – auf Wunsch Ihrer Klienten
Wünschen Klienten mehr als den gesetzlichen Beratungseinsatz, biete ich diese Leistungen auf Wunsch privat an. Flexibel, diskret und immer als Ergänzung zu Ihrem Angebot, nie als Konkurrenz.
Pflegegrad 1 – jetzt beraten lassen, bevor es zu spät ist
Klienten mit PG 1 können die § 37.3-Beratung freiwillig halbjährlich nutzen. Ab 2027 werden mit der PNOG-Reform die Einstiegshürden in höhere Pflegegrade größer. Wer heute Anspruch auf PG 2 hat, könnte ab nächstem Jahr leer ausgehen – und damit auch den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) verlieren, der Ihre Leistungen finanziert. Ich prüfe gezielt das Höherstufungspotenzial und handle rechtzeitig.
Kein Einfallstor für Mitbewerber
Jeder Leistungserbringer, der einen § 37.3-Besuch bei Ihren Klienten durchführt, nutzt diese Gelegenheit mitunter für eigene Akquise. Mit mir als Ihrem Kooperationspartner schließen Sie diese Tür. Kein anderer Anbieter kommt über die Pflichtberatung ins Haus – Sie behalten die Beziehung zu Ihren Klienten unangefochten.
Einfach. Unkompliziert. Verlässlich.
Die Zusammenarbeit ist bewusst schlank gehalten – damit Sie profitieren, ohne administrativen Mehraufwand zu haben.
Kurzes Kennenlerngespräch
Wir klären gemeinsam, wie die Kooperation für Ihre Struktur und Klientel am besten funktioniert – flexibel und ohne Verpflichtungen.
Meldung beratungspflichtiger Klienten
Sie melden mir Klienten, bei denen ein Beratungseinsatz fällig ist – per Nachricht, telefonisch oder per E-Mail. Kein aufwändiges System.
Ich koordiniere und führe den Einsatz durch
Terminabsprache, Hausbesuch, Dokumentation – ich kümmere mich um alles. Der Klient erhält professionelle Beratung, die Kasse den Nachweis.
Rückmeldung an Sie
Nach dem Einsatz erhalten Sie auf Wunsch eine kurze Rückmeldung – diskret, datenschutzkonform und auf das Wesentliche beschränkt.
Damit Sie wissen, mit wem Sie zusammenarbeiten
Ich bin Jan Müller – examinierter Altenpfleger und zertifizierter Pflegeberater nach § 7a SGB XI. Meine Beratungsstelle ist durch die Landesverbände der Pflegekassen NRW anerkannt (§ 37 Abs. 7 SGB XI). Ich arbeite mit Rahmenverträgen u. a. mit BARMER, DAK, TK und IKK classic.
Akkreditiert durch Landesverbände NRW
Examinierter Altenpfleger
Meerbusch, Dormagen
Eigeninteressen gegenüber Klienten
Meine Einsätze werden über die Abrechnungsstelle AS AG Bremen abgerechnet. Für Ihre Klienten entstehen dadurch keine Kosten – die Leistung ist eine Kassenleistung.
Was ich für Ihre Klienten übernehme
Neben dem gesetzlichen Beratungseinsatz kann ich Ihren Klienten weitere Unterstützung anbieten – immer als Ergänzung, nicht als Ersatz für Ihre Leistung.
Wichtig: Ich empfehle keine konkurrierenden Pflegedienstleistungen und werbe keine Klienten für Dritte ab. Meine Beratung ist ausdrücklich neutral und nicht an wirtschaftliche Interessen gebunden.