Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege & Co. – wie pflegende Angehörige oft bares Geld verschenken

Veröffentlicht am 24. Oktober 2025 um 09:20

Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Enormes. Viele verzichten auf Freizeit, Ruhe und eigene Gesundheit, um ihre Liebsten zu Hause zu versorgen. Was die wenigsten wissen: Es gibt finanzielle Entlastungen, die genau dafür gedacht sind – und die jedes Jahr millionenfach ungenutzt bleiben.


131 Euro im Monat – aber kaum jemand ruft sie ab


Der sogenannte Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 Euro pro Monat. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – unabhängig davon, ob Pflegegeld bezogen wird oder ein Pflegedienst hilft.

 

Er kann genutzt werden für:

 

  • anerkannte Alltags- und Betreuungsdienste,
  • Unterstützung im Haushalt (z. B. Putzen, Einkaufen, Wäsche),
  • oder Entlastungsangebote für Angehörige, etwa stundenweise Betreuung.

 

Was viele nicht wissen: Das Geld wird nicht automatisch ausgezahlt. Es sammelt sich auf einem „unsichtbaren Konto“ bei der Pflegekasse und muss über anerkannte Dienstleister abgerechnet werden.

Bleibt es ungenutzt, verfällt es am 30. Juni des Folgejahres.




Verhinderungspflege 2025: Jahresbudget statt Stundenlimit


Seit 01.07.2025 gilt eine wichtige Neuerung: Die Verhinderungspflege (nach § 39 SGB XI) ist nun ein Jahresbudget.

Früher gab es 1.612 Euro pro Jahr – zusätzlich konnten bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege übertragen werden.

Jetzt gilt: 3.539 Euro Gesamtbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen.

 

Das ist eine enorme Vereinfachung – aber auch eine Stolperfalle:

Viele Angehörige wissen nicht, dass sie das Geld komplett flexibel nutzen dürfen – ob für stundenweise Ersatzpflege durch Verwandte, für Fahrkosten oder professionelle Betreuung. Wichtig ist nur, dass die Leistung nachweislich zur Entlastung dient und korrekt abgerechnet wird.

Hilfe ohne Antrag – oder doch? Die Krux mit den Anbietern und der Nachbarschaftshilfe


Offiziell dürfen Entlastungsleistungen nur über anerkannte Anbieter abgerechnet werden. Doch in vielen Regionen fehlen diese Kapazitäten. Angehörige fragen sich dann: „Was kann ich überhaupt nutzen?“

 

Hier kommt die Nachbarschaftshilfe ins Spiel.

In fast allen Bundesländern – auch in NRW – können ehrenamtlich tätige Privatpersonen anerkannt werden, um Leistungen über den Entlastungsbetrag abzurechnen.

Voraussetzungen sind z. B.:

 

  • eine Schulung (meist 8–12 Stunden, z. B. bei Wohlfahrtsverbänden oder Pflegekassen), oder der anderweitige Nachweis von pflegerischen Basiskenntnissen, abhängig vom Bundesland 
  • eine offizielle Anerkennung durch die Kommune oder das Land NRW,
  • und ein Nachweis über die erbrachten Stunden beim Pflegebedürftigen.

 

Solche anerkannten Nachbarschaftshelfer können dann direkt über den Entlastungsbetrag finanziert werden – oft für Tätigkeiten wie Einkaufen, Spaziergänge, Gesellschaft leisten oder kleine Hilfen im Haushalt.

 

Das ist besonders wertvoll, wenn keine professionellen Dienstleister verfügbar sind oder bereits private Hilfe besteht.

Und: In manchen Fällen akzeptieren Pflegekassen auch private Helfer, etwa Nachbarn oder Freunde, rückwirkend, wenn eine plausible Entlastung nachweisbar ist.

Hier kann eine Pflegeberatung helfen, die passende Lösung zu finden und die Abrechnung korrekt vorzubereiten.



Pflege heißt auch: sich selbst nicht vergessen


Viele Angehörige empfinden das Thema „Entlastung“ als Tabu.

Man will „es selbst schaffen“, keine Hilfe „in die Familie holen“.

Doch genau hier liegt der Schlüssel: Pflege funktioniert nur nachhaltig, wenn die Pflegenden selbst stabil bleiben.

 

Entlastungsleistungen sind kein Geschenk, sondern ein gesetzlich verankerter Anspruch – geschaffen, um Pflegesituationen langfristig zu sichern.

Wer sie nutzt, sorgt nicht nur für sich, sondern auch für den Pflegebedürftigen.


Wann sich unabhängige Pflegeberatung lohnt

 

Die verschiedenen Budgets, Paragraphen und Fristen sind schwer zu überblicken.

Eine unabhängige Pflegeberatung kann helfen, alle Leistungen strategisch zu kombinieren und das Maximum herauszuholen – ohne bürokratischen Stress.

Dabei geht es nicht um Kontrolle, sondern um Orientierung, Struktur und echte Entlastung.

 

Fazit

 

Pflegende Angehörige verschenken jedes Jahr Hunderte, oft Tausende Euro – einfach, weil niemand die Regeln erklärt.

Mit etwas System lässt sich die Pflege zu Hause nicht nur menschlich, sondern auch finanziell besser gestalten.

 

Wer die Budgets kennt und gezielt nutzt, gewinnt Zeit, Ruhe und Sicherheit – und das ist in der Pflege unbezahlbar.


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