Beratungseinsatz § 37.3 in Meerbusch – persönlich bei Ihnen zu Hause

Meerbusch liegt zwischen Düsseldorf, Neuss und Krefeld und bietet mit seinen Stadtteilen Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp, Nierst und Ilverich eine hohe Lebensqualität. Als unabhängige, anerkannte Beratungsstelle biete ich hier persönliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger an – direkt bei Ihnen zu Hause.

 

Die Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, mögliche Verbesserungen zu erkennen und geeignete Hilfsmittel nach § 40 SGB XI zu empfehlen. Ob Sie in Büderich, Osterath oder einem der anderen Stadtteile wohnen – ich komme ohne zusätzliche Kosten zu Ihnen. Auf Wunsch übernehme ich auch die automatische Terminerinnerung, sodass Sie nicht selbst an Ihre gesetzliche Pflichtberatung denken müssen.

 

Mit meiner Spezialisierung auf § 37.3-Beratung in Meerbusch garantiere ich Ihnen eine individuelle, fachlich fundierte Betreuung – unabhängig, persönlich und ohne Zeitdruck.

Leistungsübersicht – für § 37.3:

 

  • Persönlicher Hausbesuch in Meerbusch
  • Individuelle Beratung zu Pflege, Leistungen & Hilfsmitteln – in dem Umfang, wie es für Ihre Situation erforderlich ist
  • Empfehlung geeigneter Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und Unterstützung bei der Beantragung
  • Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflicht (§ 37.3 SGB XI)
  • Fachgerechte Dokumentation
  • Direkte und sichere Übermittlung des Nachweises an die Pflegekasse


Anfahrt & Servicegebiet

Ich biete Beratungseinsätze im gesamten Stadtgebiet Meerbusch an – inklusive Büderich, Lank-Latum, Osterath, Strümp, Nierst und Ilverich. Auch angrenzende Orte wie Kaarst, Neuss und Düsseldorf-Heerdt werden von mir angefahren. Die Anfahrt ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

 

Häufige Fragen zur § 37.3-Beratung in Krefeld

Wer muss die § 37.3-Beratung durchführen?
Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5, die keinen Pflegedienst beauftragt haben, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchzuführen. Dieser Beratungseinsatz dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, die Versorgung zu verbessern und mögliche zusätzliche Leistungen oder Hilfsmittel zu besprechen.
Wer darf die Beratung durchführen?
Die Beratung darf nur von anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Das sind nicht nur ambulante Pflegedienste – auch unabhängige Pflegeberater wie ich können diese Einsätze anbieten. Als unabhängiger Berater habe ich mich ausschließlich auf die Beratung spezialisiert, sodass der Einsatz ganz in Ihrem Interesse und ohne Zeitdruck stattfindet.
Wer bezahlt die Beratung?
Die Kosten übernimmt vollständig Ihre Pflegekasse. Sie müssen nichts bezahlen, da die Abrechnung direkt zwischen mir und der Pflegekasse erfolgt.
Wie oft muss der Einsatz stattfinden?
Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:
  • Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Bei mir müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern – ich melde mich automatisch rechtzeitig bei Ihnen und biete Ihnen einen Termin an, damit Sie die Frist sicher einhalten.
Wie läuft eine Beratung ab?
Ich komme zu Ihnen nach Hause, nehme mir ausreichend Zeit für Ihre Fragen und schaue mir die aktuelle Pflegesituation an. Wir sprechen über mögliche Verbesserungen, zusätzliche Leistungen oder geeignete Hilfsmittel nach § 40 SGB XI. Nach dem Gespräch fülle ich das gesetzliche Formular aus und übermittle es direkt an Ihre Pflegekasse.
Wie lange dauert eine Beratung?
In der Regel dauert der Einsatz zwischen 30 und 60 Minuten – abhängig vom Umfang Ihrer Fragen und ob z. B. Hilfsmittelberatung oder die Vorbereitung auf eine Höherstufung gewünscht ist.
Kann der Termin auch am Wochenende stattfinden?
Ja, nach Absprache sind auch Abend- und Wochenendtermine möglich – besonders praktisch für Angehörige, die berufstätig sind.

Pflichtberatung nach § 37.3 in Meerbusch – einfach, persönlich und zuverlässig.

Kontakt

Senden Sie mir einfach kurz Ihren Namen, und eine Telefonnummer und ich melde mich kurzfristig für einen Termin für einen kostenlosen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI bei Ihnen.

Nur bei Pflegegeldbezug!