Willkommen bei Pflegeberatung Müller

📢 Pflichtberatung nach § 37.3 SGB XI verpasst?

Post von der Pflegekasse erhalten? Keine Sorge – das lässt sich meist kurzfristig klären.

Ich bin zugelassener Pflegeberater und übernehme Ihre Beratung nach § 37.3 SGB XI schnell und unkompliziert bei Ihnen zu Hause. Ich erinnere an Fristen, plane Folgetermine im richtigen Rhythmus und sorge dafür, dass der Nachweis fristgerecht bei Ihrer Pflegekasse eingeht.

  • Kurzfristige Termine möglich
  • Vor-Ort-Beratung im gewohnten Umfeld
  • Keine Kosten für Pflegegeldempfänger – Abrechnung über die Pflegekasse

Pflegeberatung Müller – Ihr Ansprechpartner für alle Pflegefragen

Ob erste Orientierung, konkrete Entscheidungen oder langfristige Begleitung: Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten und passende Schritte zu gehen – unabhängig, verständlich und mit Zeit für Ihre Situation.

Orientierung & Entscheidungshilfe

  • 🧭Klärung: Welche Leistungen kommen für Sie infrage? (Pflegegrad, Geld-/Sachleistungen, Entlastung, Hilfsmittel, Wohnumfeld, Kurse, DiPA …)
  • 💬Verständliche Einordnung statt Fachchinesisch – Sie entscheiden, was Sie nutzen möchten.
  • 📍Hausbesuch in Krefeld & Umgebung oder Telefon/Video – so, wie es für Sie passt.

Umsetzung & Begleitung

  • 📑Anträge & Höherstufungen vorbereiten, Begutachtung begleiten, Widerspruch begründen.
  • 🛠️Organisation im Alltag: Entlastungsbetrag nutzen, Ersatz-/Kurzzeitpflege planen, Hilfsmittel beschaffen.
  • 👀Regelmäßige Pflichtberatung – damit nichts Wichtiges verloren geht.
🤝 Unabhängig & respektvoll: Ich dränge niemandem Leistungen auf. Ich erkläre neutral die Möglichkeiten – Sie entscheiden selbst, was Sie nutzen und wie ich Sie dabei unterstützen soll.
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„Dank seiner Hilfe lief alles reibungslos, und der neue Pflegegrad wurde bewilligt. Herr Müller ist nicht nur fachlich sehr kompetent, sondern auch menschlich eine große Unterstützung.“


„Ich bin unabhängiger Pflegeberater aus Krefeld – und für Sie da, wenn es um Pflegegrad-Anträge, Höherstufungen, Widersprüche oder die gesetzlich vorgeschriebene Beratung nach § 37.3 SGB XI geht. Ich bringe Klarheit in den Pflege-Dschungel – mit Fachwissen und Herz.“


Ich biete Ihnen:

Fachlich fundierte Einschätzung Ihrer Situation

Unterstützung bei Anträgen, Höherstufungen & Widersprüchen

Persönliche Begleitung durch den gesamten Pflegeverlauf

Beratung zu Entlastungsleistungen, Hilfsmitteln & Pflegeorganisation

Pflichtberatungen nach §37.3 für Pflegegrad 2-5 - Hausbesuche in Krefeld und Umgebung: 

Ich bin für Sie da in Krefeld, Meerbusch, Moers, Duisburg, Viersen, Neuss und Mönchengladbach.

 

📞 Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch – und lassen Sie uns gemeinsam die nächsten Schritte klären



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„Kompetente und hilfreiche Unterstützung – wir fühlten uns vom ersten Moment an gut begleitet.“

Dienstleistungen

Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI


Termine verfügbar 

Professionelle Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Ich unterstütze Sie dabei, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen, gebe wertvolle Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger und informiere über mögliche Leistungen der Pflegekasse.

Direkte Ausstellung von Bescheinigungen für Hilfsmittel im Rahmen der Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI


Pflegegrad-Erstantrag


Begleitung und Unterstützung bei Pflegegradanträgen

Ein Pflegegrad ist die Grundlage für finanzielle und praktische Unterstützung durch die Pflegekasse. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad-Erstantrag stellen, welche Unterlagen benötigt werden und worauf Sie beim Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst achten sollten. Mit der richtigen Vorbereitung erhöhen Sie die Chancen, dass der Pflegegrad korrekt bewilligt wird. Ich gebe Ihnen wertvolle Tipps und erkläre, wie Sie sich optimal auf den Antrag und die Begutachtung vorbereiten.

 


Pflegegrad-Höherstufung


Begleitung und Unterstützung bei Pflegegrad-Höherstufung

Wenn sich der Pflegebedarf erhöht, kann eine Höherstufung des Pflegegrads notwendig sein, um zusätzliche Leistungen der Pflegekasse zu erhalten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Höherstufung sinnvoll ist, wie der Antrag gestellt wird und worauf Sie beim Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst achten sollten. Ich gebe Ihnen praxisnahe Tipps, um die Chancen auf eine erfolgreiche Neubewertung zu maximieren und die bestmögliche Unterstützung für die Pflege zu sichern.

 


Widerspruch


Begleitung und Unterstützung bei Pflegegrad-Widersprüchen

Die Einstufung in einen Pflegegrad kann entscheidend für die finanzielle Sicherheit sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Widerspruch erfolgversprechend ist, wie Sie das Gutachten des Medizinischen Dienstes prüfen und welche Schritte für eine erfolgreiche Neubewertung nötig sind. Ich gebe Ihnen praxisnahe Tipps, um Ihre Chancen auf eine Korrektur der Einstufung zu maximieren und die bestmögliche Unterstützung durch die Pflegekasse zu sichern.






Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI – Inhalte und Grenzen

✅ Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Diese Beratung ist gesetzlich vorgeschrieben für Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und keinen ambulanten Pflegedienst nutzen. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, pflegende Angehörige zu unterstützen und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen.

📋 Was gehört zur Beratung?

  • ✔ Beurteilung der Pflegesituation:
    Einschätzung, ob die Pflege sichergestellt ist – inkl. Risikoprüfung
  • ✔ Beratung zur Pflegeverbesserung:
    Rückenschonende Pflege, Mobilisation, Wohnraumanpassung, Entlastungsmöglichkeiten
  • ✔ Aufklärung zu Pflegeleistungen:
    z. B. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Betreuung und Angebote vor Ort
  • ✔ Hilfsmittelberatung & Empfehlung:
    Einschätzung + Ausstellung einer Bescheinigung zur Beantragung bei der Pflegekasse
  • ✔ Nachweis für die Kasse:
    Fachgerechte Dokumentation & Übermittlung, damit das Pflegegeld weiter gezahlt wird

🚫 Was gehört nicht dazu?

  • ❌ Unterstützung bei Anträgen:
    Erstanträge oder Höherstufungen sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung. Dafür biete ich separate, kostenpflichtige Begleitung an. Ich weise auf Veränderungen die eine Höherstufung begründen könnten hin.
  • ❌ Widerspruchsverfahren:
    Eine tiefergehende Analyse von Gutachten oder Hilfe bei Widersprüchen ist nicht enthalten – hier ist eine individuelle Beratung nötig.
  • ❌ Umfassende Pflegeanleitungen:
    Schulungen oder Pflegekurse sind nicht Bestandteil. Bei Bedarf vermittle ich passende kostenlose Angebote.

Gut zu wissen: Die Pflegeberatung nach § 37.3 wird vollständig von der Pflegekasse übernommen und muss alle 6 bzw. 3 Monate erfolgen – abhängig vom Pflegegrad. Ich prüfe immer ob meine Beratung über §37.3 abrechenbar ist.


Individuelle Pflegeberatung – Geringe Kosten, großer Nutzen

✅ Unabhängige Pflegeberatung – geringe Kosten, großer Nutzen

Ich bin freiberuflicher Pflegeberater – unabhängig in meiner fachlichen Einschätzung und ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet. Das bedeutet:

  • Fachliche Entscheidungsfreiheit – meine Empfehlungen richten sich nach Ihrer individuellen Situation, nicht nach Vorgaben oder wirtschaftlichen Interessen Dritter.
  • Keine Interessenkonflikte in der Beratung – jede Beratung basiert auf einer objektiven, pflegefachlichen Bewertung.
  • Transparente Honorare – viele meiner Klient*innen refinanzieren die Kosten schnell über bewilligte Leistungen.

Sie erhalten bei mir genau die Unterstützung, die fehlt, wenn man allein vor Anträgen, Begutachtungen oder Pflegeentscheidungen steht.


🤝 Ihre feste Anlaufstelle – statt anonymer Beratung

Ich verstehe mich nicht als Hotline oder einmalige Hilfe – sondern als Ihre verlässliche Begleitung in allen Pflegethemen.

  • Sie müssen sich nicht immer wieder neu erklären
  • Ich kenne Ihre Situation – und bin bei Veränderungen sofort ansprechbar
  • Auf Wunsch erhalten Sie eine persönliche Direktnummer für schnelle Rückfragen

So wie man einen Steuerberater hat – haben Sie mich für Ihre Pflegeangelegenheiten.


📞 Erstgespräch kostenlos – Einstieg jederzeit möglich

Ein erster Anruf kostet nichts. Ich höre zu, stelle gezielte Fragen und gebe Ihnen eine ehrliche Ersteinschätzung – kostenlos und unverbindlich.

Pflegeberatung, wie sie sein sollte:
Klar. Transparent. Menschlich.

Hinweis: Meine Leistungen umfassen keine Rechtsberatung im juristischen Sinne und keine Erstellung von rechtsverbindlichen Gutachten.