BEEP-Gesetz 2026: Das ändert sich für pflegende Angehörige | Pflegeberatung Müller

Veröffentlicht am 9. Januar 2026 um 11:48

Das BEEP-Gesetz 2026: Mehr Entlastung, weniger Bürokratie für pflegende Angehörige

„Gute Pflege braucht Zeit und klare Regeln. Mit dem neuen BEEP-Gesetz sollen beides kommen: mehr Freiraum für Fachkräfte und spürbare Erleichterungen für alle, die zu Hause pflegen.“

Das Jahr 2026 bringt eine der wichtigsten Neuerungen der letzten Jahre für die häusliche Pflege: das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, kurz BEEP. Das Ziel ist klar: Der Pflegealltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen soll einfacher und entlasteter werden. Dieser Artikel erklärt, welche konkreten Änderungen auf Sie zukommen und wie Sie davon profitieren.

Wichtiger Hinweis zum aktuellen Stand

Das BEEP-Gesetz wurde vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat jedoch am 21. November 2025 den Vermittlungsausschuss angerufen, um über bestimmte Punkte zu beraten. Die finale Entscheidung steht noch aus. Die hier beschriebenen Regelungen sollen ursprünglich zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, könnten sich aber um einige Wochen verzögern.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Das bedeutet das BEEP-Gesetz für Sie

1. Weniger Pflichttermine: Halbjährliche Beratung für alle

Eine der direktesten Entlastungen betrifft die verpflichtenden Beratungsbesuche nach §37.3 SBG XI.

Bisher: Die Häufigkeit hing vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 und 3 war ein Besuch alle sechs Monate vorgeschrieben, bei den Pflegegraden 4 und 5 alle drei Monate.·

Neu ab 2026: Künftig gilt für alle Pflegegrade (2-5) eine einheitliche Regelung: Nur noch ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr ist nötig. Sie gewinnen mehr Zeit für sich und Ihre Familie.

 

2. Neue Frist für die Verhinderungspflege: Jetzt rechtzeitig beantragen

Die Verhinderungspflege (seit 01.07.2025 bis zu 3.539 € pro Jahr) ist eine wichtige Entlastung, wenn Sie als pflegender Angehöriger z.B. in Urlaub fahren oder selbst krank werden. Hier ändert sich die Antragsfrist entscheidend.

Bisher: Sie konnten die Kostenerstattung rückwirkend für die letzten vier Kalenderjahre beantragen.Neu ab 2026: Der Antrag ist nur noch für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr möglich.


Praktischer Tipp: Reichen Sie Ihre Belege (z.B. Rechnung des Ersatzpflegedienstes) jetzt immer zeitnah bei Ihrer Pflegekasse ein, um keinen Anspruch zu verlieren.

 

3. Pflegeunterstützungsgeld: Schnellere Hilfe in der Akutsituation

Wenn Ihr Angehöriger plötzlich einen Unfall hat oder akut erkrankt, können Sie als pflegende Person für bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit freigestellt werden und Pflegeunterstützungsgeld beziehen. Bisher brauchten Sie dafür zwingend eine ärztliche Bescheinigung.

Neu ab 2026: Diese Bescheinigung darf künftig auch von einer qualifizierten Pflegefachkraft ausgestellt werden, z.B. von Ihrem ambulanten Pflegedienst.
Vorteil: Sie sparen wertvolle Zeit, denn ein oft langwieriger Arzttermin entfällt. Die Hilfe kommt schneller bei Ihnen an.

 

4. Längere Weiterzahlung des Pflegegelds

Falls Ihr pflegebedürftiger Angehöriger ins Krankenhaus oder in eine Reha-Einrichtung muss, wird das Pflegegeld für Sie als privaten Pflegenden weitergezahlt.

 

· Bisher: Die Weiterzahlung war auf maximal 4 Wochen begrenzt.
· Neu ab 2026: Diese Frist wird auf bis zu 8 Wochen verdoppelt.

Das bringt Ihnen: Mehr finanzielle Sicherheit während längerer Trennungsphasen.

Das ändert sich für Pflegefachkräfte – und was Sie davon haben

 

Das BEEP-Gesetz soll auch die Kompetenzen der Pflegefachkräfte erweitert, was Ihnen zugutekommt:

Erweiterte Hilfsmittel-Empfehlung: Pflegefachkräfte können künftig weitere bestimmte Pflegehilfsmittel direkt empfehlen, für die bisher eine ärztliche Verordnung nötig war (z.B. spezielle Wundauflagen). Das beschleunigt die Versorgung.

Mehr Prävention: Pflegekräfte sollen ausdrücklich dazu befähigt werden, Sie auf passende Präventionsangebote (z.B. zu Bewegung oder Ernährung) hinzuweisen und diese zu vermitteln.

Checkliste: Das können Sie jetzt schon tun

 

Informiert bleiben: Verfolgen Sie die News zum finalen Beschluss des BEEP-Gesetzes.


Unterlagen ordnen: Sammeln Sie Belege für die Verhinderungspflege jetzt systematisch und reichen Sie sie zeitnah ein.


Das Gespräch suchen: Fragen Sie bei Ihrer nächsten Beratung oder bei Ihrem Pflegedienst aktiv nach, ob und wie die neuen Möglichkeiten (Prävention, Hilfsmittel) für Ihre Situation genutzt werden können.

Persönliche und kostenfreie Beratung vor Ort erhalten

Sie haben mit einem Pflegegrad einen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Als anerkannter Pflegeberater führe ich diese Beratung bei Ihnen zu Hause durch – individuell, unabhängig und für Sie kostenfrei.

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