Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Meerbusch
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, muss der Beratungseinsatz regelmäßig nachgewiesen werden. Ich komme als anerkannte Beratungsstelle zu Ihnen nach Hause – nach Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp, Nierst und Ilverich – bespreche die Versorgungssituation und übermittle den Nachweis an die Pflegekasse.
Wann ist der Beratungseinsatz erforderlich?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld erhalten und zu Hause gepflegt werden, müssen einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI nachweisen. Die Beratung soll die häusliche Pflege sichern, Angehörige entlasten und frühzeitig auf Risiken oder fehlende Unterstützung aufmerksam machen.
Seit dem 01.01.2026 ist der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegeldbezug in der Regel einmal halbjährlich erforderlich.
Die Beratung ist freiwillig und kann in der Regel einmal halbjährlich genutzt werden.
Zusätzlich zum halbjährlichen Pflichttermin kann freiwillig weiterhin einmal pro Quartal Beratung genutzt werden.
Anfahrt in ganz Meerbusch – kostenlos
Meerbusch liegt zwischen Düsseldorf, Neuss und Krefeld und bietet mit seinen Stadtteilen eine hohe Lebensqualität. Ich fahre das gesamte Stadtgebiet an – ohne zusätzliche Kosten für Sie – und übernehme auf Wunsch auch die automatische Terminerinnerung, damit Sie nicht selbst an Ihre gesetzliche Pflichtberatung denken müssen.
Passenden Termin direkt auswählen
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse.
Was wird im Beratungseinsatz besprochen?
Der Termin findet bei Ihnen zu Hause statt und orientiert sich an Ihrer tatsächlichen Versorgung. Es geht nicht darum, jemanden zu bewerten, sondern darum, die Pflege sicherer, verständlicher und alltagstauglicher zu machen.
- Einschätzung der häuslichen Versorgungssituation und möglicher Risiken
- Beratung zu Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege und weiteren Leistungen
- Empfehlung geeigneter Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI und Unterstützung bei der Beantragung
- Praktische Tipps für Angehörige, wenn Pflege im Alltag belastender wird
- Pflegefachlicher Hinweis, wenn Höherstufungspotenzial oder weiterer Beratungsbedarf erkennbar ist
In 3 Schritten zum Nachweis für die Pflegekasse
Termin auswählen: Sie buchen online, telefonisch oder per E-Mail einen passenden Hausbesuch in Meerbusch und Umgebung.
Beratung zu Hause: Wir besprechen die aktuelle Pflegesituation, offene Fragen, Entlastungsmöglichkeiten und mögliche Risiken.
Nachweis: Der Beratungsnachweis wird nach dem Termin direkt von mir an die Pflegekasse übermittelt. Sie brauchen nichts weiter zu tun.
Mehr Hilfe rund um Pflegegrad und Pflegegeld
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, unterstütze ich beim Erstantrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Wenn der Pflegebedarf gestiegen ist, kann eine Höherstufung fachlich vorbereitet werden.
Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad kann eine pflegefachliche Stellungnahme hilfreich sein. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht.
Folgeberatungen können unter bestimmten Voraussetzungen auch bequem per Video stattfinden.
Artikel zur § 37.3 Beratung
Häufige Fragen zur § 37.3 Beratung in Meerbusch
Wer muss die § 37.3-Beratung durchführen lassen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind zur regelmäßigen Beratung verpflichtet. Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig möglich.
Wer darf die Beratung durchführen?
Die Beratung darf nur von einer für § 37.3 SGB XI zugelassenen Beratungsstelle oder Pflegefachkraft durchgeführt werden. Als anerkannte, unabhängige Beratungsstelle bin ich hierfür zugelassen – Sie sind dabei nicht an einen bestimmten Pflegedienst gebunden.
Wer bezahlt die Beratung?
Für Pflegegeldempfänger ist der Beratungseinsatz kostenlos. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse, auch die Anfahrt in Meerbusch und Umgebung ist für Sie kostenfrei.
Wie oft muss der Einsatz stattfinden?
Seit dem 01.01.2026 gilt bei Pflegegeldbezug: Pflegegrad 2 bis 5 einmal halbjährlich verpflichtend. Pflegegrad 1 kann freiwillig einmal halbjährlich beraten werden; Pflegegrad 4 und 5 können zusätzlich freiwillig einmal pro Quartal Beratung nutzen.
Wie läuft eine Beratung ab?
Ich besuche Sie zu Hause, wir besprechen die aktuelle Pflegesituation, mögliche Entlastungen und Hilfsmittel, und ich übermittle den Nachweis anschließend direkt an Ihre Pflegekasse.
Wie lange dauert eine Beratung?
Die Dauer richtet sich nach Ihrem individuellen Gesprächsbedarf – in der Regel ist ausreichend Zeit eingeplant, um alle wichtigen Themen in Ruhe zu besprechen.
Kann der Termin auch außerhalb der üblichen Zeiten stattfinden?
Termine werden individuell abgestimmt. Sprechen Sie mich bei besonderem zeitlichem Bedarf gerne direkt darauf an, dann versuchen wir eine passende Lösung zu finden.
Beratungseinsatz nach § 37.3 in Meerbusch buchen
Der Termin ist für Pflegegeldempfänger in der Regel kostenfrei. Bei Fragen zur Frist oder zum Nachweis können Sie sich auch telefonisch melden.
Beratungseinsatz § 37.3 in Meerbusch – persönlich bei Ihnen zu Hause
Meerbusch liegt zwischen Düsseldorf, Neuss und Krefeld und bietet mit seinen Stadtteilen Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp, Nierst und Ilverich eine hohe Lebensqualität. Als unabhängige, anerkannte Beratungsstelle biete ich hier persönliche Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger an – direkt bei Ihnen zu Hause.
Die Beratung dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, mögliche Verbesserungen zu erkennen und geeignete Hilfsmittel nach § 40 SGB XI zu empfehlen. Ob Sie in Büderich, Osterath oder einem der anderen Stadtteile wohnen – ich komme ohne zusätzliche Kosten zu Ihnen. Auf Wunsch übernehme ich auch die automatische Terminerinnerung, sodass Sie nicht selbst an Ihre gesetzliche Pflichtberatung denken müssen.
Mit meiner Spezialisierung auf § 37.3-Beratung in Meerbusch garantiere ich Ihnen eine individuelle, fachlich fundierte Betreuung – unabhängig, persönlich und ohne Zeitdruck.