Hier finden Sie eine Übersicht der Dienstleistungen bei Pflegeberatung Müller. Ich biete professionelle Pflegeberatung, Hilfe bei Antragsstellung und individuelle Pflegeplanung und Hilfsmittelneratung an.
Hinweis: Ich befinde mich gerade in der Gründung meiner Pflegeberatung, geplanter Unternehmensstart ist Juni 2025

Pflichtberatung nach §37.3 SGB XI
ab Herbst 2025, Termine verfügbar
Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI (Regelmäßige Beratung für Pflegegeldempfänger)
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßig eine Beratung nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Diese dient dazu, die Pflegesituation zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Pflege zu Hause gut gewährleistet ist. Ich unterstütze Sie dabei, alle Möglichkeiten der Pflegekasse optimal zu nutzen und beantworte Ihre Fragen rund um die Pflege. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse – Sie entscheiden, wer Sie berät!
Individuelle Hilfsmittelberatung & Bescheinigung
Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass ihnen Pflegehilfsmittel zustehen – und verschenken damit wertvolle Unterstützung! Ich helfe Ihnen dabei, die richtigen Hilfsmittel zu erhalten, die Ihren Alltag erleichtern.
✔ Welche Hilfsmittel gibt es?
Pflegekassen übernehmen eine Vielzahl an Hilfsmitteln, z. B.:
🛏 Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Lagerungshilfen, Aufstehhilfen, Rollatoren, Gehhilfen, Notrufsysteme
🧴 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz
🚽 Hygiene- & Assistenzhilfen: Urinflaschen, Toilettenstühle, Greifhilfen, Duschhocker, Ess- und Trinkhilfen
✔ Meine Unterstützung:
• Empfehlung & Bescheinigung von nötigen Hilfsmitteln durch mich als examinierte Pflegefachkraft für die Pflegekasse – keine ärztliche Verordnung nötig!
• Hilfe beim Antrag für Hilfsmittel & Erklärung der Kostenübernahme
• Beratung zur richtigen Nutzung & Anpassung der Hilfsmittel
💡 Pflegekassen übernehmen die Kosten vieler Hilfsmittel – ich helfe Ihnen, die passende Unterstützung zu bekommen!
Lesen Sie auch meinen Blogartikel über Hilfsmittel ohne Verordnung.
📞 Jetzt Beratung anfordern!

Widerspruch Pflegegradeinstufung
Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig? Ich unterstütze Ihren Widerspruch – mit pflegefachlicher Stellungnahme
Viele Pflegegrad-Anträge werden abgelehnt – oder Betroffene erhalten einen niedrigeren Pflegegrad, als ihnen eigentlich zusteht. Das passiert häufig, wenn:
- wichtige Einschränkungen im Alltag übersehen wurden,
- das Gutachten unvollständig ist,
- oder die Begutachtungssituation nicht der Realität entspricht.
Ein gut begründeter Widerspruch kann die Entscheidung korrigieren – sofern er rechtzeitig erfolgt.
Wichtiger Hinweis: Widerspruch nur innerhalb von 1 Monat möglich
Wenn Sie den Bescheid der Pflegekasse erhalten haben, beginnt eine Frist von 1 Monat, innerhalb der Sie Widerspruch einlegen können.
Meine Unterstützung setzt voraus, dass diese Frist noch nicht abgelaufen ist.
Ich empfehle: Legen Sie zunächst formlos Widerspruch ein („Ich lege hiermit Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein“) – so sichern Sie die Frist. Anschließend kann die fachliche Begründung in Ruhe erarbeitet werden.
Meine Leistung:
Ich unterstütze Sie mit einer fundierten Einschätzung, die zeigt, warum Ihre Pflegebedürftigkeit höher ist, als im Gutachten festgestellt wurde.
Im Leistungsumfang enthalten:
- Hausbesuch zur aktuellen Einschätzung der Pflegesituation
- Analyse des bisherigen Gutachtens (falls vorhanden)
- Fachliche Stellungnahme zur realen Versorgungssituation
- Darstellung konkreter Einschränkungen und möglicher Fehleinschätzungen
Ich biete keine Rechtsberatung, sondern ausschließlich pflegerische Facheinschätzungen an. Die Stellungnahme ergänzt Ihren Widerspruch um eine sachliche, medizinisch-pflegerische Perspektive.
Ich begleite Sie persönlich, neutral und zuverlässig.
Telefon: 02151 3590144
E-Mail: info@pflegeberatung-mueller.de
Oder direkt über das Kontaktformular

Pflegegrad-Erstantrag
Viele Menschen sind im Alltag stark eingeschränkt, erhalten aber noch keine Unterstützung von der Pflegekasse – oft, weil ein Pflegegrad fehlt. Dabei ist der Pflegegrad der Schlüssel zu finanziellen Leistungen, Entlastungsangeboten und pflegerischer Unterstützung.
Wer erstmals einen Antrag stellt, muss sich mit Fragen wie diesen auseinandersetzen:
- Was zählt bei der Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF?
- Wie beurteile ich den tatsächlichen Pflegebedarf?
- Wie stelle ich sicher, dass nichts übersehen wird?
Ein falscher oder unvollständiger Antrag kann zur Ablehnung führen – und das kostet Zeit, Nerven und Geld. Deshalb ist es sinnvoll, sich fachkundig begleiten zu lassen.
Lesen Sie auch meinen Blogartikel:
Pflegegrad beantragen - Die wichtigsten Tipps für eine erfolgreiche Einstufung
Meine Leistung: Pflegegrad-Erstantrag mit Stellungnahme – professionell & persönlich
Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung zur Beantragung Ihres Pflegegrades – bei Ihnen vor Ort, strukturiert und mit dem Blick eines erfahrenen Pflegefachmanns.
Mein Angebot umfasst:
- Hausbesuch mit ausführlicher Einschätzung der Pflegesituation
- Strukturierte Erfassung aller relevanten Einschränkungen gemäß Begutachtungsrichtlinie
- Fachlich fundierte schriftliche Stellungnahme zur Vorlage beim MDK bzw. MEDICPROOF
Diese Stellungnahme hilft, dass bei der Begutachtung kein Aspekt Ihrer Pflegebedürftigkeit übersehen wird – und dass ein realistischer, angemessener Pflegegrad anerkannt wird.
Jetzt Termin vereinbaren – ich berate Sie gerne persönlich.
Pflegegrad-Höherstufung beantragen – mit fachkundiger Stellungnahme zum richtigen Pflegegrad
Ihr Pflegegrad reicht nicht mehr aus?
Wenn sich die gesundheitliche oder pflegerische Situation verschlechtert, kann eine Höherstufung des Pflegegrads beantragt werden. Das ist häufig der Fall bei:
- zunehmender körperlicher oder kognitiver Einschränkung
- höherem Pflege- oder Betreuungsaufwand
- Demenz, Mobilitätsverlust, häufigen Stürzen oder Krankenhausaufenthalten
Doch viele Anträge auf Höherstufung scheitern, weil der gestiegene Hilfebedarf nicht ausreichend dokumentiert wurde – oder weil der MDK nur auf „erste Sicht“ entscheidet.
Meine Leistung: Höherstufungsantrag mit Stellungnahme - fachlich & individuell
Ich unterstütze Sie dabei, die tatsächliche Pflegesituation nachvollziehbar und fachlich fundiert darzustellen – damit der neue Pflegegrad realistisch und gerecht ermittelt wird.
Im Leistungsumfang enthalten:
- Hausbesuch bei Ihnen vor Ort im Raum Krefeld (30 km Umkreis)
- Gezielte Erfassung der Veränderungen seit der letzten Begutachtung
- Pflegefachliche Stellungnahme zur Entwicklung des Pflegebedarfs
- Verständliche Aufbereitung für MDK oder MEDICPROOF zur Vorlage mit dem Antrag
Die Stellungnahme erhöht die Chance, dass Ihre veränderte Lebenssituation vollständig erkannt und angemessen eingestuft wird – und der neue Pflegegrad dem tatsächlichen Bedarf entspricht.
Warum eine professionelle Stellungnahme sinnvoll ist
- Veränderungen werden nachvollziehbar dargestellt
- Pflegefachliche Begriffe und Struktur, wie sie auch der MDK verwendet
- Stärkung Ihrer Argumentation im Antrag – ohne juristischen Aufwand
Jetzt Beratung anfragen
Ich bin für Sie erreichbar unter:
Oder über das Kontaktformular:

