Beratungseinsatz § 37.3 in Meerbusch – persönlich bei Ihnen zu Hause
Meerbusch liegt zwischen Düsseldorf, Neuss und Krefeld und bietet mit seinen Stadtteilen Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp, Nierst und Ilverich eine hohe Lebensqualität. Als unabhängige, anerkannte Beratungsstelle biete ich hier persönliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger an – direkt bei Ihnen zu Hause.
Die Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, mögliche Verbesserungen zu erkennen und geeignete Hilfsmittel nach § 40 SGB XI zu empfehlen. Ob Sie in Büderich, Osterath oder einem der anderen Stadtteile wohnen – ich komme ohne zusätzliche Kosten zu Ihnen. Auf Wunsch übernehme ich auch die automatische Terminerinnerung, sodass Sie nicht selbst an Ihre gesetzliche Pflichtberatung denken müssen.
Mit meiner Spezialisierung auf § 37.3-Beratung in Meerbusch garantiere ich Ihnen eine individuelle, fachlich fundierte Betreuung – unabhängig, persönlich und ohne Zeitdruck.
Leistungsübersicht – für § 37.3:
- Persönlicher Hausbesuch in Meerbusch
- Individuelle Beratung zu Pflege, Leistungen & Hilfsmitteln – in dem Umfang, wie es für Ihre Situation erforderlich ist
- Empfehlung geeigneter Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und Unterstützung bei der Beantragung
- Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI)
- Fachgerechte Dokumentation
- Direkte und sichere Übermittlung des Nachweises an die Pflegekasse


Anfahrt & Servicegebiet
Ich biete Beratungseinsätze im gesamten Stadtgebiet Meerbusch an – inklusive Büderich, Lank-Latum, Osterath, Strümp, Nierst und Ilverich. Auch angrenzende Orte wie Kaarst, Neuss und Düsseldorf-Heerdt werden von mir angefahren. Die Anfahrt ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Häufige Fragen zur § 37.3-Beratung in Krefeld
- Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Pflichtberatung nach § 37.3 in Meerbusch – einfach, persönlich und zuverlässig.