Hier finden Sie eine Übersicht der Dienstleistungen bei Pflegeberatung Müller. Ich biete professionelle Pflegeberatung, Hilfe bei Antragsstellung individuelle Pflegeplanung und Hilfsmittelberatung an.

Pflegegrad-Erstantrag
Viele Menschen sind im Alltag stark eingeschränkt, erhalten aber noch keine Unterstützung von der Pflegekasse – oft, weil ein Pflegegrad fehlt. Dabei ist der Pflegegrad der Schlüssel zu finanziellen Leistungen, Entlastungsangeboten und pflegerischer Unterstützung.
Wer erstmals einen Antrag stellt, muss sich mit Fragen wie diesen auseinandersetzen:
- Was zählt bei der Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF?
- Wie beurteile ich den tatsächlichen Pflegebedarf?
- Wie stelle ich sicher, dass nichts übersehen wird?
Ein falscher oder unvollständiger Antrag kann zur Ablehnung oder Unterbewertung führen – und das kostet Zeit, Nerven und Geld. Deshalb ist es sinnvoll, sich fachkundig begleiten zu lassen.
Lesen Sie auch meinen Blogartikel:
Pflegegrad beantragen - Die wichtigsten Tipps für eine erfolgreiche Einstufung
Meine Leistung: Pflegegrad-Erstantrag mit Stellungnahme – professionell & persönlich
Ich unterstütze Sie bei der Beantragung Ihres Pflegegrades – bei Ihnen vor Ort, strukturiert und mit dem Blick einer erfahrenen Pflegefachkraft.
Mein Angebot umfasst:
- Hausbesuch mit ausführlicher Einschätzung der individuellen Pflegesituation
- Strukturierte Erfassung aller relevanten Einschränkungen gemäß den Modulen der Begutachtungsrichtlinie
- Fachlich fundierte schriftliche Einschätzung zur Vorbereitung auf die Begutachtung durch den MDK bzw. MEDICPROOF
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Antragserstellung: Ich übernehme die vollständige Vorbereitung – Sie müssen nur noch unterschreiben und einreichen.
Die pflegefachliche Einschätzung dient der strukturierten Vorbereitung auf das Begutachtungsgespräch gemäß § 18 SGB XI. Sie hilft dabei, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nachvollziehbar darzustellen – für Sie selbst, für Angehörige und gegebenenfalls auch für die Gutachterin oder den Gutachter.
Sollte der Pflegegrad nicht oder nur teilweise bewilligt werden, kann die Einschätzung auch als Grundlage für einen möglichen Widerspruch verwendet werden

Pflegegrad-Höherstufung beantragen
Ihr Pflegegrad reicht nicht mehr aus?
Wenn sich die gesundheitliche oder pflegerische Situation verschlechtert, kann eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden. Das ist häufig der Fall bei:
- zunehmender körperlicher oder kognitiver Einschränkung
- höherem Pflege- oder Betreuungsaufwand
- Demenz, Mobilitätsverlust, häufigen Stürzen oder Krankenhausaufenthalten
Meine Leistung: Unterstützung beim Höherstufungsantrag mit Stellungnahme - fachlich & individuell
Mein Ziel ist es, Ihre individuelle Pflegesituation verständlich und fachlich differenziert zu dokumentieren – als Grundlage für eine transparente Begutachtung.
Gerade in komplexen oder sich verändernden Pflegesituationen kann eine strukturierte und fachlich unterstützte Darstellung helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Versorgungslage realistisch abzubilden.
Im Leistungsumfang enthalten:
- Hausbesuch mit ausführlicher Einschätzung der individuellen Pflegesituation
- Gezielte Erfassung der Veränderungen seit der letzten Begutachtung
- Fachlich fundierte schriftliche Einschätzung zur Entwicklung des Pflegebedarfs, die dem Höherstufungsantrag beigefügt werden kann
- Antragserstellung: Ich übernehme die vollständige Vorbereitung – Sie müssen nur noch unterschreiben und einreichen.
Warum eine professionelle Stellungnahme sinnvoll ist:
- Veränderungen im Pflegebedarf werden strukturiert und nachvollziehbar dargestellt
- Verwendung pflegefachlicher Begriffe und Bewertungslogik, wie sie auch beim MDK Anwendung findet
- Stärkung Ihres Antrags durch eine fachlich fundierte und nachvollziehbare Begründung
Jetzt kostenlose Erstberatung anfragen

Widerspruch Pflegegradeinstufung
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Ich unterstütze Ihren Widerspruch – mit pflegefachlicher Stellungnahme
Viele Pflegegrad-Anträge werden zunächst abgelehnt oder mit einem niedrigeren Pflegegrad beschieden. Das passiert häufig, wenn:
• relevante Einschränkungen im Alltag nicht vollständig erfasst wurden
• die Begutachtung auf einer Momentaufnahme basiert
• wichtige Informationen im Vorfeld nicht systematisch aufbereitet wurden
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Situation strukturiert und nachvollziehbar darzustellen – damit sie als Entscheidungsgrundlage fachlich vollständig berücksichtigt werden kann.
Ein gut begründeter Widerspruch kann die Entscheidung korrigieren – sofern er rechtzeitig erfolgt.
Wichtiger Hinweis: Widerspruch nur innerhalb von 1 Monat möglich
Wenn Sie den Bescheid der Pflegekasse erhalten haben, beginnt eine Frist von 1 Monat, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
Meine Unterstützung setzt voraus, dass diese Frist noch nicht abgelaufen ist.
Ich empfehle: Legen Sie zunächst formlos Widerspruch ein („Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein“) – so sichern Sie die Frist. Anschließend kann die fachliche Begründung in Ruhe erarbeitet werden.
Meine Leistung
Ich unterstütze Sie mit einer pflegerischen Facheinschätzung, die Ihre Pflegebedürftigkeit nachvollziehbar darstellt.
Meine Leistung:
• Hausbesuch zur Einschätzung der aktuellen Versorgungssituation
• Analyse des bisherigen Gutachtens
• Fachliche Stellungnahme zur realen Pflegesituation im Alltag
• Beschreibung relevanter Einschränkungen und möglicher Abweichungen zur Einschätzung des Gutachtens
Ich biete keine Rechtsberatung an, sondern ausschließlich pflegefachliche Einschätzungen gemäß § 5 SGB XI. Die Stellungnahme dient als Ergänzung Ihres Widerspruchs und bringt eine medizinisch-pflegerische Perspektive in das Verfahren ein.
Ich begleite Sie persönlich, neutral und zuverlässig.
Telefon:02151 9132090
E-Mail: info@pflegeberatung-mueller.de
Oder direkt über das Kontaktformular
Pflege-Wächter
Wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können, übernehme ich für Sie den fachlichen Blick auf die Pflegesituation – bei stationärer, ambulanter oder häuslicher Versorgung.
Viele Angehörige möchten sicherstellen, dass ihre Liebsten gut versorgt sind – auch wenn sie selbst nicht regelmäßig nach dem Rechten sehen können. Gerade bei räumlicher Distanz, Urlaub oder Unsicherheiten in der Betreuungssituation bietet der Pflege-Wächter eine zuverlässige Möglichkeit, Klarheit zu gewinnen.
Wann ist ein Pflege-Wächter sinnvoll?
- wenn Sie sich Sorgen über die Qualität der Pflege machen
- wenn der Pflegezustand sich verändert hat und niemand genau hinschaut
- wenn neue Betreuungskräfte oder Pflegedienste im Einsatz sind
- wenn Angehörige beruflich oder räumlich verhindert sind
- zur regelmäßigen Kontrolle bei 24-Stunden-Kräften oder Demenz
Mein Vorgehen vor Ort:
- Besuch bei der pflegebedürftigen Person – unangekündigt oder geplant
- fachliche Einschätzung von Pflegezustand, Mobilität, Hygiene, Verhalten
- Sichtung der Pflegedokumentation (mit Einwilligung)
- Gespräch mit Betreuungspersonen – freundlich, diskret, fachlich
- Erfassung und Besprechung neu erkannter Hilfebedarfe
- bei Bedarf: Erstellung Pflegeplänen oder kleine Besorgungen
- telefonische Rückmeldung und schriftliche Zusammenfassung
Regelmäßig oder einmalig – ganz nach Ihrem Bedarf.
Der Pflege-Wächter kann als einmaliger Kontrollbesuch oder als regelmäßige Begleitung erfolgen – zum Beispiel monatlich, bei Veränderung des Pflegezustands oder während Ihrer Abwesenheit.
Wichtiger Hinweis:
Die Durchführung des Pflege-Wächter-Einsatzes setzt eine schriftliche Einwilligung der betreuten Person oder – falls diese nicht einwilligungsfähig ist – eine entsprechende Beauftragung durch eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertretung voraus. Ein vorbereitetes Formular erhalten Sie bei Anfrage.
Kontakt:
📞 Telefon: 02151 9132090
📧 E-Mail: info@pflegeberatung-mueller.de


Pflichtberatung
nach §37.3 SGB XI
ab Herbst 2025, Termine verfügbar
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI (Regelmäßige Beratung für Pflegegeldempfänger)
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese dient dazu, die Pflegesituation zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Pflege zu Hause gut gewährleistet ist.
Ich unterstütze Sie dabei, alle Möglichkeiten der Pflegekasse optimal zu nutzen und beantworte Ihre Fragen rund um die Pflege. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse – Sie entscheiden, wer Sie berät!
Individuelle Hilfsmittelberatung & Bescheinigung
Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass ihnen Pflegehilfsmittel zustehen – und verschenken damit wertvolle Unterstützung! Ich helfe Ihnen dabei, die richtigen Hilfsmittel zu erhalten, die Ihren Alltag erleichtern.
✔ Welche Hilfsmittel gibt es?
Pflegekassen übernehmen eine Vielzahl an Hilfsmitteln, z. B.:
🛏 Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Lagerungshilfen, Aufstehhilfen, Rollatoren, Gehhilfen, Notrufsysteme
🧴 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz
🚽 Hygiene- & Assistenzhilfen: Urinflaschen, Toilettenstühle, Greifhilfen, Duschhocker, Ess- und Trinkhilfen
✔ Meine Unterstützung:
• Empfehlung & Bescheinigung von nötigen Hilfsmitteln durch mich als examinierte Pflegefachkraft für die Pflegekasse – I.d.R. keine ärztliche Verordnung nötig!
• Hilfe beim Antrag für Hilfsmittel & Erklärung der Kostenübernahme
• Beratung zur richtigen Nutzung & Anpassung der Hilfsmittel
💡 Pflegekassen übernehmen die Kosten vieler Hilfsmittel – ich helfe Ihnen, die passende Unterstützung zu bekommen!
Lesen Sie auch meinen Blogartikel über Hilfsmittel ohne Verordnung
📞 Jetzt Beratung anfordern!

Allgemeine private Pflegeberatung
– individuell & verständlich
Manchmal braucht es keine formelle Antragstellung, sondern einfach klare Antworten auf offene Fragen.
In meiner allgemeinen Pflegeberatung nehme ich mir die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen – ganz ohne Zeitdruck und Verkaufsinteresse.
Ob es um den richtigen Pflegegrad, Kombinationsmöglichkeiten von Leistungen, Hilfsmittel, Entlastungsangebote oder die Organisation der häuslichen Pflege geht: Ich unterstütze Sie strukturiert, unabhängig und auf Augenhöhe.
Mögliche Themen der allgemeinen Beratung:
-
Orientierung im Pflegesystem: Wer zahlt was? Welche Leistungen stehen mir zu?
-
Unterstützung bei der Pflegeorganisation zu Hause
-
Überblick über Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege
-
Beratung zur Hilfsmittelversorgung und Wohnraumanpassung
-
Vorbereitung auf Begutachtungen oder Widerspruchsverfahren
-
Unterstützung bei der Interpretation von Bescheiden und MDK-Gutachten
Sie erhalten auf Wunsch ein Beratungsprotokoll mit konkreten Empfehlungen – klar, verständlich und individuell auf Ihre Fragen zugeschnitten.
Hinweis:
Diese Beratungsform richtet sich insbesondere an Ratsuchende, die ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich in die Hand nehmen möchten – mit fachlicher Unterstützung im Hintergrund.
Sollte im Einzelfall eine Beratung nach § 37.3 SGB XI möglich und damit eine Abrechnung über die Pflegekasse gegeben sein, informiere ich Sie selbstverständlich offen und transparent darüber.

Jahresend-Check
Ich führe Jahresend-Checks von Oktober bis Dezember durch.
Melden Sie sich jederzeit für einen Termin!
Pflegebudget nutzen – der Jahresend-Check für Ihre Pflegeleistungen
Jedes Jahr bleiben bei Pflegebedürftigen Leistungen im Wert von mehreren hundert Euro ungenutzt – einfach, weil niemand daran erinnert. Ich helfe Ihnen dabei, Ihr Pflegebudget rückwirkend zu sichern: schnell, unbürokratisch und persönlich.
Was ich für Sie prüfe
Im Rahmen des Jahresend-Checks prüfe ich für Sie u. a.:
- Verhinderungspflege:bis zu 3.539 € rückwirkend sichern – auch ohne Pflegedienst, Beispiel:
Ihr Nachbar hat Sie regelmäßig im Alltag unterstützt? Dann kann er rückwirkend als Ersatzpflegeperson anerkannt werden – mit einer fairen Aufwandsentschädigung.
-
Entlastungsbetrag – bis zu 1.572 € rückwirkend sichern Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten monatlich 131 € für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Ich prüfe ob Sie das Geld rückwirkend für 2025 einsetzen können – z. B. für Nachbarschaftshilfe oder haushaltsnahe Unterstützung
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 480 €/Jahr – genutzt?
- Pflegegrad prüfen: Gab es Veränderungen, die eine Höherstufung rechtfertigen?
Im Rahmen des Jahresend-Checks stelle ich Ihnen alle nötigen Unterlagen zur Verfügung, um rückwirkende Leistungen einfach und korrekt bei der Pflegekasse geltend zu machen.
Sie erhalten:
- Ein persönliches Beratungsprotokoll, das dokumentiert, welche Leistungen geprüft und empfohlen wurden
- Stundennachweise für Verhinderungspflege oder Nachbarschaftshilfe, direkt zur Abgabe bei der Pflegekasse
- Musteranschreiben für die Antragstellung – individuell vorbereitet
- Hinweise zu Fristen, Nachweisen und möglichen Erstattungen
Ich mache es Ihnen so einfach wie möglich – damit Sie Ihre Ansprüche nicht verschenken.
Oder über das Kontaktformular:
