Flexible Beratung

Pflege-Klärungsgespräch
60 Minuten für Ihr konkretes Anliegen

Sie haben eine Frage zu Ihrer Pflegesituation, die sich in der Regel in einem Termin klären lässt – z. B. zu einer Gesetzesänderung, zum Pflegedienst oder zu dem, was in Ihrem Fall pflegerisch wichtig ist? Dafür nehme ich mir 60 Minuten Zeit – telefonisch, per Video oder auch persönlich.

60 Minuten 75 € Festpreis Telefonisch, Video oder persönlich Inkl. schriftliche To-Do-Liste
Beispiele

Wofür sich das Klärungsgespräch eignet

Das Themenspektrum ist bewusst offen – hier einige typische Beispiele.

Gesetzesänderungen & Reform

Was ändert sich z. B. durch die Pflegereform konkret für Sie im nächsten Jahr? Wir ordnen es auf Ihre Situation bezogen ein.

Versorgung mit einem Pflegedienst

Fragen zur Auswahl, Organisation oder Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst – unabhängig und ohne Vermittlungsinteresse.

Ihre konkrete Pflegesituation

Was ist in Ihrem individuellen Fall pflegerisch wichtig – z. B. bei einer neuen Diagnose oder einer veränderten Situation?

Alles, was sich in einem Termin klärt

Das Themenspektrum ist bewusst offen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen passt – rufen Sie einfach kurz an.

Einordnung

Was das Klärungsgespräch von anderen Angeboten unterscheidet

Gegenüber dem kostenlosen Erstgespräch: Das Erstgespräch (20–30 Min.) dient der ersten Orientierung. Das Klärungsgespräch geht mit 60 Minuten deutlich tiefer in ein konkretes Anliegen.
Gegenüber der Erstanalyse vor Ort: Die Erstanalyse gibt es nur im Rahmen eines möglichen Erstantrags, einer Höherstufung oder eines Widerspruchs – sie ist keine eigenständig buchbare Einzelleistung. Das Klärungsgespräch ist dagegen unabhängig davon buchbar, themenoffen und findet telefonisch, per Video oder persönlich statt.
Gegenüber Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch: Diese Pakete begleiten einen kompletten Prozess mit der Pflegekasse. Das Klärungsgespräch ist für einzelne Fragen gedacht, die sich in einem Termin beantworten lassen.
Gegenüber dem Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI: Bei einem bereits bestehenden Pflegegrad mit Pflegegeldbezug kann grundsätzlich auch ein Beratungseinsatz für Ihr Anliegen genutzt werden, wenn noch einer verfügbar ist – bei Pflegegrad 1 freiwillig, bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 zusätzlich bis zu zwei weitere Male freiwillig möglich. Ist gerade kein Beratungseinsatz mehr verfügbar, aber dennoch ein Gesprächsbedarf da, ist das Klärungsgespräch die passende Alternative.
Gegenüber einer Schulung nach § 45 SGB XI: Je nachdem, worum es geht – etwa Organisation der Pflege, Sturzprophylaxe oder der Umgang mit Hilfsmitteln – kann auch eine über die Pflegekasse finanzierte Schulung nach § 45 SGB XI infrage kommen. Für Versicherte der BARMER, IKK classic und Techniker Krankenkasse kann ich diese über meine DBFK-Mitgliedschaft und die entsprechenden Rahmenvereinbarungen direkt ohne Rücksprache abrechnen, bei anderen Kassen ist vorab eine Kostenübernahme-Anfrage nötig. Mehr zur Schulung →
Kosten
75 €
Festpreis für 60 Minuten – telefonisch, per Video oder persönlich –, inklusive schriftlicher To-Do-Liste im Nachgang.

Dauert Ihr Anliegen länger als die vereinbarten 60 Minuten, rechne ich die zusätzliche Zeit mit 80 €/Std. im 15-Minuten-Takt ab.

So läuft es ab

1
Anliegen kurz schildern

Bei der Terminbuchung oder telefonisch – damit ich mich auf Ihr Thema einstellen kann.

2
60 Minuten Gespräch

Telefonisch, per Video oder persönlich, zum vereinbarten Termin – konzentriert auf Ihre Frage.

3
Konkrete Einordnung

Sie bekommen eine fachliche Einschätzung und, falls sinnvoll, Hinweise zu möglichen nächsten Schritten.

4
Schriftliche To-Do-Liste

Im Nachgang erhalten Sie die wichtigsten nächsten Schritte aus dem Gespräch kompakt schriftlich zusammengefasst – zum Nachlesen und Abhaken.

Häufige Fragen zum Klärungsgespräch

Ist das dasselbe wie das kostenlose Erstgespräch?

Nein. Das kostenlose Erstgespräch (20–30 Min.) dient der ersten Orientierung, etwa bevor Sie sich für eine Leistung entscheiden. Das Klärungsgespräch ist ein eigenständiges, bezahltes Angebot für ein konkretes Anliegen, das mehr Zeit braucht.

Findet das Gespräch bei mir zu Hause statt?

Standardmäßig findet es telefonisch oder per Video statt, auf Wunsch ist aber auch ein persönliches Gespräch bei Ihnen zu Hause möglich. Wenn es dagegen um die Vorbereitung auf einen Pflegegrad-Antrag geht, kann ein Erstantrag, eine Höherstufung oder ein Widerspruch mit Erstanalyse vor Ort die passendere Lösung sein.

Was, wenn mein Anliegen mehr als 60 Minuten braucht?

Das besprechen wir offen im Gespräch. Dauert es länger als die vereinbarten 60 Minuten, rechne ich die zusätzliche Zeit mit 80 €/Std. im 15-Minuten-Takt ab. Je nach Thema kann aber auch ein weiterer Termin oder ein anderes Angebot – z. B. Erstantrag, Höherstufung oder Widerspruch – die passendere Lösung sein.

Wie buche ich einen Termin?

Über den Buchungslink auf dieser Seite oder telefonisch unter 02151 9132090. Geben Sie kurz an, dass Sie ein Klärungsgespräch wünschen und worum es geht.

Bekomme ich nach dem Gespräch etwas Schriftliches?

Ja. Sie erhalten im Nachgang eine schriftliche To-Do-Liste mit den wichtigsten nächsten Schritten aus dem Gespräch – kompakt zusammengefasst, damit nichts davon verloren geht.

Ich habe schon einen Pflegegrad – gibt es dafür nicht ein kostenloses Angebot?

Ja, den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI – dafür kann grundsätzlich auch Ihr Anliegen genutzt werden, wenn noch einer verfügbar ist: bei Pflegegrad 1 freiwillig, bei Pflegegrad 2 bis 5 halbjährlich verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 zusätzlich bis zu zwei weitere Male freiwillig möglich. Er ist kostenfrei über die Pflegekasse abrechenbar, und Sie entscheiden selbst, wer ihn durchführt – auch ich biete ihn an. Je nachdem, worum es geht, kommt außerdem eine Schulung nach § 45 SGB XI infrage, ebenfalls über die Pflegekasse finanziert. Ist für Ihr Anliegen keine der beiden Möglichkeiten verfügbar oder passend, ist das Klärungsgespräch die passende Alternative.

Kommt für mein Anliegen vielleicht auch eine Schulung nach § 45 in Betracht?

Möglich – etwa bei Fragen zur Organisation der Pflege, zur Sturzprophylaxe oder zum Umgang mit Hilfsmitteln. Diese Schulung wird über die Pflegekasse finanziert. Für Versicherte der BARMER, IKK classic und Techniker Krankenkasse kann ich sie über meine DBFK-Mitgliedschaft und die entsprechenden Rahmenvereinbarungen direkt ohne Rücksprache abrechnen, bei anderen Kassen ist vorab eine Kostenübernahme-Anfrage nötig.

Termin vereinbaren

Lassen Sie uns Ihr Anliegen klären.

60 Minuten, 75 € Festpreis, telefonisch, per Video oder persönlich.