Willkommen bei Pflegeberatung Müller
Ich biete professionelle Pflegeberatung in Krefeld und Umgebung an, ich gebe Ihnen professionelle Unterstützung und individuelle Lösungen für Ihre Pflegebedürfnisse.
Dienstleistungen

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI
ab Herbst 2025
Professionelle Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Ich unterstütze Sie dabei, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, gebe wertvolle Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger und informiere über mögliche Leistungen der Pflegekasse.
Direkte Ausstellung von Bescheinigungen für Hilfsmittel im Rahmen der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Pflegegrad-Erstantrag
ab Juni 2025
Begleitung und Unterstützung bei Pflegegradanträgen
Ein Pflegegrad ist die Grundlage für finanzielle und praktische Unterstützung durch die Pflegekasse. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad-Erstantrag stellen, welche Unterlagen benötigt werden und worauf Sie beim Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst achten sollten. Mit der richtigen Vorbereitung erhöhen Sie die Chancen, dass der Pflegegrad korrekt bewilligt wird. Ich gebe Ihnen wertvolle Tipps und erkläre, wie Sie sich optimal auf den Antrag und die Begutachtung vorbereiten.

Pflegegrad-Höherstufung
ab Juni 2025
Begleitung und Unterstützung bei Pflegegrad-Höherstufung
Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, kann eine Höherstufung des Pflegegrads notwendig sein, um zusätzliche Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Höherstufung sinnvoll ist, wie der Antrag gestellt wird und worauf Sie beim Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst achten sollten. Wir geben Ihnen praxisnahe Tipps, um die Chancen auf eine erfolgreiche Neubewertung zu maximieren und die bestmögliche Unterstützung für die Pflege zu sichern.

Widerspruch
ab Juni 2025
Begleitung und Unterstützung bei Pflegegrad-Widersprüchen
Die Einstufung in einen Pflegegrad kann entscheidend für die finanzielle Sicherheit sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Widerspruch erfolgversprechend ist, wie Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes prüfen und welche Schritte für eine erfolgreiche Neubewertung nötig sind. Wir geben Ihnen praxisnahe Tipps, um Ihre Chancen auf eine Korrektur der Einstufung zu maximieren und die bestmögliche Unterstützung durch die Pflegekasse zu sichern.

Ich bin unabhängiger Pflegeberater aus Krefeld und unterstütze Sie in allen Pflegefragen - ob beim ersten
Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Inhalte und Grenzen
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist eine gesetzlich vorgeschriebene Beratungsleistung für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und keine Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen. Diese Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, pflegende Angehörige zu unterstützen und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.
Was ist Bestandteil der Pflegeberatung nach § 37.3?
✔Beurteilung der aktuellen Pflegesituation
• Prüfung, ob die Pflege durch Angehörige oder andere Pflegepersonen sichergestellt ist
• Identifikation möglicher Probleme und Risiken in der Pflege
✔Beratung zur Verbesserung der häuslichen Pflege
• Tipps zu rückenschonender Pflege und Mobilisierung
• Empfehlungen zur Anpassung der Wohnsituation (z. B. barrierefreies Wohnen)
• Hinweise zur Nutzung von Entlastungsleistungen
✔Informationen zu Pflegeleistungen und Unterstützungsangeboten
• Aufklärung über zusätzliche finanzielle Hilfen, z. B. Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag
• Beratung zu Betreuungs- und Entlastungsangeboten
✔Hilfsmittelberatung und Bescheinigung
• Einschätzung des Bedarfs an Pflegehilfsmitteln (z. B. Lagerungskissen, Rollatoren, Schutzbezüge)
• Ausstellung einer Hilfsmittelbescheinigung, um notwendige Produkte über die Pflegekasse zu beantragen
✔Nachweis für die Pflegekasse
• Dokumentation der Beratung und Meldung an die Pflegekasse, damit das Pflegegeld weiterhin gezahlt wird
Was ist nicht Bestandteil der Beratung nach § 37.3?
❌ Unterstützung bei Pflegegrad-Erstanträgen oder Höherstufungen
• Die gesetzlich vorgeschriebene Beratung umfasst keine direkte Unterstützung bei der Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrads.
• Für eine individuelle Begleitung bei Anträgen biete ich eine separate kostenpflichtige Beratung an.
❌ Widerspruchsverfahren gegen Pflegegradentscheidungen
• Eine detaillierte Analyse eines Pflegegutachtens und die Erstellung eines Widerspruchs gehören nicht zur kostenlosen Pflegeberatung nach § 37.3.
• Hierfür ist eine gesonderte, auf Ihren Fall zugeschnittene kostenpflichtige Beratung nötig.
❌ Detaillierte pflegerische Anleitungen oder Schulungen
• Während der Beratung gebe ich praktische Tipps, aber keine umfassenden Schulungen für pflegende Angehörige.
• Bei Bedarf können spezielle Pflegekurse oder Schulungen in Anspruch genommen werden.

Individuelle Pflegeberatung – Geringe Kosten, großer Nutzen
Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass sie mehr Unterstützung erhalten könnten, als ihnen zunächst bewilligt wird. Während die gesetzliche Pflegeberatung oft nur grundlegende Informationen liefert, begleite ich Sie aktiv bei wichtigen Themen wie Höherstufung des Pflegegrads oder Widerspruch gegen eine Ablehnung – Bereiche, in denen die Pflegekassen keine direkte Unterstützung bietet.
Ich bin spezialisiert auf die pflegefachliche Beratung bei der Vorbereitung zur Beantragung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen. Mein Fokus liegt darauf, meinen Kunden aktiv dabei zu helfen, die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung zu beantragen und bei fehlerhaften Bescheiden Widerspruch einzulegen. Achtung keine Rechtsberatung!
Als kostenpflichtige Alternative zu den kostenlosen Beratungsangeboten der Pflegekassen biete ich eine unabhängige und individuelle Beratung. Die Kosten für meine Unterstützung sind in der Regel privat zu tragen – ein großer Vorteil für meine Kunden: Da ich nicht von den Pflegekassen finanziert werde, bin ich frei von deren Interessen und ausschließlich auf Ihre Bedürfnisse fokussiert.
Kostenlose Inhalte und Ratgeber
Mein Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bestmöglich bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.
Daher biete ich:
✔ Umfangreiche kostenfreie Informationen und Downloads, darunter mein speziell gestaltetes Pflegetagebuch (Version 2025), Musterschreiben und detaillierte Ratgeber zu Pflegeleistungen
✔ Eine kostenfreie telefonische Erstberatung, in der ich Ihre individuelle Situation analysiere und eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen gebe
✔ Fachkundige Unterstützung bei Anträgen und Widersprüchen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen
Warum sich meine Beratung lohnt
Mit meiner Unterstützung steigen die Erfolgschancen bei der Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrads sowie bei Widersprüchen erheblich.
Die finanzielle Investition in meine Beratung zahlt sich in fast allen Fällen schnell aus: Oft kann mein Honorar bereits aus den bewilligten Nachzahlungen der Pflegekasse finanziert werden, wenn der Antrag oder Widerspruch erfolgreich war. Damit entsteht für meine Kunden kein finanzielles Risiko – sondern eine klare Chance auf die Leistungen, die ihnen zustehen.
Mein Honorar ist transparent unter dem Menüpunkt Kosten transparent dargestellt.