Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für privat vergütete Pflegeberatungen · Pflegeberatung Müller – Jan Müller

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle privat vergüteten pflegefachlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen von

Pflegeberatung Müller – Inh. Jan Müller
Vulkanstraße 185, 47807 Krefeld

Gesetzliche Beratungsleistungen nach dem SGB XI fallen nicht unter diese AGB.

§ 2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • pflegefachliche Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung
  • Analyse des individuellen Pflegebedarfs nach den Begutachtungsmodulen
  • Vorbereitung, Strukturierung und pflegefachliche Begleitung von Erstanträgen, Höherstufungen und weiteren Leistungsanträgen
  • Erstellung pflegefachlicher Stellungnahmen
  • Vorbereitung auf MD(K)-Begutachtungen
  • Unterstützung bei Anträgen zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag sowie Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung
  • Kommunikation mit Pflegekassen im Rahmen erteilter Vollmachten

Es erfolgt keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung gemäß RDG.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag entsteht durch:

  • schriftliche oder digitale Honorarvereinbarung, oder
  • Terminbestätigung per E-Mail oder elektronischem System

§ 4 Vergütung

4.1 Stundensatz

Privat vergütete Beratungsleistungen ohne Pauschale werden mit 80 € pro Stunde, abgerechnet im 15-Minuten-Takt, berechnet.

4.2 Hausbesuchspauschale (Ersteinschätzung)

Vor jeder weitergehenden Antragsbegleitung erfolgt ein pflegefachlicher Hausbesuch zur Ersteinschätzung der häuslichen Pflegesituation und des Unterstützungsbedarfs.

Hierfür wird eine Pauschale von 60 € erhoben.

Die Hausbesuchspauschale ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Entscheidet sich der Klient im Anschluss für eine weitergehende Begleitung gemäß Absatz 4.3, wird die Hausbesuchspauschale voll auf das vereinbarte Pauschalhonorar angerechnet.

4.3 Pauschalen für Antragsbegleitungen

Für die pflegefachliche Beratung, Analyse der Pflegesituation und Vorbereitung von Pflegegrad-Anträgen oder Widerspruchsbegründungen gelten folgende Pauschalen:

Antragsbegleitung Erstantrag Pflegegrad 300 €
Antragsbegleitung Höherstufung Pflegegrad 350 €
Widerspruchsbegleitung Pflegegradfestellung 400 €
Verhinderungspflege (VHP) 89 € pro Abrechnung (Jahr)

4.4 Fälligkeit und Aufwandsersatz

Mit Vollmacht

Wird eine Vollmacht erteilt, die den direkten Zugang von Entscheiden der Pflegekasse an die Pflegeberatung Müller gestattet, wird das Pauschalhonorar erst mit Eingang des Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheids bei der Pflegeberatung Müller fällig. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

Ohne Vollmacht

Wird keine Vollmacht erteilt, ist der Klient verpflichtet, den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid der Pflegekasse unverzüglich nach Erhalt an die Pflegeberatung Müller per E-Mail oder als Kopie per Post weiterzuleiten. Die Vergütung für Pauschalleistungen wird mit Erhalt des Bescheids, spätestens jedoch 10 Wochen nach Abschluss der Beratungsleistung fällig – unabhängig davon, ob der Bescheid zu diesem Zeitpunkt vorliegt.

Ablehnung / Aufwandsersatz

Wird der Antrag oder Widerspruch abgelehnt, wird ein pauschaler Aufwandsersatz von 125 € fällig. Pauschalleistungen werden dann nicht berechnet. Kulanz bleibt möglich, aber unverbindlich.

Keine erfolgsabhängige Vergütung

Die Vergütung ist ein Entgelt für die pflegefachliche und administrative Leistung. Sie ist nicht an die Höhe der bewilligten Sozialleistung gekoppelt.

§ 5 Vollmacht & Kommunikation

Mit gesondert erteilter Vollmacht ist der Berater berechtigt:

  • Unterlagen an Pflegekassen zu übermitteln
  • Auskünfte zum Bearbeitungsstand einzuholen
  • Gutachten anzufordern
  • Bewilligungsbescheide entgegenzunehmen

§ 6 Mitwirkungspflichten des Klienten

Der Klient verpflichtet sich:

  • korrekte und vollständige Angaben zu machen
  • relevante medizinische und pflegefachliche Unterlagen bereitzustellen
  • Bescheide unverzüglich zu übermitteln
  • Termine zur Begutachtung zu ermöglichen

§ 7 Stornierung von Terminen

Terminabsagen sind bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich.

Bei Absage innerhalb von 24 Stunden wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 € fällig. Der Berater kann einen höheren Schaden geltend machen, sofern der Klient einen geringeren Schaden nicht nachweist.

§ 8 Haftung

Es wird nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet.

Eine Haftung für Entscheidungen der Pflegekasse oder des MD(K) ist ausgeschlossen.

§ 9 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Die Datenschutzerklärung ist Teil des Vertragsverhältnisses.

§ 10 Digitale Kommunikation

E-Mails, Telefon, Post sowie datenschutzkonforme Messenger können nach Einwilligung genutzt werden. Sensibler Dokumentenaustausch erfolgt ausschließlich verschlüsselt per E-Mail.

§ 11 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist Krefeld.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: Mai 2026 · Pflegeberatung Müller · Jan Müller · Vulkanstraße 185 · 47807 Krefeld